OTS0291   24. Juni 2010, 16:58

Obsorge und elterliche Verantwortung: die Debatte PoltikerInnen und ExpertInnen im Gespräch


Im Rahmen der an die ExpertInnenreferate
anschließenden Diskussion bezogen VertreterInnen der
Parlamentsparteien und ExpertInnen zu den Beiträgen der
ReferentInnen durchaus kontrovers Stellung.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) veranlassten die Ausführungen
Lehners zur Frage, was neben der verpflichtenden gemeinsamen
Obsorge noch angedacht werde. Gehe man den hiermit
eingeschlagenen Weg nämlich konsequent weiter, so komme man etwa
auch zum verpflichtenden Vätermonat, zur verpflichtenden
Teilnahme von Vätern an Elternsprechtagen und zu verpflichtenden
Anti-Gewalttrainings für all jene, die ihrer Familie Gewalt
antun. Sie glaube, dass die österreichischen Männer von sich aus
gerne dem Vorurteil, sich nicht um ihre Kinder zu kümmern,
entgegentreten würden.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) bezeichnete es als
allgemein anerkannte Tatsache, dass der regelmäßige Kontakt eines
Kindes zu beiden Elternteilen wesentlich zu seiner Entwicklung
und seinem Wohl beitrage. Diese Feststellung solle daher auch
Grundlage und Richtschnur im Zuge der Ausarbeitung einer Reform
des Familienrechts sein. In diesem Bereich gehe es nicht um Väter
und Mütter und den Streit zwischen ihnen, sondern um das
Kindeswohl, für das seine Fraktion klar eintrete. Dass laut
Familienbericht rund 40 % der Kinder nach einer Scheidung keinen
Kontakt mehr zu einem Elternteil aufrechterhalten, ist
Donnerbauer zufolge ein alarmierendes Zeichen, das zeige, wie
dringend es einer Weiterentwicklung in diesem Bereich bedürfe.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) bezeichnete es als
spezifischen Fall von Kindesmissbrauch, wenn Kinder nach einer
Trennung zur "Waffe" eines Elternteils gegen das andere werden.
Das Kindeswohl, um das es gehen müsse, werde derzeit aber "mit
Füßen getreten" - und dies vor allem dann, wenn Kinder in
Verfahren "gezerrt" werden. Deutschland habe die für Österreich
nun diskutierten Schritte bereits gesetzt und könne aufgrund der
kulturellen Nähe durchaus als Vorbild fungieren. Für Fichtenbauer
stand fest, dass ein Drittel der 10.000 jährlich geführten
Obsorgeverfahren entfiele, wenn man dem Gebrauch der Obsorge als
"Waffe" einen Riegel vorschiebe. Er sprach sich außerdem für
schnellere gerichtliche Entscheidungen aus, um Rechtssicherheit
zu schaffen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hielt es für besonders
wichtig, bestehende Trennungskonflikte zum Wohle der Kinder
aufzuarbeiten. Das Modell einer automatischen gemeinsamen Obsorge
gehe nicht unbedingt mit dem Ende der Konflikte einher, da man
Gemeinschaft nicht erzwingen könne, sondern erarbeiten müsse.
Seine Fraktion trete deshalb dafür ein, eine Schlichtungsstelle
mit der Lösung zu beauftragen, sofern zwischen den ehemaligen
Partnern keine Einigung erzielt werden konnte. Erst wenn die
Bemühungen dieser Stelle scheiterten, solle ein Gericht mit dem
Fall betraut werden, wobei am Ende eines solchen Verfahrens die
Obsorge nur einem Elternteil zuzusprechen ist.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) hielt es für notwendig, die
Diskussion um familienrechtliche Belange im Rahmen der Enquete
sachlich zu halten. Dieses Gebiet eigne sich auch nicht für das
Austragen eines Geschlechterkampfs, da dieser immer zu Lasten der
Kinder gehe. Im Unterhaltsrecht liegt für Stadler einiges "im
Argen", was es zu ändern gelte, um Alleinerziehenden
entgegenzukommen. Für ihn enthalte der Begriff Kindeswohl aber in
jedem Fall das Recht auf beide Elternteile. Die im Referat von
Susanne Ferrari vorgeschlagene Aufgliederung des Obsorgerechts in
die Bereiche Inhabe und Ausführung begrüßte er ausdrücklich.

Rosa Logar hielt die gegenwärtige Gesetzeslage für vollkommen
ausreichend. Gemeinsame Obsorge sei gut, wenn man diese Einigung
erzielen könne, doch entspreche ein Automatismus auf diesem
Gebiet nicht der gesellschaftlichen Realität. So müsse etwa das
Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt Vorrang vor dem Recht
eines gewalttätigen Vaters haben.

Auch Olaf Kapella kam auf das Thema Gewalt im sozialen Nahraum
von Kindern zu sprechen und gelangte dabei zum Fazit, dass die
Einführung der gemeinsamen Obsorge weder zur Lösung von Problemen
auf der Partnerschaftsebene noch zur Regelung der
Gewaltproblematik beitragen könne. Der vorgeschlagene
Automatismus sei aber ein dringend erforderliches Signal in der
Geschlechterpolitik.

Maria Rösslhumer sah als Vertreterin der österreichischen
Frauenhäuser keine Notwendigkeit zur Änderung der bestehenden
Rechtslage. Gewalt an Frauen und Kindern würde im Zuge der
Diskussion um die gemeinsame Obsorge nach wie vor zu wenig
berücksichtigt, ihre Einführung im Sinne eines Automatismus führe
im Gegenteil zu einer "höchst gefährlichen Situation" für die
Betroffenen. Für sie gelte es vielmehr, die Obsorgepflichten der
Eltern ins Zentrum zu rücken und Maßnahmen zur Verbesserung des
Kinderschutzes zu setzen.

Günter Danhel sprach sich für den Ausbau der gemeinsamen Obsorge
aus und verwies auf positive Argumente aus der Forschung. So
werde sie etwa im Familienbericht als Maßnahme zur Deeskalation
in schwierigen familiären Situationen hervorgehoben. Für ihn galt
es, das Kindeswohl im Auge zu behalten und dabei auch Respekt vor
der Autonomie der Paare zu haben.

Martin Stiglmayr forderte dazu auf, nicht Streit und Gewalt ins
Zentrum der Diskussion zu rücken, da er diese Themen strikt vom
Obsorgethema getrennt wissen wollte. Er wies vielmehr darauf hin,
dass die Vereitelung des Besuchsrechts auch als Gewalt am Kind zu
verstehen sei. Neben der Einführung der automatischen gemeinsamen
Obsorge forderte er auch die genaue Definition des Begriffs
Kindeswohl.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) verwahrte sich dagegen, die
skandinavischen Länder zum Vorbild in der Frage der Obsorge zu
erklären. Dort finde man insgesamt andere gesellschaftliche
Voraussetzungen vor als in Österreich. Man müsse außerdem
erkennen, dass Eltern, die sich nicht einigen können, keine gute
Basis für eine verpflichtende gemeinsame Obsorge darstellten.
Vorauszusetzen, dass alle Paare eine Übereinkunft erzielen, sei
realitätsfern, schloss sie.

Dietmar Hofstätter zufolge führt das System der alleinigen
Obsorge zur "Ausschaltung" und "rechtlichen Kastration" eines
Elternteils. Es sei bedauerlich, überhaupt über die Einführung
der gemeinsamen Obsorge diskutieren zu müssen. Für ihn gelte es
vielmehr zu fragen, wie man überhaupt zur Implementierung der
alleinigen Obsorge gekommen ist. Die Einführung einer
Beratungspflicht hielt er vor allem für schwierige Fälle für
sinnvoll, doch müssten die Beratungen so lange fortgeführt
werden, bis eine Einigung erzielt wurde.

Günter Tews forderte die Orientierung Österreichs am deutschen
Modell und stellte sich entschieden gegen die "Gräuelmärchen",
die über das System der gemeinsamen Obsorge erzählt werden. Die
Gesetzgebung habe die Eltern aus der gemeinsamen Verantwortung
"vertrieben", was es nun zu revidieren gelte. Das Kindeswohl sei
ein "teures Gut", weshalb er auch auf die Aufstockung der
finanziellen Ressourcen für Familiengerichte und Jugendwohlfahrt
poche.

Wolfgang Siebenhandl sprach als betroffener Vater davon, dass die
Verantwortung, die beide Elternteile für Kinder haben, nicht
abgegeben werden kann. Ebenso wenig sollte es aber auch möglich
sein, sie einem anderen zu entziehen. Ausnahmen von dieser Regel
wären nur in Fällen der physischen und psychischen
Gewaltanwendung zulässig, meinte er.

Andrea Brem verwies auf die Bedeutung verlässlicher
Bezugspersonen für Kinder. Dort, wo es keine Einigung zwischen
Vater und Mutter gibt, sollten psychologische Beratungen und
nicht vorwiegend Gerichtsentscheide zur Konfliktlösung beitragen.
Außerdem gelte es jene Väter in die Pflicht zu nehmen, die sich
nur unzureichend um ihre Kinder kümmerten.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) machte darauf
aufmerksam, dass Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention zwar ein
Recht auf elterliche Fürsorge und Familie, nicht aber auf
gemeinsame Obsorge der Eltern hätten. Das sei deshalb der Fall,
um Kinder gegebenenfalls auch vor Gewalt im Nahbereich zu
schützen. Vor dem Hintergrund eines konkreten Fallbeispiels warf
sie etwa die Frage auf, ob ein Kind auch das Recht auf einen
Vater habe, der die eigene Mutter töten wollte.

Guido Löhlein stellte fest, dass das Abbrechen des Kontakts zum
Vater häufig auch das Abbrechen des Kontakts zur ganzen
väterlichen Familie zur Folge hat. Die alleinige Obsorge lasse
außerdem Machtgefälle entstehen. Es gelte daher zum System der
gemeinsamen Obsorge zu wechseln und die Zeithorizonte für
familienrechtliche Entscheidungen knapper zu bemessen, um die
Kinder ihren Vätern nicht weiter zu entfremden.

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) hob die Bedeutung des
Faktors Stabilität für von Trennungen betroffene Kinder hervor.
Bezugnehmend auf das Fazit des Familienberichts forderte sie ein
Mehr an Gleichberechtigung in Partnerschaften und klare
Regelungen für von Trennungen Betroffene.

Andrea Mautz stellte fest, dass das System der gemeinsamen
Obsorge dann Sinn mache, wenn das getrennte Paar noch miteinander
sprechen könne. Sei dies der Fall, wären viele Möglichkeiten
denkbar. Wo man es aber mit zu starken Verletzungen zu tun habe,
müsse eine Lösung gefunden werden, die den Kindern am wenigsten
Schaden zufüge.

Barbara Stekl hielt fest, dass viele Mütter, die Beratungen
aufsuchten, beklagten, dass sich die Väter ihrer Kinder nicht
oder nur unzureichend um diese kümmerten. Es gelte diese Männer
aber in die Pflicht zu nehmen. Eine automatische gemeinsame
Obsorge sei - gerade vor dem Hintergrund von Gewalterfahrungen in
einer Familie - ihres Erachtens nicht sinnvoll.

Markus Huber rief zur sachlichen und differenzierten
Auseinandersetzung mit der Thematik auf und sprach sich dafür
aus, verschiedene familienrechtliche Probleme in der Diskussion
nicht einfach zu vermengen. Bei Änderungen der Gesetzeslage dürfe
man auch nicht auf Extremfälle abstellen. Was die Festlegung des
Hauptaufenthaltsortes für Kinder betreffe, seien Nachbesserungen
geboten, um einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen.

Abgeordnete Karin Hakl (V) zeigte sich "fassungslos" über die
Gewalt, die in manchen Familien herrsche. Ebenso fassungslos
machten sie aber auch die Schlussfolgerungen, die aus dieser
Situation für die Regelung der Obsorge gezogen werden. Das System
der gemeinsamen Obsorge sei klar zum Wohl des Kindes,
Abweichungen müsse man im Einzelfall aber ermöglichen.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) bezeichnete die Einführung
der automatischen gemeinsamen Obsorge in Deutschland und der
Schweiz als großen Erfolg. Im Falle einer Trennung von nicht
verheirateten Paaren solle der neue Lebensgefährte der Mutter
auch nicht besser gestellt sein als der biologische Vater,
forderte sie.

Abgeordneter Robert Lugar (B) hielt fest, dass Kindern durch das
System der gemeinsamen Obsorge kein Schaden entstehe. Kinder
wollten in Trennungssituation auch keine Entscheidung für nur
einen Elternteil treffen. Eine Trennung vom Partner müsse
schließlich keine Trennung vom Kind sein.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) kam zum Schluss, dass auf das
soziale Gefüge Familie keine "Formeln" anwendbar sind.
Anzunehmen, dass die gemeinsame Obsorge alle Probleme lösen
werde, sei schlichtweg falsch.

Bundesrat Edgar Mayer (V) beklagte das zu Kurzkommen von
Kinderrechten und hielt eine Regelung zur automatischen
gemeinsamen Obsorge für ein "Gebot der Stunde". Verbesserungen
sind aus seiner Sicht aber auch im Besuchsrecht notwendig.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) forderte die Schaffung geeigneter
sozialer Rahmenbedingungen für ein partnerschaftliches
Miteinander. Was die familienrechtlichen Verfahren anbelangt,
forderte sie eine Verkürzung der Prozessdauer.

Helene Klaar stellte sich gegen die Vermengung von Obsorge und
Besuchsrecht in der Diskussion. Gemeinsame Obsorge sei schon
jetzt freiwillig möglich, ein allgemeines Aufoktroyieren
erschiene ihr aber nicht sinnvoll. Dem ebenfalls diskutierten
Verzicht auf einen hauptsächlichen Aufenthaltsort für das Kind
könne sie nichts abgewinnen, da es bedeute, den Anspruch auf
einen festen Wohnsitz - und damit Stabilität - zu entziehen.
(Forts.)

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OTS0291 2010-06-24 16:58 241658 Jun 10 NPA0005 1707



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