- 26.08.2010, 08:38:21
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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich
Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen
Wien (OTS) - Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat
bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den
Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten
Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und
so nicht hätte erlassen werden dürfen. Der darauf beruhenden
Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.
Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten
möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom
Bundesdenkmalamt nicht mehr aufgehoben werden. Allerdings könnte der
Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als "übergangene Partei" Einspruch
erheben und den Rechtsbruch sanieren - wenn er wollte und sich für
das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.
Ein Fall für den Staatsanwalt
Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft
festgestellt hat, es seien "Mängel bei der Bestellung und Zweifel an
der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen
Gutachters (...) hervorgetreten", ein Umstand, der nun die
Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem
Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche
zweifelhaften "Entscheidungsfindungen" zu bekämpfen.
Ausführliche Analyse des VA-Bescheids auf www.aktion21.at
Rückfragehinweis:
Dr. Monika Rösler, Verein Freunde des Augartens Tel. 0664 505 58 72 Herta Wessely, Verein Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung Tel. 0676 303 97 99 Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz Tel. 0699 1024 4216
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