OTS0314   24. Juni 2010, 18:46

Unterhaltsvorschuss muss weiter entwickelt werden Parlamentarische Enquete über Obsorge und Unterhalt abgeschlossen


Im letzten Block der Parlamentarischen Enquete zum
Thema Obsorge und Unterhalt ging es um die Weiterentwicklung des
Unterhaltsvorschussrechts. Zwar wurden die gesetzlichen
Bestimmungen erst im vergangenen Jahr novelliert und die
Auszahlung von Unterhaltsvorschuss beschleunigt, dennoch gibt es
für viele Alleinerzieherinnen nach wie vor einen unbefriedigenden
Zustand. Ist der Vater untergetaucht oder nicht in der Lage,
Unterhalt zu zahlen, steht den Kindern auch weiter kein
Unterhaltsvorschuss zu.

Stormann: Länder sollen ihre Verantwortung wahrnehmen

Leitender Staatsanwalt Michael Stormann gab als Vertreter des
Justizministeriums zu bedenken, dass der Bund in dieser Frage
aufgrund der Kompetenzlage nur einen begrenzten
Handlungsspielraum habe. Mit der im vergangenen Jahr
beschlossenen beschleunigten Auszahlung von Unterhaltsvorschuss
sind ihm zufolge die Möglichkeiten des Bundes weitgehend
erschöpft. Wolle man für alle Kinder regelmäßige
Unterhaltsvorschusszahlungen, müsse man an die Verantwortung der
Länder appellieren. Es liege an ihnen, Abhilfe zu schaffen.

Die im vergangenen Jahr beschlossene und seit 1. Jänner dieses
Jahres geltende Änderung des Unterhaltsvorschussrechts wirke
jedenfalls, hob Stormann hervor. Der Anspruchszeitpunkt auf
Unterhaltsvorschuss sei deutlich vorverlagert worden, das habe im
heurigen Jahr zu 29 % mehr Fällen geführt.

Tews: Unterhaltsvorschuss bis zum 19. Lebensjahr ausdehnen

Rechtsanwalt Günter Tews sieht dem gegenüber sehr wohl
Verbesserungsmöglichkeiten im Unterhaltsvorschussrecht. Ein
Problem ist für ihn etwa die Volljährigkeitsfrage. Durch die
Herabsetzung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre müssten
zahlreiche SchülerInnen und Lehrlinge vor Gericht um weiteren
Unterhalt streiten, skizzierte er. Tews regte an, den
Unterhaltsvorschuss an die Ausbildungszeit zu knüpfen und ihn
etwa bis zur Beendigung der Lehre oder einer höheren Schule zu
gewähren.

Große Probleme ortet Tews darüber hinaus aufgrund der
mangelhaften Qualifikation jener Personen, die Kinder und
Jugendliche im Namen der Jugendwohlfahrt in Angelegenheiten des
Unterhaltsvorschusses vertreten. Die Kinder würden dadurch häufig
um berechtigte Leistungen gebracht, kritisierte er und verwies
beispielsweise auf die Nichtberücksichtigung von Zinsen. Dem
obsorgeberechtigten Elternteil sei es mangels Vertretungsbefugnis
nicht möglich einzuschreiten. Tews urgierte die Einrichtung
zentraler Stellen in den Ländern, um sicherzustellen, dass
ausschließlich SpezialistInnen Kinder und Jugendliche in
Unterhaltsfragen vertreten.

Neumayr: Abrücken vom Unterhaltsvorschuss-System nur schwer
möglich

Matthias Neumayr vom Obersten Gerichtshof Wien räumte ein, dass
es eine Schwäche des Systems sei, dass Kinder, für die es keinen
Unterhaltstitel gibt, auch keinen Unterhaltsvorschuss beziehen
könnten. Ein Abrücken von diesem System ist für ihn durch die
bestehende "Kompetenzgemengelage" aber nur schwer und nicht ohne
Einbeziehung der Länder möglich. Schließlich seien diese für
Sozialleistungen zuständig. Angedacht werden könnte Neumayr
zufolge eventuell eine Anknüpfung an die Mindestsicherung.

Abseits der erwähnten Schwäche funktioniert das Vorschusssystem
nach Ansicht Neumayrs trotz relativ komplizierter und aufwändiger
Verfahren allerdings relativ gut. Er wies unter anderem darauf
hin, dass Unterhaltsvorschüsse seit Anfang dieses Jahres rascher
ausgezahlt würden und die Erfolgsquote bei den Rückforderungen
relativ hoch sei. Die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses vom
Schuldner ist ihm zufolge auch der Grund dafür, dass ein
Unterhaltsvorschuss an einen Exekutionstitel gekoppelt ist.

Vana-Kowarzik: Kinder haben Recht, nicht in Armut aufzuwachsen

Rechtsanwältin Gabriele Vana-Kowarzik machte geltend, Kinder
hätten ein Recht, nicht in Armut aufzuwachsen. Ihrer Ansicht nach
sollten sie notwendige Leistungen unabhängig davon erhalten, ob
der getrennt lebende Elternteil diese Leistung erbringen könne
oder nicht. Eine Lösung bei den Ländern zu suchen, sei eine
Möglichkeit, sagte Vana-Kowarzik, man könnte aber auch
Mindestunterhaltssätze für jedes Alter festlegen. Dabei bestehe
natürlich das Risiko, dass das Geld vom Schuldner nicht
eingetrieben werden könne, sagte sie, ihrer Meinung nach ist es
aber opportun, der Gesellschaft dieses Risiko zu übertragen. Die
Rechtsanwältin argumentierte auch damit, dass die
AlleinerzieherInnen-Familien in deutlich höherem Maß von Armut
betroffen seien als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Vana-Kowarzik machte sich darüber hinaus auf eine Ausdehnung des
Unterhaltsvorschusses im Bedarfsfall bis zum 21. Lebensjahr
stark. Es sei Jugendlichen nicht zumutbar, sich mit einem
Elternteil vor Gericht zu treffen und Exekutionen zu führen,
betonte sie.

Die Debatte

In der anschließenden Diskussion wurden die von den ExpertInnen
angesprochenen Verbesserungsvorschläge aufgegriffen. So
kritisierte Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) die Tatsache,
dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhalt mit der
Erreichung des 18 Lebensjahrs begrenzt sind, als einen großen
Missstand. Gartelgruber thematisierte auch die zahlreichen
Beschwerden von AlleinerzieherInnen über zu große bürokratische
Hürden der Jugendwohlfahrtsträger und bemängelte darüber hinaus
die Rechtsprechung der Justiz, die ihrer Meinung nach oft mehr
Verwirrung als Klarheit schaffe. Sie hielt es auch für nicht
gerechtfertigt, dass der Unterhaltsvorschuss vom Bund nur dann
ausbezahlt wird, wenn ein vollstreckbarer Exekutionstitel
vorliegt. Dies führe in vielen Fällen zu finanziellen Engpässen,
sagte sie, und das sei im Hinblick auf das hohe Armutsrisiko bei
AlleinerzieherInnen ein unhaltbarer Zustand. Insgesamt glaubte
sie, dass das Instrument der Unterhaltsvorschüsse schlecht
greift.

Für eine Vereinfachung der Behördenstruktur sprach sich
Abgeordnete Daniela Musiol (G) aus. Angesichts der langen
Verfahrensdauer und des Umstands, dass Unterhaltsfragen eng mit
der Armut verknüpft sind, treten die Grünen für einen
einstweiligen Unterhalt als Bevorschussung ein. Musiol forderte
darüber hinaus eine Kindergrundsicherung, da man ihrer Meinung
nach nicht auf den Föderalismus und das Wollen der Bundesländer
warten dürfe. Die Abgeordnete der Grünen wies aber auch darauf
hin, dass viele zahlungswillige Väter selbst über ein sehr
geringes Einkommen verfügen und daher oft die eigene Existenz
gefährdet ist. Sie bestand auch darauf, Unterhaltsschulden
Vorrang vor anderen Schulden zu geben. Schließlich regte sie an,
die Frage des Unterhalts für Studierende zu diskutieren.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) machte darauf aufmerksam, dass
auch Unterhaltszahlungen neben Obsorge und Besuchsrecht von den
Eltern als Waffe missbraucht werden. Dem sollte man einen Riegel
vorschieben und dafür sorgen, dass den AlleinerzieherInnen das
Leben durch die zahlreichen Behördenwege nicht noch schwerer
gemacht wird, meinte er. Wie seine VorrednerInnen wies er auf das
hohe Armutsrisiko bei AlleinerzieherInnen hin und stellte fest,
die Unterhaltsbevorschussung sei eine Frage der Sozialpolitik. Er
schlug daher vor, den Unterhaltsvorschuss vom Exekutionstitel zu
entkoppeln und den betroffenen Kindern und Jugendlichen einen
Mindestunterhalt zu sichern. Stadler hielt es auch für
angebracht, die Unterhaltsbevorschussung durch die
Familienbeihilfestellen auszahlen zu lassen, denn dann müssten
die Unterhaltspflichtigen ihre Zahlungen an die Finanzämter
leisten. Diese wären auch bei der Vollstreckung der Exekution
wesentlich schneller als die Gerichte, bemerkte er. Mit dieser
Maßnahme würde man die "Waffe Unterhaltszahlung" den Eltern aus
der Hand nehmen, man würde damit Schritte gegen die Not setzen
und die sozialpolitische Komponente wahren, fasste Stadler
zusammen.

Wolfgang Siebenhandl schlug vor, die Obsorge "naturaliter" zu
leisten, denn damit reduziere man auch die Zahl der
AlleinerzieherInnen. Er argumentierte, viele Väter könnten
deshalb nicht in Karenz gehen, weil sie für die Kinder aus
vorangegangen Beziehungen zahlen müssten.

Markus Huber von der Volksanwaltschaft sprach die Kompetenzfrage
an und trat dafür ein, die Bindung der Unterhaltsvorschüsse an
die Minderjährigkeit aufzuheben. Man sollte diese auch an die
schulische Ausbildung koppeln, meinte er. Was die Verzugszinsen
betrifft, so liege das Problem bei den Bundesländern und ihrer
EDV. Jedenfalls sei die Jugendwohlfahrt nicht verpflichtet, bei
den Verzugszinsen die Kinder zu vertreten, bedauerte er. Huber
befürwortete die Entkoppelung der Unterhaltsvorschüsse vom
Exekutionstitel und unterstützte die Vorschläge zu einem
Mindestunterhaltsvorschuss.

Elisabeth Wöran, Geschäftsführerin der österreichischen Plattform
der Alleinerziehenden, unterstrich aus ihrer Sicht die
Wichtigkeit, eine Unterhaltssicherung oder Kindergrundsicherung
einzuführen, ohne dass diese jemals zurückgezahlt werden müsse.
Sie begründete dies mit dem Hinweis darauf, dass ein Drittel der
Kinder in Alleinerzieherhaushalten armutsgefährdet sind und 17 %
der Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschüsse erhalten.

Rechtsanwältin Helene Klaar appellierte an die Anwesenden, nicht
zu übersehen, dass gerade bei denjenigen, die so "larmoyant" die
Beteiligung an der Erziehung ihrer Kinder einfordern, in erster
Linie das Interesse im Vordergrund stehe, keinen Unterhalt zahlen
zu müssen. (Schluss)

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OTS0314 2010-06-24 18:46 241846 Jun 10 NPA0007 1246



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