• 14.06.2010, 11:21:00
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Wettpunkt: Arbeits- und Sozialgericht erklärt Kündigung von zwei Betriebsratskandidaten für rechtsunwirksam

GPA-djp erreicht wichtigen Etappensieg gegen Firma Wettpunkt

Wien (OTS) - (GPA-djp/ÖGB) Das Arbeits-und Sozialgericht
Korneuburg erklärte am Freitag, den 11.06.2010 die Kündigung von zwei
Betriebsratskandidaten für rechtsunwirksam. Somit haben die beiden
Kandidaten das passive und aktive Wahlrecht für die heute, den 14.06.
stattfindende Betriebsratswahl. Das Verfahren der dritten gekündigten
Arbeitnehmerin findet am 15.06. statt und es ist aufgrund der
Sachlage von der gleichen Entscheidung auszugehen.++++

"Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die betroffenen
Beschäftigten und für die Demokratie in der Arbeitswelt. Die Firma
Wettpunkt soll nun endlich den Weg frei machen für eine demokratische
Wahl und einen Dauerstreit um die Betriebsratsbestellung unterlassen.
Wir werden die Ereignisse der letzten Wochen zum Anlass nehmen, die
Arbeitsbedingungen in der Wettspielbranche, wie Arbeitszeit sowie
Lohn- und Gehaltsabrechnungen genauer unter die Lupe zu nehmen",
erklärt der Vorsitzende der GPA-djp Wolfgang Katzian.

Die GPA-djp hat vor wenigen Tagen den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger Österreichs ersucht, den
sozialversicherungsrechtlichen Status der Beschäftigten von
Wettpunkt, die derzeit überwiegend als ArbeiterInnen eingestuft sind,
endgültig zu klären.

Die Wirtschaftskammer ist aufgerufen, den Weg für erstmalige
Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten des
Glückspielbereiches noch vor der Novelle des Glückspielgesetzes mit
der GPA-djp zu suchen. Entgegen der Behauptungen von WKO-Präsident
Leitl in der gestrigen Pressestunde existiert mit der
Wettspielbranche noch ein weiterer Bereich, in dem Euro 1000,- als
niedrigstes Mindestgrundgehalt noch immer nicht umgesetzt sind.

Rückfragehinweis:
GPA-djp
Mag. Martin Panholzer
[email protected]
Tel.: 050301 / 21 511
Mobil: 050301 / 61 511

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