• 30.06.2010, 16:49:43
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Nationalfonds und Entschädigungsfonds legen Geschäftsberichte vor Österreich übernimmt Führungsposition bei EU-Mission EULEX KOSOVO

Wien (PK) - Große Zustimmung gab es heute seitens der Mitglieder
des Hauptausschusses für die Geschäftsberichte 2009 des
Nationalfonds und des Entschädigungsfonds.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer dankte in ihrer Funktion
als Vorsitzende des Kuratoriums den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Fonds sowie den Mitgliedern des Kuratoriums für
die geleistete Arbeit. Beide Berichte wurden einstimmig zur
Kenntnis genommen.

Prammer unterstrich, dass durch das Finanzrahmengesetz keine
Diskussion mehr über den Finanzrahmen bis 2013 nötig sei. Man
habe auch sehr auf einen effizienten Ressourceneinsatz geachtet,
ergänzte sie. Außerordentlich wertvoll stufte sie die Arbeit des
Kontrollausschusses ein, insbesondere jene von Alfred Finz und
Richard Bock. Sie hätten jeden Budgetposten hinterfragt und zu
Einsparungen beigetragen.

Die Nationalratspräsidentin stellte darüber hinaus auf eine
Anfrage des Abgeordneten Albert Steinhauser (G) klar, dass der
Fonds für die Auschwitzgedenkstätte nur das Büro zur Verfügung
stelle, aber kein Projekt durchführe. Wann die Ausstellung gebaut
werde, hänge von Auschwitz ab. Damit leiste man Sachbeiträge zur
Gedenkstätte, weil die Kosten für das Personal nicht refundiert
werden.

Generalsekretärin Hannah Lessing ging dann auf weitere Fragen des
Abgeordneten Albert Steinhauser (G) ein und erläuterte, dass der
bestehende Ausgabenüberschuss in der Höhe von 670.000 € für
Nachzahlungen verwendet werde. Sollte dann noch etwas übrig
bleiben, müsse über die Verwendung erst entschieden werden.
Sicherlich aber werde das Geld den Opfern zugute kommen,
bekräftigte sie.

Geschäftsbericht des Nationalfonds 2009

Dem 1995 gegründeten Nationalfonds (www.nationalfonds.org/)
obliegt insbesondere die Abwicklung der so genannten
Gestezahlung, die pro AntragstellerIn mit einem Betrag von
5.087,10 € ausbezahlt wird. Im Jahr 2009 wurden derartige
Gestezahlungen an 146 Personen geleistet, das sind 742.716,45 €.
Darüber hinaus wurden 29 AntragstellerInnen auf Grund sozialer
Bedürftigkeit insgesamt 143.188,80 € zusätzlich zum Grundbetrag
zuerkannt. Der Bericht hält zudem fest, dass die
Entscheidungspraxis des Komitees entsprechend dem jeweils
aktuellen Stand der historischen Forschung weiterentwickelt wird.
Um eine Gleichbehandlung aller AntragstellerInnen zu
gewährleisten, sei auch 2009 die Überprüfung von abgelehnten
Anträgen auf Gestezahlung erfolgt. Im Jahr 2009 sind überdies
noch 95 Neuanträge auf Auszahlung einer Gestezahlung eingelangt.

Der Nationalfonds hatte darüber hinaus auch die
Restitutionsanträge gemäß § 2b Nationalfondsgesetz abzuwickeln,
die im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnten. In diesem
Rahmen wurden pro bewilligtem Antrag 7.630 € zur Abgeltung für
den Entzug von Bestandrechten an Wohnungen und gewerblichen
Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen
Wertgegenständen sowie ein Zusatzbetrag in der Höhe von 1.000 €,
der sich aus dem übrig gebliebenen Mitteln speist, ausbezahlt.

Seit seinem Bestehen hat der Nationalfonds somit Ende 2009 rund
32.500 Anträge auf Gestezahlung und rund 23.000 Anträge für
Auszahlungen gemäß §2b Nationalfondsgesetz abgewickelt.

Mittels des Härteausgleichsfonds wurden in den Jahren 2000 bis
2009 87 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, was einen
Gesamtauszahlungsbetrag von 442.577,10 € ergibt.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die die Voraussetzungen
für eine Leistung aus dem Nationalfonds zwar weitgehend, aber
nicht zur Gänze erfüllen und deren Ablehnung eine besondere Härte
darstellt. Mit Jahresende 2009 betrug die Höhe des
Härteausgleichsfonds 66.132,23 €. Der Fonds war 1999 eingerichtet
und mit 508.710 € aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert
worden.

Mit Geldern des Nationalfonds werden auch Projekte gefördert. Im
Jahr 2009 kamen 108 Projekte in den Genuss derartiger
Unterstützung in der Höhe von 1,304.341,84 €. Die Palette reicht
dabei von Schulprojekten und Workshops über Ausstellungen,
Kunstprojekte, Filmproduktionen, Opern- und Theaterprojekte bis
zur Errichtung und Erhaltung von Gedenkstätten.

4 Projektförderungen in der Höhe von insgesamt 150.700 € gab es
auch aus den Mitteln, die der Internationale Fonds für Opfer des
Nationalsozialismus im Jahr 1999 (Nazi Persecutee Relief Fund)
dem Nationalfonds zur Verfügung gestellt hat. Das war damals eine
Summe von rund 7,9 Mio. €. Mit Jahresende 2009 waren die Mittel
des "Raubgoldfonds" aufgebraucht. Dieser Fonds wurde aus Mitteln
gespeist, die aufgrund des Verzichts diverser Staaten auf ihren
Restbestand am so genannten Raubgold frei geworden sind. Der
Nationalfonds verwaltet jene Gelder, auf die der österreichische
Staat zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus verzichtet hat.

Eine wichtige Aufgabe hat der Nationalfonds hinsichtlich der
Kunstrestitution zu erfüllen. Laut Gesetz ist er beauftragt,
erblose Kunstobjekte im Sinne des Kunstrückgabegesetzes zu
verwerten und den Erlös Opfern des Nationalsozialismus zugute
kommen zu lassen. Seit Oktober 2006 betreibt der Nationalfonds in
Zusammenarbeit mit den kooperierenden Bundesmuseen und der Stadt
Wien eine Online-Kunstdatenbank, und zwar in deutscher
(www.kunstrestitution.at)
und englischer (www.artrestitution.at) Version als zentrale
Informationsstelle für Restitutionsinteressierte. Diese umfasst
mittlerweile über 9.000 Objekte. VertreterInnen des Nationalfonds
nehmen seit Jahren auch als BeobachterInnen an den Sitzungen der
Kommission für Provenienzforschung und der Wiener
Rückstellungskommission teil und wirken so bei der Aufklärung von
Sachverhalten und Rückgabefragen mit. Durch die Novelle zum
Kunstrückgabegesetz Ende 2009 sind künftig nicht nur
Kunstgegenstände, sondern auch sonstiges Kulturgut vom
Geltungsbereich des Gesetzes erfasst.

Geschäftsbericht des Entschädigungsfonds 2009

Im Juli 2009 hat der Allgemeine Entschädigungsfonds mit den
abschließenden Zahlungen begonnen. Man rechnet damit, das Gros
der Zahlungen an lebende AntragstellerInnen nun in absehbarer
Zeit leisten zu können.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 gegründet, um noch
offene Fragen der Entschädigung von Opfern des
Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von
oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen
Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus
entstanden sind, umfassend zu lösen. Um der Aufgabe gerecht zu
werden, gibt es 10 Kategorien von möglichen Verlusten und
Schäden, wobei deren Höhe individuell berechnet wird. Insgesamt
wurden rund 20.700 Anträge fertig recherchiert, die meist
Forderungen für mehrere EigentümerInnen enthalten.

Bis 30. Juni 2009 waren 20.570 Vorauszahlungspakete zugestellt,
18.062 Begünstigte ausbezahlt. Seit Beginn der Schlusszahlungen
ab Juli 2009 waren Ende des Jahres bereits 12.117
Schlusszahlungspakete zugestellt und 5.469 Begünstigte
ausbezahlt. Man rechnet aber damit, dass sich der
Auszahlungsprozess im Jahr 2010 durch die Zahl der schwieriger
abzuwickelnden Auszahlungsvorgänge verlangsamen wird.

Die Recherchearbeit ist enorm, zumal sich die Notwendigkeit einer
umfangreichen Provenienzforschung ergeben hat. Mit Ende des
Berichtzeitraums konnten die Recherchen bis auf sechs offenen
Kunstfälle abgeschlossen werden. Die durch die Recherchearbeit
entstandene Datenbank kann als einzigartige und ausgezeichnete
Quelle zu Verfolgten des NS-Regimes in Österreich angesehen
werden.

Detaillierte Informationen sind der Homapage des Nationalfonds zu
entnehmen: http://www.de.nationalfonds.org/.

Österreich erhält Führungsposition bei EULEX KOSOVO

Österreich soll im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsmission der EU
im Kosovo (EULEX KOSOVO) eine führende Position erhalten.
Botschaftsrat Thomas Mühlmann ist für die Position des "Chief of
Staff" vorgesehen. Deshalb wird das österreichische Kontingent um
eine "Zivilperson", wie es im Antrag des Außenministeriums heißt,
aufgestockt. Die Genehmigung zur Entsendung bis vorerst 30. Juni
2011 erfolgte seitens der Mitglieder des Hauptausschusses
mehrheitlich gegen die Stimmen der F-Abgeordneten.

Die Betrauung dieser Funktion durch einen Mitarbeiter des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten stellt die bisher ranghöchste Verwendung eines
österreichischen Experten bei einer zivilen Mission der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dar.

Österreich beteiligt sich derzeit an der Mission mit bis zu 25
Polizistinnen und Polizisten und bis zu 5 Angehörigen des
Bundesministeriums für Justiz. Darüber hinaus ist die Entsendung
einer Zivilperson mit speziellen Fachkenntnissen in den Bereichen
Menschenrechte und insbesondere Gender vorgesehen. Einen
entsprechenden Beschluss fasste der Hauptausschuss am 17. Juni
2010 (siehe PK-Meldung Nr. 481/2010).

Bei EULEX KOSOVO handelt es sich um die bislang größte zivile
Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt sollen daran bis zu 2.210
Polizei-, Justiz-, Zoll- und Verwaltungsexpertinnen und -experten
sowie zusätzliche 1.233 lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
teilnehmen.

Gerichtskommissionstarifgesetz, Notariatstarifgesetz

Mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen wurden auch zwei
Verordnungsentwürfe des Justizministeriums genehmigt, mit denen
die Zuschläge zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz sowie zu
den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
neu festgelegt werden. Die letzte Änderung erfolgte im Jahr 1997.
Die Berechnung für den neuen Zuschlag im Ausmaß von 20 % erfolgt
unter anderem auch auf Grund der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex.

Abgeordneter Ewald Stadler begründete die Ablehnung seiner
Fraktion mit dem Hinweis auf die Budgetlagen, auch wenn es sich
dabei nur um kleinere Beträge handle. Dennoch sei eine Erhöhung
das falsche Signal, sagte er. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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