OTS0126   24. Juni 2010, 11:54

Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes Parlamentarische Enquete zum Thema Obsorge und Unterhalt


"Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes". Diese
Prämisse wurde gleich zu Beginn der parlamentarischen Enquete,
die sich mit den Problemfeldern Obsorge und Unterhalt
beschäftigte, von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ebenso
außer Frage gestellt wie von Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Während sich
jedoch die Justizministerin für eine automatische gemeinsame
Obsorge aussprach, weil diese deeskalierend wirke und die Kinder
Anspruch auf beide Elternteile hätten, zeigte sich die
Frauenministerin skeptisch gegenüber einer "Zwangsbeglückung",
wie sie die verpflichtende gemeinsame Obsorge nannte. Sie trat
eher dafür ein, bei einvernehmlichen Scheidungen die
Besuchszeiten gleich mitzuregeln und bei strittigen Scheidungen
eine verpflichtende Elternberatung vorzusehen. Einig war man sich
darin, dass die Verfahren abgekürzt werden müssen.

Zur Enquete mit dem Titel "Konflikten konstruktiv begegnen -
aktuelle Herausforderungen im Familienrecht" waren zahlreiche
Expertinnen und Experten geladen. Sie diskutierten die
Themenbereiche Obsorge, Besuchsregelung und Unterhalt.

Prammer: Scheidungskinder bestmöglich unterstützen

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bezeichnete das
Familienrecht als eine der sensibelsten Materien, mit der man
sich in der politischen Tätigkeit zu befassen hat. Die
diesbezüglichen Regelungen beeinflussten das tagtägliche
Zusammenleben der Menschen und damit ihr privates Lebensumfeld,
sagte Prammer.

Die Familienstrukturen seien komplexer, vielfältiger und
individueller geworden, betonte sie, und die Zahl der
Alleinerziehenden - 296.000 Personen, davon 85 % weiblich -
würden genauso steigen wie die Zahl der Lebensgemeinschaften und
die Scheidungsrate, die mittlerweile 48 % beträgt. Die Politik
sei daher gefordert, das Zusammenleben der Menschen rechtlich,
soweit dies notwendig ist, auch abzusichern und ihnen die
Möglichkeit zu geben, individuelle Situationen bestmöglich zu
regeln. Dadurch komme auch die Wertschätzung der Politik für die
vielfältigen Lebensformen zum Ausdruck.

Bei all diesen Anforderungen ist es laut Prammer jedoch unbedingt
notwendig, immer das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken
und die Interessen der Erwachsenen ein Stück zurück zu nehmen.
Jährlich seien ca. 21.000 Kinder und Jugendliche von der
Scheidung der Eltern betroffen und diese gelte es, bestmöglich zu
unterstützen, unterstrich die Nationalratspräsidentin.

Bandion-Ortner: Automatische gemeinsame Obsorge wirkt
deeskalierend

Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ließ in ihrer
einleitenden Stellungnahme keinen Zweifel daran, dass es in
erster Linie um die Rechte der Kinder geht. Vielfach würden
jedoch Rosenkriege auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und die
Eltern versuchten, diese bei ihrer Auseinandersetzung zu
instrumentalisieren. Man müsse daher, so die Justizministerin, in
den Köpfen der Leute etwas verändern und ihnen bewusst machen,
was sie mit ihrem Verhalten bei den Kindern anrichten.

Bandion-Ortner sprach sich dezidiert für eine automatische
gemeinsame Obsorge nach der Scheidung aus. Kinder hätten Anspruch
auf beide leiblichen Elternteile auch nach der Scheidung, hielt
sie fest, und man müsse auch bedenken, dass sich die Rolle der
Eltern in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert hat.
Einerseits würden Väter mehr elterliche Verantwortung übernehmen,
andererseits seien immer mehr Mütter berufstätig. Laut
Justizministerin belegen Studien, dass eine gemeinsame Obsorge
deeskalierend wirkt, auch wenn sie nicht vereinbart wird. Dies
sei deshalb der Fall, weil Eltern dann nicht um ihre Rechte
kämpfen müssen und ein Elternteil von der Betreuung des Kindes
nicht ausgeschaltet wird. Selbstverständlich sei eine gemeinsame
Obsorge dann nicht vorgesehen, wenn diese dem Kindeswohl
widerspricht, ergänzte die Ministerin. Die positiven Auswirkungen
der automatischen gemeinsamen Obsorge würden auch durch die
Erfahrungen jener Länder, in denen es diese gibt, bestätigt. Das
sei etwa in der Schweiz, in den Skandinavischen Ländern und in
Deutschland der Fall. Aus Deutschland wisse man, dass die
Unterhaltstreitigkeiten massiv gesunken sind, die Kontakte
zwischen beiden Eltern und Kindern sich jedoch enger gestalten.

Bundesministerin Bandion-Ortner sah auch beim Besuchsrecht
Verbesserungsbedarf. Es gehe darum zu verhindern, erläuterte sie,
dass ein Elternteil das Kind oft monatelang nicht zu Gesicht
bekommt. Sie sei daher um eine Beschleunigung des Verfahrens im
Hinblick auf das Besuchsrecht bemüht und plane die
Familiengerichtshilfe und die Mediation auszubauen.
SozialarbeiterInnen und MediatorInnen sollten vermehrt Gespräche
mit Eltern führen, womit vieles nicht vor Gericht gebracht werden
müsste.

Auch bei nicht verheirateten Eltern hätten Kinder Anspruch auf
beide Eltern, stellte die Justizministerin in weiterer Folge
fest. Uneheliche Väter müssten vermehrt in die Verantwortung
einbezogen werden, wobei man dabei aufpassen müsse, damit Frauen
den Vater aus Angst vor der gemeinsamen Obsorge nicht bekannt
geben. Hier sei aber noch vieles in Diskussion, erklärte Bandion-
Ortner, und man werde auch noch ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte abwarten.

Was den Unterhaltsvorschuss betrifft, so habe das
Familienrechtsänderungsgesetz 2009 positive Änderungen gezeigt,
erläuterte die Justizministerin. Seither gebe es um 29 % mehr
Unterhaltsvorschüsse.

Abschließend betonte Bandion-Ortner, ihr gehe es darum, gemeinsam
ein Familienrecht zu schaffen, das das Wohl der Kinder stärkt.

Heinisch-Hosek: Im Scheidungsverfahren auch Besuchsrecht
mitregeln

Angesichts der steigenden Zahl der Beratungsfälle, der
Erfahrungen in den Frauenhäusern und der zunehmenden Probleme der
Jugendwohlfahrt zeige sich die Notwendigkeit, das Familienrecht
im 21. Jahrhundert neu zu bewerten, stellte Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek am Beginn ihrer Ausführungen fest. Seit
der großen Familienrechtsreform der 70er Jahre habe sich die
Lebenssituation sowohl der Erwachsenen als auch der Kinder
geändert, und nun habe die Politik die Verantwortung, darauf zu
antworten. Auch sie bekräftigte, die ganze Debatte sei unter dem
Aspekt des Kindeswohls zu führen und die Bedürfnisse der
Erwachsenen müssten dem untergeordnet werden.

Im Gegensatz zu ihrer Regierungskollegin zeigte sich die
Frauenministerin jedoch skeptisch hinsichtlich der positiven
Wirkung einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach der
Scheidung. 90 % aller Scheidungen würden einvernehmlich
vorgenommen, argumentierte Heinisch-Hosek, bei der Hälfte davon
werde eine gemeinsame Obsorge vereinbart. Diese Zahlen belegten,
dass die derzeitige Rechtslage funktioniere, weshalb sie keine
Notwendigkeit für eine diesbezügliche Änderung sah. Wenn keine
gemeinsame Obsorge beantragt wird, wird es dafür gute Gründe
geben, meinte sie.

Sie bezweifle jedenfalls, dass die gemeinsame Obsorge die Lösung
der Probleme bringen kann. Ihrer Meinung nach handelt es sich
dabei eher um eine Zwangsbeglückung und um einen
Harmonisierungsversuch per Gesetz. Nachdem sich die Aufteilung
bei den Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern in der
Erziehung während der letzten 15 Jahre kaum geändert habe, beide
Elternteile aber große Herausforderungen im jeweiligen Beruf zu
bewältigen haben, herrsche in der familiären Lebensrealität noch
immer ein großes Ungleichgewicht. Es sei daher unverständlich,
bemerkte Heinisch-Hosek, warum dieses Verhältnis nach der
Scheidung durch eine Art Zwangsharmonisierung ausgeglichen werden
sollte.

Was nicht passieren dürfe, sagte die Frauenministerin, sei
jedoch, dass die Besuchsregelungen so lange dauern, dass eine
Entfremdung zwischen Kindern und Eltern entsteht. Sie
befürwortete auch eine umfassende Familienrechtsreform. Stückwerk
sollten vermieden werden.

Heinisch-Hosek plädierte daher dafür, bei einvernehmlichen
Scheidungen neben Unterhalt, Aufenthaltsort und Obsorge
gleichzeitig auch das Besuchsrecht zu regeln. Bei strittigen
Scheidungen sollten die RicherInnen vermehrt Besuchsregelungen
vorschreiben, schlug die sie vor und deponierte ihr klares Nein
zur verpflichtenden gemeinsamen Obsorge. Sie glaube nicht, dass
diese deeskalierend wirkt. Vielmehr sollte es bei strittigen
Scheidungen eine verpflichtende Elternberatung geben. Heinisch-
Hosek konnte sich auch die Ausweitung der Besuchscafes und der
Modelle zur Begleitung vorstellen. Man könnte ihrer Meinung nach
auch überlegen, eine Abkühlphase vorzusehen, wenn sich Eltern
über die Obsorge nicht einig sind.

Heinisch-Hosek unterstützte jedoch die Justizministerin in der
Auffassung, dass die Verfahren unbedingt beschleunigt werden
müssen. Es könne nicht sein, dass diese mehrere Jahre dauern,
sagte sie, man werde wohl eine angemessene Zeit vorsehen müssen.
(Fortsetzung)

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