- 16.06.2010, 10:10:56
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Justizministerium zu Bericht der Gratis-Zeitung "heute"
Justiz arbeitet nicht auf Zuruf
Wien (OTS) - Zum heute in der Gratis-U-Bahn-Zeitung "heute"
erschienenen Bericht betreffend die Causa eines
niederösterreichischen VP-Abgeordneten hält das Bundesministerium für
Justiz fest:
Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Krems a. d. Donau, die
beabsichtigt hat, das Ermittlungsverfahren einzustellen, wurde
seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministeriums
für Justiz geprüft und genehmigt.
Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Weisung des Bundesministeriums für
Justiz.
Der betreffende Vorhabensbericht der OStA Wien langte am 2.2.2010 im
Bundesministerium ein. Die Prüfung des Berichts wurde am 3.3.2010
abgeschlossen, wobei am selben Tage der StA Krems telefonisch ein
Auftrag zur ergänzenden Zeugenvernehmung erteilt wurde. Der
ergänzende Bericht der OStA Wien langte schließlich am 12.4.2010 im
Ministerium ein und am 5.5.2010 wurden alle Berichte genehmigt.
Die von der Gratis-Zeitung "heute" behauptete "monatelange Prüfung"
durch das Bundesministerium für Justiz trifft somit nicht zu.
Bei der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, hat die
Staatsanwaltschaft auf Basis der vorliegenden Beweisergebnisse eine
Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen, ob das Gericht im Falle
einer Anklageerhebung (wahrscheinlich) einen Schuldspruch oder einen
Freispruch fällen würde.
In diesem Sinne wurde das Verfahren eingestellt.
Dem Redakteur der Gratis-Zeitung "heute" sei zusätzlich erklärt, dass
man eine Anzeige wegen eines Offizialdelikts nicht zurückziehen kann.
Ebenso wenig kann man Aussagen zurückziehen.
Zusammenfassend gilt: Die Justiz arbeitet unabhängig und nicht auf
Zuruf.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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