- 30.07.2010, 08:20:48
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Tierschutzprozess: Eklat im Gerichtssaal
Angeklagter wird wegen Stellen eines Antrags mit Polizeigewalt entfernt, den Angeklagten wird das Fragerecht gegenüber SOKO-Leitung entzogen
Wien (OTS) - Der Tierschutz-Monsterprozess hat diese Woche wieder
neue skurrile Höhepunkte erreicht. Am Tag der Einvernahme der
SOKO-Leitung wurde einer der Angeklagten des Saales verwiesen, weil
er den Antrag gestellt hatte, die Richterin möge die hohe
Polizeipräsenz bei Gericht erklären. Da er durch den Ausschluss weder
die Aussagen der SOKO-Leitung hören, noch der SOKO-Leitung selbst
Fragen stellen konnte, protestierte er. Daraufhin rief die Richterin
Polizei in den Gerichtssaal, die den Angeklagten hinaustrug. Er
musste aufgrund der dadurch erlittenen Verletzungen, einem Hämatom
und Hautwunden, den gesamten nächsten Tag im Spital verbringen und
versäumte so die Befragung der Geschäftsführung von Kleider Bauer.
Der operative SOKO-Leiter hatte bei der Befragung durch die
Verteidigung behauptet, man habe nur deshalb keine Beweise für
Straftaten gefunden, weil die Angeklagten so professionell
vorgegangen seien. Er nahm also ohne Beweise an, die Angeklagten
wären in Wirklichkeit StraftäterInnen. Als der VGT-Obmann DDr.
Balluch das Fragerecht bekam, fragte er den operativen SOKO-Leiter
als erstes, ob er wisse, dass seine Tochter vor Gründung der SOKO
eine Aktivistin des VGT gewesen ist. Diese Frage zielte darauf ab zu
beweisen, dass der operative SOKO-Leiter damals mit dieser
Entscheidung seiner Tochter nicht einverstanden war und seitdem gegen
den VGT einen Groll hegte. Dadurch ist er nach Ansicht der
Verteidigung befangen und so begründe sich auch die obige Aussage des
operativen SOKO-Leiters, dass er ohne Beweise von der Schuld der
Angeklagten überzeugt sei. Doch die Richterin ließ diese Frage nicht
nur nicht zu, sie entzog DDr. Balluch und allen anderen Angeklagten
kurzer Hand das Fragerecht und entließ den Zeugen.
DDr. Balluch dazu: "Ich erachte diese Vorgangsweise als skandalös!
Das Fragerecht des Angeklagten in seinem Strafverfahren ist als
essentieller Bestandteil eines fairen Prozesses ein grundlegendes
Menschenrecht. Durch Entzug des Fragerechts wurde es mir verwehrt zu
beweisen, dass der spätere operative SOKO-Leiter bereits vor
SOKO-Gründung dem VGT gegenüber einen persönlichen Groll hegte. Das
bekam ich in der Polizeizelle zu spüren, als dieser SOKO-Leiter mir
nach meiner Verhaftung mitteilte, ich werde aus der Haft nicht mehr
herauskommen, weil er Beweise hätte, dass ich eine kriminelle
Organisation leiten würde. Diese Beweise gab es in Wirklichkeit
nicht. Möglicherweise aufgrund seines Grolls hat er dann auch
gegenüber der Untersuchungsrichterin vor der ersten Haftverhandlung
11 Falschaussagen getätigt, die schließlich die U-Haft begründeten.
Die Richterin im Tierschutzprozess hat mit dem Entzug des Fragerechts
verhindert, dass der operative SOKO-Leiter als ihr Zeuge in
Bedrängnis geraten wäre, wenn ich ihm seine Falschaussagen nachweise.
Dieser Prozess zeigt, dass zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit
eine große Lücke klaffen kann!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498 oder 0676-7203954,
Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, [email protected]
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