- 17.06.2010, 11:31:05
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Bandion-Ortner zu Hausbesorgergesetz
Auch nach bestehender Rechtslage könnte ein Hausbesorger bestellt werden
Wien (OTS) - Im Rahmen der heute zu Ende gehenden
Begutachtungsfrist zum Hausbesorgergesetz hat auch das
Bundesministerium für Justiz eine Stellungnahme abgegeben. Für
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner zeichnen sich
Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes ab: So verweist sie
darauf, dass bereits nach bestehender Rechtslage ein Hausbesorger
bestellt werden könne: "Eine Gesetzesänderung im Mietrecht ist in
diesem Zusammenhang also nicht erforderlich", so Bandion-Ortner.
Die Justizministerin verwies weiters auf die Senkung der
Betriebskosten als Ziel der Wohnrechtsnovelle 2000: "Dieses Ziel
wurde erreicht und das kommt nicht nur den Mieterinnen und Mietern
sondern auch den Hauseigentümern zu Gute."
Der vorliegende Entwurf eines Hausbesorgergesetzes sehe darüber
hinaus Regelungen für Materien vor, die bereits durch die derzeitige
Rechtslage hinreichend geregelt sind. "Das Vorhaben steht daher nicht
im Einklang mit dem Ziel, eine Rechtszersplitterung zu verhindern und
bedeutet eine Mehrbelastung für die Mieterinnen und Mieter", erklärte
Bandion-Ortner.
Die Justizministerin verwies außerdem darauf, dass das vorgesehene
Mitbestimmungsrecht der Mieter in Sachen Hausbetreuung zu Lasten
sozial schwacher Mieter gehen könnte: "Ein Mitbestimmungsrecht der
Mieter in dieser Form ist derzeit mietrechtlich nicht vorgesehen."
Das sei ein fundamentaler Grundsatz des Mietrechts, dessen
Abschaffung keinesfalls den sozial Schwachen helfen würde: "Im
Gegenteil. Wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in
Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht, könnte
sie dies nach Einführung einer solchen Bestimmung den weniger
Wohlhabenden aufzwingen. Das lehnen wir ab", so Bandion-Ortner
abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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