- 11.09.2010, 10:30:03
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FPÖ: Stefan: Verfassungsgerichtshof wird durch Asylverfahren lahmgelegt
63 Prozent aller Fälle sind Asylbeschwerden - Erfüllung der Kernaufgaben wird immer schwieriger - Asylgerichtshof muss letzte Instanz werden
Wien (OTS) - "Der Verfassungsgerichtshof geht in Beschwerden von
Asylwerbern unter", stellt heute der freiheitliche
Verfassungssprecher NAbg. Harald Stefan fest. Während der VfGH im
Jahr 2007 noch von maximal 2000 Beschwerden jährlich ausgegangen war,
waren es ab Juli im zweiten Halbjahr 2008 laut Tätigkeitsbericht
bereits 1241 und im Jahr 2009 gesamt 3449 Beschwerden. Das macht 63
Prozent aller beim VfGH angefallenen Rechtssachen aus.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger habe auch in einem Brief an
Nationalratspräsidentin Prammer anlässlich der nötigen
Neuausschreibung von Mitgliedern des VfGH seine Sorgen geschildert.
"Wenn Holzinger darin feststellt, dass der Gerichtshof seine
Kernaufgabe, nämlich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von
Gesetzen, schwieriger bewältigen kann und dass sich die
Verfahrensdauer für alle anhängigen Fälle verlängern wird, so ist das
gleichzeitig ein Hilferuf und ein Alarmsignal", merkt Stefan an.
Der freiheitliche Verfassungssprecher erneuert daher die
FPÖ-Forderung, den Asylgerichtshof als oberste Instanz in
Asylverfahren einzusetzen und die Beschwerdemöglichkeit beim VfGH
nicht weiter vorzusehen. "Wir müssen erkennen, dass rechtlich
offenbar exzellent beratene Asylwerber in Massen mit Verfahrenshilfe
auf Kosten des Staates vor das Verfassungsgericht ziehen. Was sich
ein normaler Bürger in der Wahrung seiner Rechte meist gar nicht
leisten kann, wird hier im Überfluss angeboten", stellt Stefan fest.
Das sei eine unangemessene Bevorzugung der Asylwerber gegenüber den
Österreichern und verzögere zusätzlich die Asylverfahren, zumal eine
Verfassungsbeschwerde nicht in Tagen oder Wochen erledigt werde. "Der
Asylgerichtshof ist eine auf diese Materie spezialisierte
Einrichtung. Man kann ihm daher durchaus zumuten und zutrauen,
letztinstanzlich Recht zu sprechen", so Stefan.
Auch sei der Verfassungsgerichtshof aufgefordert, nicht wie bisher in
wenigen Sessionen, sondern durchgehend zu tagen, empfiehlt Stefan:
"Gerade in Anbetracht des Rückstaus, der sich bei den Asylbeschwerden
wieder zu bilden scheint, ist die ständige Tagung unerlässlich, um
nicht erneut Asylverfahren zu schaffen, die sich Jahre ziehen und
nach denen ohne jeden Asylgrund eingereiste Menschen am Ende ein
humanitäres Bleiberecht für sich beanspruchen wollen."
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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