- 30.06.2010, 17:16:53
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EU-Vorschlag für eine verstärkte Kontrolle von Ratingagenturen EU-Ausschuss des Bundesrats: Skepsis gegenüber Energieeffizienz- Plan
Wien (PK) - Die Förderung von mehr Energieeffizienz sowie
Neuregelungen für Ratingagenturen beschäftigten heute den EU-
Ausschuss des Bundesrats. Die EU will mit ihren Vorschlägen nicht
nur Konsequenzen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise ziehen,
sondern auch auf den Klimawandel mit Programmen reagieren, die
zugleich der Konjunkturbelebung dienen können. Zur Diskussion
standen eine Änderung der Verordnung über ein "Programm zur
Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der
Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich" sowie die
Verordnung über Ratingagenturen.
Ökologische Energiegewinnung soll Klima und Wirtschaft helfen
Die Verbindung von Ökonomie und Ökologie will die EU-Kommission
durch die Förderung der Energieeffizienz forcieren. In der
Begründung zur geplanten Verordnung heißt es, die Entwicklung
weiterer erneuerbarer Energiequellen und die Förderung von
Energieeffizienz würden zu einem umweltfreundlichen Wachstum, zur
Schaffung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft
und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Es sollen dadurch
auch neue Arbeitsplätze entstehen und ökologische Marktchancen
eröffnet werden. Das Vorhaben ist auch im Zusammenhang der
beschlossenen Strategie für nachhaltiges Wachstum und
Beschäftigung "Europa 2020" zu sehen.
Konkret sieht der Verordnungsentwurf die Schaffung eines
speziellen Finanzinstruments vor, das die Entwicklung bankfähiger
Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien
unterstützt. Das Instrument ist vor allem als Erleichterung für
die Finanzierung von Investitionen kommunaler, lokaler und
regionaler Behörden in solche Projekte gedacht. Es soll
ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die, wie es
im vorgeschlagenen Gesetzestext heißt, einen unmittelbaren,
messbaren und spürbaren Nutzen für die Konjunkturbelebung in der
EU, die Steigerung der Energieversorgungssicherheit und die
Verringerung der Treibhausgasemissionen haben. Man will auch die
geographische Ausgewogenheit der Projekte als wesentliches
Element mit einbeziehen.
Wie die Vertreterin des Bundesministeriums für Wirtschaft auf
Detailfragen von Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) erläuterte,
sollen dafür ungebundene Mittel aus dem Programm zur
Konjunkturbelebung für Europa (EEPR) in der Höhe von etwa 114
Mio. € eingesetzt werden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten,
darunter auch Österreich, haben Bedenken angemeldet. Es geht
dabei um eine Vermeidung der Duplizierung von Maßnahmen, um die
vorgesehenen Einreichfristen und die Frage der tatsächlich
verfügbaren Mittel.
Das Bundesministerium für Finanzen strebt angesichts der prekären
Budgetsituation eine Rückzahlung der unverbrauchten Mittel des
EERP an die nationalen Haushalte an. Diese Position wird vom EU-
Ausschuss des Bundesrats konsensual mitgetragen.
Mehr Kompetenzen der EU bei Aufsicht über Kreditratingagenturen
Als eine Konsequenz auf die Kritik an den Ratingagenturen in der
Zeit der Finanzkrise plant die EU, mehr Aufsichtskompetenzen an
eine EU-Behörde zu übertragen. Konkret soll mit der Aufsicht über
die Ratingagenturen die European Securities and Markets Authority
(ESMA) beauftragt werden, die Europäische
Wertpapieraufsichtsbehörde, welche auch Aufgaben bei der
Registrierung der Agenturen wahrnimmt. Damit werden weitgehend
all jene Funktionen ESMA überantwortet, die derzeit von den für
die Beaufsichtigung der Ratingagenturen national zuständigen
Behörden, in Österreich von der FMA, wahrzunehmen sind, erfuhren
die Bundesräte und Bundesrätinnen vom einem Vertreter des
Bundesministeriums für Finanzen.
Das bedeutet eine abermalige Verschärfung der Regeln für
Ratingagenturen. Aufgrund eines Beschlusses aus dem Vorjahr
müssen sich die Agenturen ab Dezember dieses Jahres registrieren
lassen, um in der EU arbeiten zu dürfen. Voraussetzung ist
weiters die Beachtung bestimmter Regeln zur Unternehmensführung
und zur Transparenz. Ziel all dieser Maßnahmen ist ein stabiler
und einheitlicher EU-Finanzmarkt für Finanzdienstleistungen. Um
ihrer Aufgabe nachkommen zu können, ist für ESMA nicht nur eine
Personalaufstockung vorgesehen. ESMA wird auch vor Ort prüfen
können. Geldstrafen können auf Vorschlag der ESMA durch die
Kommission verhängt werden.
Die nationalen Behörden bleiben laut Kommissions-Vorschlag für
die Überwachung der Nutzung von Ratings durch Unternehmen der
Finanzbranche zuständig. Da die nationalen Behörden künftig
spezifische Informationen über die Verwendung von Ratings sammeln
können, sollen sie befugt sein, die ESMA aufzufordern, einen
Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur oder die
Aussetzung der Verwendung von Ratings zu prüfen.
Auf eine diesbezügliche Frage von Bundesrat Albrecht Konecny
(S/W)
erläuterte der Vertreter des Ministeriums, dass es insofern
bedeutende Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage gibt,
als die gerade erst im Ratingagenturenvollzugsgesetz (RAVG)
vorgesehenen Zuständigkeiten der FMA nun schon mit Beginn
nächsten Jahres auf die ESMA bzw. die EU-Kommission übergehen
sollen. Die Frage von Ausschussobmann Georg Keuschnigg (V/T),
welche Kompetenzen damit bei den Mitgliedsstaaten verbleiben,
wurde dahingehend beantwortet, dass dieser Punkt noch nicht
endgültig geklärt sei. Da sich die Aufsichtsbehörde jedoch auch
aus VertreterInnen der nationalen Aufsichtsbehörden
zusammensetzt, ist ein Mitspracherecht der Mitgliedstaaten
gesichert. Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V/W) wurde auf eine
diesbezügliche Frage mitgeteilt, dass die Verordnungen mehr
Kohärenz und Transparenz bringen soll. So werden etwa ähnliche
Veröffentlichungspflichten geschaffen, wie sie in den USA seit
Anfang Juni 2010 gelten.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte teilten generell die
österreichische Position zur Neuregelung der Aufsicht über
Ratingagenturen in der EU. (Fortsetzung)
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