• 02.07.2010, 10:32:57
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Justizministerium verstärkt Kampf gegen Telefonkeiler

Gesetzesentwurf zu "Cold Calling" geht in die Begutachtung

Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit dem Phänomen der unerbetenen
Werbeanrufe ("Cold Calling") geht das Bundesministerium für Justiz in
die Offensive: "Es besteht Handlungsbedarf. Dementsprechend wird ein
entsprechendes Gesetz heute, Freitag, in Begutachtung gehen, um allen
Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und so eine breite
Akzeptanz der neuen Regelung sicherzustellen", erklärte
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Das Ministerium reagiert dadurch auch auf die Beschwerden vieler
Konsumenten, die ungefragt von Telefonkeilern angerufen werden.
"Telefonkeiler und dubiose Unternehmer schwatzen Bürgern sehr
geschickt Dienstleistungen auf", so Bandion-Ortner. "Mit dem neuen
Gesetz werden wir die Verbraucher schützen und solchen
Geschäftspraktiken in die Parade fahren."

Eine wesentliche Neuerung des
Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010 besteht etwa in der
Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts des Verbrauchers von
Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande kommen.
So sollen Verbraucher in Zukunft von solchen Verträgen ohne
Begründung zurücktreten können. Die bisherige Maximalrücktrittsfrist
von drei Monaten soll fallen.

Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf
bestimmte Verträge im Vergleich zur bestehenden Rechtslage
ausgeweitet, wobei insbesondere Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
sowie Dienstleistungen von Telefonunternehmen betroffen sind.

"Wir haben einen Entwurf ausgearbeitet, der den Interessen der
Verbraucher entspricht und gleichzeitig für die Wirtschaft tragbar
ist", erklärte Bandion-Ortner abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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