OTS0298   24. Juni 2010, 17:30

Obsorgeenquete - ExpertInnen einig: Kinder brauchen Mama und Papa Gemeinsame Obsorge lindert bei Scheidungen Verlustängste der Kinder


Die Parlamentarische Enquete "Konflikten konstruktiv
begegnen - Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge
und Unterhalt)" setzte ihre Beratungen am Nachmittag unter dem
abwechselnden Vorsitz der Obfrau des Familienausschusses Ridi
Steibl und ihrer Stellvertreterin Gabriela Musiol zum
Themenbereich "Besuchsrecht und Obsorgeverfahren -
Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur
Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur
Beschleunigung, insbesondere von Obsorge- und
Besuchsrechtsverfahren)" fort.

Franz Mauthner, Richter am Bezirksgericht Floridsdorf, sah
Gerichte eher als Einrichtungen, die Entscheidungen treffen, und
daher als eher ungeeignet an, Konflikte zu deeskalieren. Man
könne Gerichtsverfahren aber einiges an Schärfe nehmen und viele
Verfahren vermeiden, wenn man die Menschen vorweg besser
informiere. Viele Mütter und Väter verstünden das Instrument der
gemeinsamen Obsorge falsch und bemühten sich deshalb um die
alleinige Obsorge, weil sie fälschlicherweise meinten, diese
würde ihr Leben und die Erziehung ihrer Kinder vereinfachen.
Abhilfe können unterstützende Institutionen durch Beratung und
Mediation leisten, die bedauerliche Einschränkung der Beratung
scheidungswilliger Paare führe dazu, dass Richter die Information
der Menschen über die Möglichkeiten von Obsorgeregelungen
übernehmen müssten. Gerichte könnten keine Wunder für die Kinder
wirken, sagte der Richter, sie brauchten Mitspieler, die Eltern
und Kinder in Trennungssituation beraten und unterstützen. Franz
Mauthner schlug eine verpflichtende Mediation für Paare in der
Scheidungsphase und Schlichtungsstellen für die Lösung
alltäglicher, niederschwelliger Probleme bei der Obsorge vor.

Rechtsanwältin Helene Klaar schloss sich ihrem Vorredner in der
Analyse an, grenzte sich aber von seinen praktischen Vorschlägen
ab. Konflikt-Eskalation vor Gericht sei nicht wünschenswert, aber
es gehe dort eben nicht um Harmonie, sondern um das Erkennen der
wirklichen Bedürfnisse der Menschen und um die Lösung
familienrechtlicher Probleme. Da familiäre Probleme keine
Kleinigkeiten seien, müsse man gute Lösungen finden. Das
Besuchsrecht sei keine Nebensache, es führe oft zu Konflikten,
die die das Kindeswohl beeinträchtigen können. Daher sei das
Besuchsrecht auch bei der einvernehmlichen Scheidungen mindestens
ebenso sorgfältig zu lösen wie Vermögensfragen. Berufstätige
Frauen mit Kindern seien grundsätzlich froh, wenn sich der Vater
die Betreuung der Kinder mit ihnen teile, sagte die Anwältin und
plädierte dafür, das Recht der Kinder zu stärken, von ihrem nicht
obsorgeberechtigten Elternteil besucht zu werden.

Reinhard Neumayer (Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung) konzentrierte sich auf die Situation von
Kindern, deren Eltern mit ihren Konflikten nicht umgehen und oft
auch nicht mehr zwischen Paarkonflikten und Erziehungskonflikten
unterscheiden können. Das führe oft dazu, dass Väter, Mütter und
manchmal auch Schwiegereltern versuchten, die Kinder auf ihre
jeweilige Seite zu ziehen und andererseits auch Kinder
versuchten, ihre Eltern gegeneinander auszuspielen. Oft gehe es
nur noch um das Rechthaben im Streit. In solchen Situationen
brauchten Kinder klare Entscheidungen ihrer Eltern und der
Gerichte darüber, wo ihr Lebensmittelpunkt liegen soll. Daher
sollte man Obsorgeverfahren von den oft langen
Scheidungsverfahren trennen und vorläufige Entscheidungen über
die Obsorge treffen, weil es den Kindern nicht zumutbar sei, ein
jahrelangens Scheidungsverfahren abzuwarten. Kinder brauchen
keine Klischeebesuche, sondern gesicherten Alltagskontakt mit
beiden Eltern und möglichst kurze Abstände zwischen den Besuchen,
idealerweise wöchentlich, verlangte der Psychologe. Neumayer
klagte über die angespannte Personalsituation in den
Beratungsstellen und wies die Erwartung zurück, Beratungsstellen
sollten den Gerichten Konsenslösungen liefern.

Die Sonder- und Heilpädagogin Barbara Lehner forderte für Kinder,
die in der Trennungsphase ihrer Eltern oft Angst davor haben,
ihre Eltern zu verlieren, und unter der Vorstellung leiden,
womöglich Schuld an der Trennung ihrer Eltern zu haben,
Gewissheit darüber, dass Papa und Mama einen festen Platz in
ihrem Leben behalten und dass das Schöne in der Vergangenheit, an
das sie sich schmerzlich erinnern, auch in Zukunft wieder möglich
sein wird. Sie müssen sich Mutter und Vater uneingeschränkt
zuwenden können, ohne negative Reaktionen vom anderen Elternteil
erwarten zu müssen. Studien zeigten, dass die gemeinsame Obsorge
in vielen Fällen das Konfliktpotential zwischen den Eltern und
die Angst der Kinder verringern, den Kontakt zu einem Elternteil
zu verlieren. Die Kontinuität und die bessere Qualität der
Besuchskontakte helfe den Kindern, die Trennung der Eltern zu
verarbeiten und die neue Lebenssituation zu akzeptieren.
Gemeinsame Obsorge wirkt sich positiv auf das Familienklima und
die Entwicklung der Kinder aus, hielt die Pädagogin fest.

Martina Staffe (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und
Jugend) unterstrich das Interesse von Eltern in der
Trennungsphase, Konflikte möglichst wenig eskalieren zu lassen,
um gute Entscheidungen für die Zukunft der Kinder zu erleichtern.
Das setze Verständnis für die Bedürfnisse des jeweils anderen
voraus und das Vermeiden von Verhalten, das auf Revanche
gerichtet sei. Da viele Menschen Probleme damit haben, Konflikte
zu regeln, brauchten sie Unterstützung durch Beratung oder
Mediation. Es gelte zu verhindern, dass Menschen das Gefühl
entwickeln, durch eine gerichtliche Entscheidung verloren zu
haben, denn dies führe oft dazu, rasch neue Anträge für eine
Neuregelung der Obsorge "auf den Tisch des Gerichts zu knallen".
Durch Förderungsangebote sei auch zu vermeiden, dass Menschen auf
Mediation verzichten, weil sie sich das nicht leisten können.
Hilfe zur Selbsthilfe sollte das Ziel der Beratung sein, denn
gerichtliche Entscheidungen seien häufig nur die zweitbeste
Lösung.

Universitätsprofessorin Astrid Deixler-Hübner (Institut für
Zivilverfahrensrecht der Universität Linz) machte auf die lange
Dauer strittiger Obsorgeverfahren aufmerksam, was Eltern und
Kinder schwer belaste und ihr Verhältnis beeinträchtige. Gerichte
seien nur mäßig geeignet, für Frieden zwischen streitenden
Partnern zu sorgen, weil rechtliche Entscheidungen von einem der
Partner häufig als Niederlage empfunden werden. Einvernehmliche
Lösungen seien daher zu bevorzugen. Stärker in die Pflicht nehmen
will die Juristin nichtbetreuende Elternteile, die das Recht
ihrer Kinder vernachlässigten, von ihnen besucht und betreut zu
werden, sowie auch die Pflicht des obsorgenden Elternteils,
Besuche des dazu berechtigten Vaters nicht zu vereiteln.
Eskaliere der Konflikt zwischen den Eltern, seien gute Lösungen
im Interesse des Kindeswohls vom Gericht oft schwer
herbeizuführen, daher sei einvernehmlichen Lösungen der Vorzug zu
geben. Ganz ohne verbindliche Verpflichtung für die Eltern werde
man aber nicht auskommen. Viele erfolgreiche Fälle von Mediation
zeigten, dass es auch gelingen könne, Menschen "zu ihrem Glück zu
zwingen". Nach deutschem Vorbild riet die Juristin dazu, für
familienrechtliche Verfahren ein Beschleunigungsgebot vorsehen.
Das Kinderbeistandsgesetz beurteilte Astrid Deixler-Hübner
positiv, die Rechte des Kinderbeistands sollten aber ausgebaut
werden, schlug die Universitätsprofessorin vor.

Romeo Bisutti von der Männerberatung Wien machte darauf
aufmerksam, dass Männerberater den Genderaspekt ebenso im Auge
haben wie das Kindeswohl und daher eng mit anderen
Beratungsstellen, etwa für Frauen und Familien, kooperieren.
Unterstützung der Eltern bei der Selbsthilfe rückte der
Männerberater in den Vordergrund, wobei er Eltern in
eskalierenden Konflikten riet, rasch Beratungsstellen aufsuchen.
Männer sollten sich über das Thema "Vatersein" nicht erst bei der
Scheidung beraten lassen. Es sei im Interesse des Kindeswohls,
wenn Männer ihre Rolle als Väter gut wahrnehmen können. Väter
wollen in der Regel mit ihren Ex-Partnerinnen gut auskommen und
sich um ihre Kinder kümmern, hielt Bisutti fest und warnte davor,
Konflikte zu rasch in rechtliche Bahnen zu lenken, statt zunächst
das Medium des "Miteinanderredens" zu nutzen. Da Kinder darunter
leiden, wenn Väter ihre Rolle nicht ernst nehmen, sei es wichtig,
Männer über Möglichkeiten, ihre Väterrolle erfolgreich
auszufüllen, zu beraten und sie bei Problemen zu unterstützen.
Männerberatung sei auch um Lösungen in extremen Fällen bemüht,
etwa für Burschen, die Kontakt zu Vätern haben wollen, obwohl
deren Mütter im Frauenhaus leben.

Die Diskussion

Abgeordneter Johann Maier (S) konzentrierte sich auf das Problem
langer Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren und schloss sich der
Forderung nach einem Beschleunigungsgebot an. Meist würden
Verfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen, es gebe aber auch
längere Verfahren, daher erbat der Abgeordnete von der Ministerin
Informationen über die Ursachen von Verfahrensverzögerungen,
insbesondere durch den Einsatz von Rechtsmitteln. Als eine
besondere Aufgabenstellung der Jugendwohlfahrt sah der
Abgeordnete die Betreuung von Kindern, um die sich deren
geschiedenen Eltern nicht mehr kümmerten. Zur Unterstützung
dieser Kinder verlangte der Abgeordnete einerseits, die Eltern
stärker in die Pflicht zu nehmen, und andererseits mehr Geld für
die Jugendwohlfahrt.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) bekannte sich nachdrücklich dazu,
Eltern besser zu unterstützen und zu beraten. "Wie lebe ich eine
Partnerschaft" sei eine Frage, auf die offenbar immer mehr
Menschen keine Antworten mehr finden, daher brauche man mehr
Beratungsstellen für Frauen, Männer und Familien. Ein geglücktes
Miteinander setze gezielte Arbeit mit den Mädchen, aber auch mit
den Buben voraus; dazu gehöre eine hohe Qualität der Beratung und
geeignete Schwerpunkte im Angebot der Beratungsstellen. Auch
sollte man Eltern besser darüber informieren, was auf sie
zukomme, wenn sie sich von ihrem Partner trennen.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (F) drängte auf rasche
Gerichtsentscheidungen in allen Fällen, bei denen es um das Wohl
des Kindes gehe. Zu oft ließen Gerichtsentscheidungen jahrelang
auf sich warten, was dazu führe, dass Kinder in den Verfahren als
Druckmittel eingesetzt und zum Gegenstand zahlreicher Gutachten
werden. Oft werde den Kindern auch eine schmerzhafte Entfremdung
von einem Elternteil zugemutet, weil am Ende eines solchen
Verfahrens ein eingeschränktes oder gar kein Besuchsrecht
vorgesehen werde. Mühlwerth verlangte lebensnahe, lebbare und vor
allem rasche Entscheidungen der Gerichte im Interesse der Kinder.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) votierte für klarere Definitionen
der Begrifflichkeiten als Grundlage für substanzielle
Informationsstrategien. Entsprechende Informationspolitik müsse
bereits im Stadium der Schwangerschaft beginnen und beide
Elternteile betreffen, etwa bereits im Rahmen des Mutter-Kind-
Passes, der vielleicht in einen Eltern-Kind-Pass umgewandelt
werden sollte. Im übrigen seien die Gerichte nicht die richtige
Adresse, alle Konflikte im Trennungsfall zu regeln, sodass es
weiterer Institutionen bedürfe, die an dieser Stelle tätig
werden. Insbesondere verwies die Rednerin dabei auf die
Schlichtungsstellen.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) zeigte sich beeindruckt vom
Vortrag von Frau Magister Lehner, durch den klar geworden sei,
worum es bei dieser Problematik eigentlich gehe. Die Verfahren
zur Obsorge sollten beschleunigt werden, hier bestehe tatsächlich
Handlungsbedarf. Die übrigen Fragen sollten jedoch davon
entkoppelt und entsprechend vertiefend diskutiert werden. Konkret
ging der Redner auf das Vorverfahren ein und regte an, welche
Belange dort bereits geklärt werden könnten.

Andrea Brem von den "Wiener Frauenhäusern" setzte sich mit der
Frage des Schutzes vor Gewalt auseinander. Es brauche Schulungen
und Leitlinien, um alle Formen von Gewalt entsprechend ahnden und
sanktionieren zu können. Dies müsse zum Schutz von Kindern und
betroffenen Frauen unbedingt gewährleistet werden. In diesem
Lichte müsse auch die Frage der Besuchskontakte gesehen werden.

Die Psychotherapeutin Rotraut Erhard beleuchtete die Thematik aus
der Sicht der Bedürfnisse des Kindes. Dieses brauche prinzipiell
den Kontakt zu beiden Elternteilen, doch könne es gravierende
Gründe geben, die dafür sprächen, den Kontakt zu einem Elternteil
zu unterbinden. Doch eine solche Kontaktsperre dürfe nicht
leichtfertig erfolgen, vielmehr sollten in strittigen Fragen
Sachverständige beigezogen werden, um zu einer objektiven Lösung
im Interesse des Kindes gelangen zu können, wobei zu gegebener
Zeit auch das Kind selbst in diesen Prozess einbezogen werden
sollte.

Wolfgang Siebenhandl referierte seinen eigenen Fall und forderte
die Politik auf, den Vätern mehr Rechte einzuräumen.

Günter Tews setzte sich mit der Frage auseinander, wie die Justiz
mit dem Vorwurf von Gewalt umgehe und wies darauf hin, dass die
Behauptung von Gewalt noch nicht automatisch bedinge, dass auch
tatsächlich Gewalt angewendet wurde. Hier müsse man der Justiz
auch weiterhin die Möglichkeit einräumen, jedem Fall einzeln
nachzugehen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Der Direktor des IEF Günter Danhel meinte, das Instrument der
einstweiligen Verfügung sollte stärker genutzt werden, auch wären
regelmäßige Jour fixes in Beratungsstellen von Vorteil, wie man
längerfristig darüber nachdenken sollte, geeignete Fachleute zu
einer Art "Trennungscoach" auszubilden, um bestmögliche Mediation
im Krisenfalle gewährleisten zu können.

Martin Stiglmayr ging auf die Tätigkeit des Vereins "Väter ohne
Rechte" ein und verwahrte sich dagegen, das eigentliche Thema
durch eine Diskussion über Gewalt überdecken zu wollen. Man dürfe
nicht übersehen, dass auch Frauen Gewalt ausübten, worunter die
Kinder genauso litten. Man müsse aber danach streben, das Beste
für das Kind zu erreichen, weshalb sich beide Elternteile an die
Regeln halten müssten.

Markus Huber von der Volksanwaltschaft meinte, dass gewisse
Streitigkeiten nur bedingt gerichtstauglich seien. Für gewisse
Konflikte fehlten den Gerichten die entsprechenden
Reaktionsinstrumentarien, weshalb es andere Instanzen brauche, um
derartige Differenzen wirklich handhaben zu können. Auch setzte
er sich mit der Frage der Verfahrensbeschleunigung auseinander.

Die Richterin Doris Täubl-Weinreich berichtete aus der
Gerichtspraxis und meinte, es sei nicht sinnvoll, fixe Fristen
festzulegen, da sich diese mitunter als kontraproduktiv erweisen
könnten. Wichtig sei es, derartige Streitfälle bereits in
vorgelagerten Instanzen zu entschärfen.

Rechtsanwältin Erika Furgler unterstrich die Bedeutung von
Beratungen im Vorfeld. Generell trat sie zudem für eine
Beschleunigung der Verfahren ein, wobei man sich dessen bewusst
sein müsse, welche Verantwortung den Instanzen in jedem einzelnen
Fall zukomme. Generell gehöre das Instrument "Besuchsbegleitung"
ausgebaut.

Dietmar Hofstätter meinte, dass Entscheidungen über Obsorge und
Besuchsrechte gar nicht so sehr von Gerichten getroffen, sondern
bereits im Vorfeld von den Betroffenen entwickelt werden sollten,
wozu es freilich ein entsprechendes Angebot an Hilfestellungen
geben sollte. In diesem Zusammenhang verwies der Redner auf
entsprechende Erfahrungen im Ausland.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) setzte sich mit der Dauer der
Verfahren in Familienrechtsangelegenheiten auseinander und
vertrat die Ansicht, hier sei die Politik gefordert, ansprechende
Rahmenbedingungen zu schaffen, um zu einer Beschleunigung der
Verfahren zu kommen. Vor allem gehe es darum, die personelle
Ausstattung der zuständigen Stellen zu verbessern.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) warf den Männern vor, die nach 80
Stunden Arbeit pro Woche am Wochenende ihre Kindern sehen
wollten, dass in jenen 80 Stunden eben die Frauen gekocht, Wäsche
gewaschen und mit den Kindern gelernt hätten. Und so sei es
unabdingbar, die Dinge im Konspekt zu sehen, um das Beste für das
Kind sicherzustellen.

Rosa Logar erklärte, man müsse die Problematik aus der Sicht der
Kinder sehen und warb insbesondere für die Interessen der
betroffenen Frauen, denn vor den Problemen von Gewalt in der
Familie dürfe man keineswegs die Augen verschließen.

Richter Reinhard Jackwerth betrachtete die Thematik wiederum aus
der Sicht der Justiz und verwies darauf, dass rasche Verfahren
nur dann goutiert würden, wenn sie im eigenen Sinne endeten.
Sobald dies nicht der Fall sei, würden Verfahren nach Tunlichkeit
verschleppt. Generell dürfe man nicht darauf verfallen, "kurzen
Prozess" zu machen, vielmehr müssten die erforderlichen
Entscheidungen mit Bedacht getroffen werden.

Alexander Braun vom Sozialministerium wies darauf hin, dass die
Besuchscafés vom Ministerium gefördert werden und laufend
entsprechende Adaptionen vorgenommen würden, um eine bestmögliche
Lösung im Interesse der Betroffenen finden zu können. (Forts.)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0298 2010-06-24 17:30 241730 Jun 10 NPA0006 2322



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