OTS0014 / 20.05.2010 / 08:00 / Channel: Chronik / Aussender: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Stichworte: Arbeitsmarkt / Gesundheit / Krankenkassen / Krankheiten / Patienten


Immer mehr Krankenstandstage wegen psychischer Erkrankungen und noch immer kein Gesamtvertrag für Psychotherapie!

Utl.: Rationierungsstrategie der Kassen im Falle der Psychotherapie versagt und schädigt psychisch Kranke! =


   Wien (OTS) - Schon jeder 16. Krankenstandstag ist auf eine
psychische Erkrankung zurück zu führen. Das geht aus den Zahlen des
Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. 2,4 Millionen
Fehltage wurden durch psychische Probleme verursacht. Während die
Zahl der Krankenstände ansonsten leicht zurück geht, stieg die Zahl
der psychischen Erkrankungen je 1000 ArbeitnehmerInnen von 16,7 auf
21,3, dabei ist der Frauenanteil sehr hoch. 
   Die Ursachen sind vielschichtig, psychische Probleme kumulieren im
Laufe eines Lebens. Wenn die Seele keine Chance erhält, belastende
Lebensereignisse zu verarbeiten, dann kommt es zu psychischen
Erkrankungen, die unbehandelt immer schlimmer werden. Aus der
Erfahrung der psychotherapeutischen Praxis fallen sehr häufig
langjährige psychische Belastungen, familiäre Probleme, schlechtes
Arbeitsklima und Leistungsstress am Arbeitsplatz zusammen. Die Folge
sind psychische Erkrankungen, die in vielfältigen Symptomatiken -
Depressionen, Angsterkrankungen, Alkoholprobleme, Burn Out-Syndrom,
psychosomatische Erkrankungen etc. -  zum Ausdruck kommen.
   Psychische Erkrankungen brauchen genauso wie körperliche
Erkrankungen Behandlung, dabei ist die Psychotherapie die Methode der
Wahl mit nachweislich sehr guten Behandlungserfolgen!
   Angesichts des Anstiegs der psychischen Erkrankungen machen die
Kassen psychotherapeutische Behandlung dennoch zur Privatsache und
sind noch immer nicht bereit, das Recht auf Behandlung auch bei
psychisch Kranken anzuerkennen!
   Noch immer werden nur rationierte Behandlungskontingente
angeboten, die große Bevölkerungsgruppen von der Behandlung
ausschließen, anstatt flächendeckende Versorgung durch einen
Gesamtvertrag zu sichern. Die verbreitete Kontingentierung des
Sachleistungsangebotes ist nicht nur ungenügend, sondern umgeht auch
den im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht (ASVG) vorgesehenen
Gesamtvertrag! Alle Psychotherapie-Bedürftigen haben laut ASVG das
Recht auf kassenfinanzierte Behandlung, entweder bei
Kassen-PsychotherapeutInnen oder bei WahlpsychotherapeutInnen. 
   Die Krankenkassen ersparen sich auf Kosten der psychisch Kranken
und der Volksgesundheit seit 1992 - Einführung der
psychotherapeutischen Behandlung als Pflichtleistung der Kassen! -
sehr viel Geld, das z. B. für Psychopharmaka ausgegeben wird. Laut
ASVG ist der niedrige Kostenzuschuss von Euro 21,80 längst von der
deutlich höheren Kostenerstattung gem. § 131 und 131a ASVG abzulösen
und ein Gesamtvertrag für Psychotherapie zu verhandeln.
   Der Österreichische Bundesverband fordert daher die
Verantwortlichen in den Kassen und in der Politik auf, sich für eine
gesamtwirtschaftlich lohnende Investition einzusetzen! Der Zuschuss
zur Behandlung muss sofort auf 40 Euro erhöht werden, Initiativen
zugunsten eines Gesamtvertrages und die Wiederaufnahme von
Verhandlungen für einen Gesamtvertrag für Psychotherapie zwischen dem
Hauptverband der Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband sind
angesichts der steigenden Zahl psychisch bedingter Krankenstände und
Invaliditätspensionen dringend gefordert!
Rückfragehinweis:
   ÖBVP-Büro
   Tel.: 01/512 70 90
   oebvp@psychotherapie.at
   www.psychotherapie.at
	
							
												
							
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OTS0014    2010-05-20/08:00
200800 Mai 10
OBP0001 0408