• 16.08.2010, 09:00:15
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  • OTS0018 OTW0018

Ansätze zur Unterstützung von Familien durch die öffentliche Hand

Wien (OTS/WIFO) - Die Familienleistungen waren in Österreich 2005
mit 2,9% des BIP im internationalen Vergleich relativ hoch. Monetäre
direkte und indirekte Transfers überwiegen deutlich gegenüber den
Realtransfers: Die direkten monetären Transfers (einschließlich
Kinderabsetzbetrag) machten 2008 etwa 77% der gesamten
Familienleistungen aus, weitere Steuererleichterungen knapp 6% und
die Realtransfers 12% der öffentlichen Aufwendungen für Familien.
Trotz der hohen Gesamtausgaben ist das Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen als eine wichtige Voraussetzung für
bessere Chancen von Frauen im Berufsleben nach wie vor unzureichend.
Deshalb empfiehlt sich eine Ausweitung der Realtransfers in diesem
Bereich.

Ausgangslage - Negative Beschäftigungsanreize für Eltern

Das österreichische System der Individualbesteuerung unterstützt
eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Die
verringerte finanzielle Leistungsfähigkeit eines Allein- bzw.
Hauptverdienenden wird durch den Alleinverdienerabsetzbetrag, jene
von Alleinerziehenden durch den Alleinerzieherabsetzbetrag
berücksichtigt. Ersterer setzt aber negative Anreize für die Aufnahme
oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden (in der
Regel Frauen). Auch die einkommensunabhängigen Varianten des
Kinderbetreuungsgeldes setzen - zumal in Kombination mit der
Möglichkeit einer relativ langen Bezugsdauer - negative
Arbeitsanreize für Mütter.

Dagegen spielen in Österreich Realtransfers eine untergeordnete
Rolle, vor allem für Kinder unter 3 Jahren, die zu nur 15,8% in
Einrichtungen betreut sind. Das Betreuungsangebot für Vorschulkinder
wiederum entspricht häufig nicht dem Bedarf berufstätiger Eltern: Nur
ein Drittel der Betreuungsplätze bietet erwerbsfreundliche
Öffnungszeiten. Die Bedeutung der betrieblichen Familienpolitik
schließlich ist gering: 2009 stellten nur 83 österreichische
Unternehmen betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Einschätzung des Familienpakets 2009

Das im Rahmen der Steuerreform 2009 implementierte Familienpaket
legt - auch wenn die quantitativen Effekte als begrenzt
einzuschätzen sind - einen relativ starken Schwerpunkt auf die
Förderung der Frauenerwerbstätigkeit: Diese wird durch den
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung, den Kinderfreibetrag sowie
die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten unterstützt.

Allerdings wirken die einzelnen Ansätze des Familienpakets im
Hinblick auf andere potentielle Ziele unterschiedlich:

- Zur Verringerung der Kinderarmut tragen die Maßnahmen wenig bei;
lediglich die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages wirkt direkt in diese
Richtung.

- Die Umverteilung zugunsten einkommensschwächerer Familien
unterstützen der erhöhte Kinderabsetzbetrag sowie der
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung, während die Aufstockung des
Unterhaltsabsetzbetrages, der Kinderfreibetrag sowie die steuerliche
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten tendenziell höhere
Einkommensschichten begünstigen und damit auf die vertikale
Umverteilung negativ wirken.

- Aus der Perspektive der Gendergerechtigkeit bzw. der Umverteilung
zwischen den Geschlechtern wirken die Erhöhung des
Kinderabsetzbetrages und der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
eindeutig positiv; die Effekte des Kinderfreibetrages sowie der
steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sind dagegen
nicht eindeutig einzustufen.

Insgesamt kann das Familienpaket im Rahmen der Steuerreform 2009
dem bestehenden Ungleichgewicht zwischen monetären und realen
Transfers nicht entgegenwirken: Gegenüber dem Volumen des
Familienpaketes (510 Mio. Euro pro Jahr) erscheinen die zusätzlichen
Ausgaben von Bund und Ländern für den Ausbau der
Kinderbetreuungsinfrastruktur und für das verpflichtende letzte
Kindergartenjahr mit bis zu 110 Mio. Euro jährlich gering. Die
Einführung neuer Instrumente insbesondere im Bereich der monetären
Transfers erhöht zudem die bereits erhebliche Komplexität des
familienpolitischen Instrumentariums.

Empfehlungen in Hinblick auf eine Erleichterung der
Berufstätigkeit von Eltern

Innerhalb der steuerlichen Familienförderung ist insbesondere der
Alleinverdienerabsetzbetrag problematisch. Zumindest sollte seine
Treffsicherheit dadurch erhöht werden, dass er - jedenfalls für die
jüngeren Geburtsjahrgänge der Eltern - nur für Familien mit Kindern
gewährt wird. Darüber hinaus liegt es nahe, die direkten
Geldleistungen und die Steuererleichterungen, die primär im Dienst
des horizontalen Familienleistungsausgleichs stehen
(Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag), zu einer
einzigen einkommensunabhängigen Transferleistung zusammenzufassen.
Dies würde auch die Komplexität des derzeitigen Systems verringern.

Die neue Option eines einkommensabhängigen Betreuungsgeldes, das
mit einer relativ geringen Bezugsdauer und einer
Mindestinanspruchnahme durch den zweiten Elternteil sowie zur
Vermeidung unerwünschter Verteilungswirkungen mit einer
Auszahlungsobergrenze gekoppelt ist, unterstützt eine gleichmäßigere
Teilhabe von Eltern am Erwerbsleben und an der privaten
Betreuungsarbeit. Allerdings kann von einer Verkürzung der bezahlten
Karenzzeit nur dann ein positiver Effekt auf die Erwerbsbeteiligung
der Mütter bzw. auf ihr Erwerbseinkommen erwartet werden, wenn
entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten werden.
Gleichzeitig wäre der allmähliche Abbau der parallel bestehenden
Varianten des Kinderbetreuungsgeldes zu erwägen, die eine geringe
Pauschalzahlung mit relativ langen Bezugszeiten verknüpfen.

Eine quantitativ und qualitativ ausreichende
Betreuungsinfrastruktur ist grundlegende Voraussetzung für die
Steigerung und Sicherung der Frauenerwerbsbeteiligung. Die jüngsten
Schritte zum Ausbau der Betreuungsinfrastruktur sind aus dieser Sicht
zu begrüßen. Gerade im Bereich der Betreuung der unter 3-Jährigen und
der Nachmittags- und Ferienbetreuung von Schulkindern reichen die
aktuellen Bemühungen jedoch nicht aus, um ein ausreichendes
Betreuungsangebot zu gewährleisten; vielmehr sind über die geplanten
Investitionen hinaus weitere Ressourcen in diesen Bereich zu lenken.

Schließlich wäre auch die betriebliche Ebene stärker mit
einzubeziehen, etwa durch eine erhöhte Absetzbarkeit der
Betriebskosten für Kindergärten, finanzielle Zuschüsse an Unternehmen
oder die Förderung gemeinsamer Betreuungseinrichtungen von
Unternehmen durch entsprechende steuerliche Anreize.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
8/2010
(http://www.wifo.ac.at/wwa/jsp/index.jsp?fid=23923&id=40330&typeid=8&
display_mode=2)

Rückfragehinweis:
Mag. Hedwig Lutz
Tel. +43 1 798 26 01-237, [email protected]
Dr. Margit Schratzenstaller-Altzinger
Tel. +43 1 798 26 01-204, [email protected]

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