- 08.07.2010, 16:00:25
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Steßl-Mühlbacher: Änderung im Signatur-Gesetz sichert die Kontinuität von elektronischen Zertifikaten
Wien (OTS/SK) - "Bis dato war es nicht möglich, dass bei einer
Einstellung der Tätigkeit eines Zertifizierungsdienstanbieters,
qualifizierte Zertifikate fortgeführt werden, auch wenn dies im
öffentlichen Interesse liegt", erklärte SPÖ-Nationalratsabgeordnete
Sonja Steßl-Mühlbacher heute, Donnerstag, im Nationalrat. "Die
Gesetzesänderung war daher notwendig", so die Abgeordnete. ****
Wenn es im öffentlichen Interesse liegt, etwa, wenn Bürgerinnen und
Bürger Amtswege elektronisch abwickeln und Dokumente elektronisch
sicher zugestellt bekommen wollen, ist eine solche Fortführung nun
möglich. "Damit wird die Kontinuität von elektronischen Zertifikaten
sichergestellt", begrüßte Steßl-Mühlbacher das neue Gesetz. So sind
beispielweise alle Bürgerkarten weiter nutzbar, die auf solchen
Zertifikaten beruhen.
Eine wesentliche Neuerung sei auch, dass die Übernahme der
Zertifikate durch den Bund künftig nur subsidiär erfolgt, nämlich
dann, wenn der Zertifizierungsanbieter die Weiterführung der
Zertifikate, etwa durch eine Übergabe an Dritte, nicht sicherstellen
kann, betonte Steßl-Mühlbacher. (Schluss) sc
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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