- 15.06.2010, 12:13:04
- /
- OTS0178 OTW0178
Bandion-Ortner: "Verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität"
Österreich und USA einig über Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten
Wien (OTS) - "Ein wesentliches Mittel im Kampf gegen die
internationale Kriminalität ist die Abschöpfung des durch Drogen- und
Menschenhandel und durch Wirtschaftskriminalität erzielten
Vermögens", so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Vorfeld des
heutigen Ministerrates, wo ein Beschluss über ein Abkommen zwischen
der Republik Österreich und den USA über die Aufteilung entzogener
Erträge aus Straftaten gefasst wurde.
Im Zeitalter der Globalisierung auch des Verbrechens könne nur durch
intensive Zusammenarbeit der Justizbehörden erfolgreich nach aus
strafbaren Handlungen stammendem Vermögen gefahndet werden: "Ein
wesentlicher Anreiz ein anderes Land im Ermittlungsverfahren rasch
und unbürokratisch zu unterstützen ist die Möglichkeit auch am Erfolg
der Ermittlungen beteiligt zu werden", so Banion-Ortner.
In den letzten Jahren habe es mehrfach Fälle gegeben, in denen
Vermögen zwischen Österreich und den USA verschoben wurde. Die
Motivation einem anderen Staat unter die Arme zu greifen und eigene
Ressourcen zu investieren sei größer, wenn man auch am Erfolg
beteiligt ist. Bisher konnte das so für verfallen erklärte Vermögen
mangels Rechtsgrundlage mit dem anderen Staat auch dann nicht geteilt
werden, wenn dieser wesentlich zur Beschlagnahme und zum Verfall des
Vermögens beigetragen hat.
"Es ist also damit zu rechnen, dass durch dieses heute beschlossene
Abkommen mehr Vermögen aus Straftaten aufgespürt und abgeschöpft
werden kann als bisher", erklärte Bandion-Ortner, die darauf hinwies,
dass die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten zwischen
kooperierenden Staaten ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen
organisierte und Wirtschaftskriminalität sei.
Abschöpfung bewirke nicht nur, dass sich Verbrechen für die Täter
nicht lohnen, sondern auch, dass der verursachte Schaden wieder in
die Volkswirtschaft zurückfließe. Gleichzeitig müssten
Schadenersatzansprüche von Opfern der Straftaten bei der Aufteilung
der Vermögenswerte Vorrang haben.
"Das Abkommen schafft einen Rahmen zur Aufteilung von Vermögen, die
dem Verfall, der Einziehung, der Abschöpfung der Bereicherung oder
der Vollstreckung einer vermögensrechtlichen Anordnung des anderen
Vertragsstaats unterliegen, wenn diese Maßnahmen durch die
Zusammenarbeit mit der anderen Vertragspartei ermöglicht wurden",
erklärte Bandion-Ortner.
Innerhalb der EU besteht seit 2006 die Möglichkeit zur Aufteilung in
Kooperation abgeschöpfter Vermögen aus Straftaten. In Österreich ist
ein entsprechendes Gesetz mit Juli 2007 in Kraft getreten. Mit dem
nun beschlossenen Vertrag wird diese Möglichkeit erstmals auf
bilateraler Basis ausgeweitet.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU






