Wien (OTS) - Verwundert über die "Ermittlungsmethoden" der Schule
zeigt sich FP-Bildungssprecher NR Dr. Walter Rosenkranz in der Sache
des Strafverfahrens gegen einen Sohn von FP-Landesrätin Barbara
Rosenkranz.
"Ich kann und will nicht beurteilen, was tatsächlich vorgefallen ist,
bin weder Richter, Staatsanwalt noch Verteidiger im konkreten Fall,
da sind andere berufen", so Rosenkranz. "Ich werte daher nichts,
sondern es gilt für jeden Verdächtigen bis zu seiner rechtskräftigen
Verurteilung die Unschuldsvermutung".
Die medial veröffentlichte Tatsache, dass die Zeugen des
inkriminierten Vorfalls mit der Klassenlehrerin jedoch vor den
Einvernahmen der Polizei ein Protokoll aufgenommen hätten, das dann
der Polizei vorgelegt wurde, sei mehr als sonderbar. "Wozu dient eine
derartige Vorgangsweise? Noch dazu, wo ohnehin die Polizei - also die
Profis in solchen Fällen - unmittelbar nachher ein Protokoll
aufnehmen?"
Die zuständige Klassenlehrerin werde wohl nicht angenommen haben,
dass das Verfassen eines gemeinsamen Protokolls im Strafverfahren
eine pädagogisch wertvolle Projektarbeit darstellt. Eine gemeinsame
Niederschrift, ein gemeinsames Protokoll habe noch dazu den
Beigeschmack, als abgesprochen zu wirken. "Das kann die
Glaubwürdigkeit von Zeugen im Prozess oftmals erschüttern. Und das
ist wohl nicht im Sinne der - noch dazu minderjährigen - Zeugen".
Rosenkranz - im Übrigen nicht verwandt oder verschwägert mit Barbara
Rosenkranz und logischerweise auch nicht mit ihren Kindern - fordert
daher seitens der Schulaufsicht, klare Regelungen im Umgang mit
jeglichen strafbaren Handlungen, die Direktoren oder Lehrern zur
Kenntnis gelangen: "Dieser Einzelfall zeigt auf, dass hier seitens
der Lehrerschaft in einem rechtsfreien Raum agiert wird, der klar
geregelt werden müsste. 'Sofortige Verständigung der Behörden ja,
aber keinesfalls eigene Detektivarbeit durch Lehrkräfte', muss die
Devise lauten". Eine entsprechende Anregung auf parlamentarischer
Ebene wird Rosenkranz einbringen.
Apropos minderjährige Zeugen: Rosenkranz ist verwundert, dass zwei
15-jährige um 1.45 Uhr vor dem Rathaus offensichtlich ohne
Aufsichtsperson aufhältig gewesen sind. Nach den Bestimmungen des
Wiener Jugendschutzgesetzes (§ 8 WrJSchG 2002) dürfen 14- bis
16-jährige nur bis 01.00 Uhr bei einer öffentlichen Veranstaltung
ohne Begleitperson sein. Danach nur allenfalls auf dem Heimweg oder
aus sonst gerechtfertigten Gründen. Rosenkranz: "Dass keine
Begleitperson anwesend war ist wohl klar, weil diese ja sonst auch
Zeuge sein müsste. Und Heimweg? Vom Rathaustor in der
Lichtenfelsgasse bis zum Gehsteig der Lichtenfelsgasse braucht man
keine 45 Minuten..." Rosenkranz geht davon aus, dass auch dieser
"Nebenschauplatz" geprüft und zu Konsequenzen führen wird.
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