• 12.05.2010, 13:10:13
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Aktuelle Herausforderungen in der Politik für Jugend und Familie Staatssekretärin Marek in aktueller Aussprache im Familienausschuss

Wien (PK) - Aktuelle Herausforderungen der Jugend- und
Familienpolitik standen heute im Mittelpunkt einer Sitzung des
Familienausschusses unter dem Vorsitz von Ausschuss-Obfrau Ridi
Maria Steibl. Erster Punkt der Tagesordnung war eine aktuelle
Aussprache, in der die Abgeordneten mit Staatssekretärin
Christine Marek einen breiten Themenbogen abarbeiteten, der von
sexueller und körperlicher Gewalt gegen Kinder bis zur mühsamen
Diskussion mit den Bundesländern über ein Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz reichte.

Einleitend gab Staatssekretärin Marek einen Überblick über die
aktuellen Arbeiten im Ressort. Ausgehend vom Runden Tisch zum
Thema sexueller Missbrauch, der gemeinsam mit dem Justizressort
durchgeführt wurde, wird die Thematik nun in zwei
interdisziplinären Teams von ExpertInnen weiter bearbeitet. Ein
Team mit dem Schwerpunkt Medizin und Jugendwohlfahrt wird Ende
Mai eine erste Sitzung abhalten, ein weiteres Team, das sich mit
diesen Fragen im Rahmen von geschlossenen Institutionen befasst,
wird erstmals am 22. Juni zusammen treffen. Große Aufmerksamkeit
wird, wie Marek betonte, diesem Thema auch im Zusammenhang mit
der Ausbildung von PädagogInnen gewidmet. Mit der Möwe-Hotline
(0800 80 80 88) stehe eine neutrale Beratungsstelle zur
Verfügung.

Ein zweites großes Thema ist laut Marek die Kinderbetreuung. Hier
werde mit den Ländern und dem Bühler-Institut an bundesweit
einheitlichen Standards gearbeitet; auch die Ausbildungsstandards
für Tageseltern würden vereinheitlicht. Erfreut äußerte sich
Marek über die Entwicklung beim Kinderbetreuungsgeld. Während die
Fallzahlen bei der Langvariante zurückgingen, gäbe es bei der
Kurzvariante Zuwächse. Die steigenden Zahlen hinsichtlich der
Inanspruchnahme durch Väter berechtige zu Optimismus, das Ziel
von 20 % zu erreichen.

Schließlich kam Marek auf das Themenfeld Jugendwohlfahrt zu
sprechen. Die Verhandlungen mit den Ländern gestalteten sich sehr
schwierig; die Länder hätten den Konsultationsmechanismus
ausgelöst und es gehe nun darum, die Kernstücke der
Jugendwohlfahrtsreform zu erhalten. Dazu liefen derzeit Gespräche
mit den Ländern.

Die Fragen der Abgeordneten knüpften zum Teil thematisch bei den
Ausführungen von Staatssekretärin Marek an, zum Teil brachten sie
neue Themen in die Debatte ein. Von den Grünen (Abgeordnete
Daniela Musiol, Abgeordneter Albert Steinhauser) kam Kritik an
der Einladungspolitik zum Runden Tisch, weil die Opfer nicht
vertreten gewesen wären, während Abgeordnete Ursula Haubner (B)
kritisierte, dass die Fraktionen nicht dabei waren. Steinhauser
forderte zudem eine neutrale bundesweite Anlaufstelle für
Missbrauchsopfer, eine vom Staat einzusetzende
Untersuchungskommission und Entschädigungen.

Mehrere MandatarInnen sprachen das Thema Kinderbetreuung an. So
wollten die Abgeordneten Danilela Musiol und Tanja Windbüchler-
Souschill (beide G), Anneliese Kitzmüller und Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (beide F), Anna Höllerer (V), Angela
Lueger, Lisa Hakel und Rosemarie Schönpass (alle S) sowie Ursula
Haubner und Martina Schenk (beide B) Informationen zum Themea
Gratiskindergarten und über den Stand der Arbeiten am Bundes-
Kinder- und Jugendhilfegesetz und damit zusammenhängende Themen.
Weitere Wortmeldungen bezogen sich auf im Bereich Jugend und
Familie geplante budgetäre Einsparungen im Zuge der
Budgetsanierung, etwa bei der 13. Familienbeihilfe und bei
Beihilfen für im Ausland lebende Kinder, auf die Balance zwischen
Transferzahlungen und Sachleistungen, die Neustrukturierung des
Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF), Rückforderungen beim
Kinderbetreuungsgeld und auf die Valorisierung von
Familienleistungen.

Die Leistungen für die Familien beliefen sich auf rund 6,5 Mrd.
€, betonte die Staatssekretärin in ihrer Antwort, und alle diese
Leistungen würden in Bezug auf Einsparungsmöglichkeiten Punkt für
Punkt durchgearbeitet. Konkretes würde zusammen mit dem Budget
vorliegen, sagte Marek und wollte nicht über einzelne Maßnahmen
diskutieren, auch nicht über die zuletzt öffentlich diskutierten
Fragen wie die 13. Familienbeihilfe und Beihilfen für im Ausland
lebende Kinder. Diesbezüglich wies Marek darauf hin, dass zum
einen die Regelung sich auf andere EU-Staaten beziehe,
grundsätzlich aber Kinder im Inland und im Ausland gleich zu
behandeln seien.

Beim Gratiskindergarten für Fünfjährige zu sparen sei
kontraproduktiv, betonte Marek. Die Länder hätten die für
Maßnahmen der Kinderbetreuung vom Bund bereit gestellten Mittel
zum Teil noch nicht ausgeschöpft. Die widmungsgemäße Verwendung
der 70 Mio. € für den Gratiskindergarten für Fünfjährige wurde
geprüft, die Verteilung der Mittel an die Gemeinden und anderen
Träger liege aber bei den Ländern. Die Staatssekretärin wandte
sich gegen eine Aufrechnung von Sachleistungen versus Transfers,
man brauche beides. Die Transferzahlungen seien um 700 Mio. €
erhöht worden. Die Rückforderungen beim Kindergeld bezifferte
Marek mit rund 3 Mio. € per Ende des Vorjahres.

Als Kernpunkte des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes nannte
Marek das Vier-Augen-Prinzip, das auch dem Schutz der handelnden
Personen in der Jugendwohlfahrt diene, die Absicherung und
Überprüfung von Standards, die allerdings erst von den Ländern
festzulegen seien, und eine ausreichende Dokumentation. Die
grundlegende Reform des FLAF stehe an, sei aber in Zeiten einer
wirtschaftlich angespannten Situation schwierig; eine
"Totalreform" sei daher derzeit nur schwer erreichbar.

Zur Kritik am Runden Tisch stellte Marek fest, dass man sich
dabei am deutschen Vorbild orientiert und den Kreis der
TeilnehmerInnen auf ExpertInnen beschränkt habe. Die beiden
ExpertInnenteams würden mit der Klasnic-Kommission eng zusammen
arbeiten; die Perspektive der Opfer würde in die Arbeit
einbezogen, stellte Marek klar.

Debatte über Anträge von Oppositionsfraktionen

In weiterer Folge befasste sich der Familienausschuss mit
zahlreichen Oppositionsanträgen. Dabei stand zunächst ein FPÖ-
Antrag betreffend die Wiedereinführung der finanziellen
Zuwendungen für die Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und
verpflichtende ärztliche Vorschuluntersuchungen zur Diskussion.

Antragstellerin Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wies in ihrer
Wortmeldung auf die Notwendigkeit hin, die im Rahmen des Mutter-
Kind-Passes vorgesehenen Untersuchungen wahrzunehmen. Diese
ermöglichten es nämlich auch, Spuren des Missbrauchs an Kindern
festzustellen und damit frühzeitig einzuschreiten. Da die
Disziplin, diese Untersuchungen durchführen zu lassen, ab dem 14.
Lebensmonat der Kinder nachlasse, bedürfe es ihrer Meinung nach
finanzieller Anreize.

Das Gegenargument hoher Kosten, das S-Abgeordnete Angela Lueger
ins Feld geführt hatte, wollte Belakowitsch-Jenewein aber nicht
gelten lassen, zumal die Gesundheit der Kinder ein besonders
wertvolles Gut sei. Lueger räumte zwar ein, dass die 1996
abgeschafften finanziellen Anreize in diesem Bereich ein
wirkungsvolles Mittel gewesen seien, um Eltern anzusprechen, die
derzeitige Budgetsituation lasse aber keine Wiedereinführung zu.
Eine Reform des Mutter-Kind-Passes werde, so die Abgeordnete, von
Bundesminister Stöger in Angriff genommen.

Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach sich gegen die
Wiedereinführung finanzieller Anreize aus, wenngleich sie
einräumte, dass die Richtung des Antrags von ihrer Fraktion
unterstützt werde. Das BZÖ mache sich aber für die Kürzung der
Familienbeihilfe stark, sollten Kinder nicht den erforderlichen
Untersuchungen unterzogen werden. Eine Reform des Mutter-Kind-
Passes sei in jedem Fall anzustreben. Auf durchwegs positive
Resonanz stieß der Antrag bei G-Abgeordneter Daniela Musiol, die
das Fehlen von Anreizen in diesem Bereich beklagte. Außerdem sei
es ihrer Fraktion wichtig, die Lücke, die zwischen Mutter-Kind-
Pass und dem Schuleintritt bestehe, zu schließen.

Der Entschließungsantrag des BZÖ wurde schließlich mehrheitlich
vertagt.

In zwei weiteren Anträgen treten sowohl FPÖ (267/A[E]) als auch
BZÖ (298/A[E]) für eine (automatische) Inflationsanpassung von
Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
ein.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) bezeichnete den Antrag ihrer
Fraktion als Reaktion auf die Tatsache, dass Familienleistungen
im Gegensatz zu Pensionen nicht inflationsangepasst würden.
Obgleich G-Mandatarin Daniela Musiol die Zielrichtung beider
Anträge positiv bewertete, unterstützte sie nur den Antrag des
BZÖ. Jener des FPÖ schieße, indem er eine rückwirkende
Valorisierung fordere, weit über das Ziel hinaus, so Musiol.

Auch B-Abgeordnete Ursula Haubner betonte die Notwendigkeit,
Familienleistungen zu valorisieren. Das Kinderbetreuungsgeld sei
seit seiner Einführung 2002 nicht mehr erhöht worden, der
Wertverlust liege damit bereits bei 18 %.

V-Abgeordnete Gabriele Tamandl hielt die Forderungen angesichts
der angespannten Budgetsituation für nicht durchsetzbar. Die
Bilanz des Familienlastenausgleichsfonds sei negativ, zumal
höhere Arbeitslosigkeit auch geringe Einzahlungen in den FLAF
bedeuteten. Jene Maßnahmen, die man zur Entlastung der Familien
getroffen habe, seien, so Tamandl, gut und effektiv. Dieser
Auffassung widersprach G-Mandatarin Daniela Musiol, indem sie
darauf hinwies, dass das Familienentlastungspaket nur besser
verdienende Familien entlaste. Auch war es für sie nicht
einsehbar, dass die Budgetsituation nur dann ins Treffen geführt
werde, wenn es um soziale und familienbezogene Leistungen gehe.

In Reaktion auf eine Frage von S-Abgeordneter Gisela Wurm führte
Staatssekretärin Christine Marek aus, dass die Länder für 2008
einen Aufschub bis Jahresende zur Abrechnung der
Familienleistungen bekommen hätten. Im Rahmen dieser Abrechnung
müssten die Bundesländer die zweckmäßige Verwendung der Mittel
nachweisen, könnten sie das nicht, wird der Bund die Gelder
zurückfordern.

Die beiden Anträge wurden ebenso vertagt wie ein
Entschließungsantrag des BZÖ, der auf einheitliche Antrags- und
Auszahlungsmodalitäten im Bereich der Familienleistungen abzielt.
Geht es nach Abgeordneter Ursula Haubner, soll es nur noch eine
einzige Antragstelle und eine gemeinsame Überweisung der
Leistungen geben.

Während die Abgeordneten Martina Schenk (B), Daniela Musiol (G)
und Anneliese Kitzmüller (F) die positiven Seiten einer solchen
Vereinheitlichung hervorhoben, kritisierten die Abgeordneten
Elisabeth Hakel (S) und Anna Höllerer (V) den von Seiten des BZÖ
eingebrachten Antrag, da er eine Vergrößerung des
Verwaltungsaufwands bedeute. Höllerer zufolge handle es sich um
ein gut etabliertes System, der bisher praktizierte
Auszahlungsmodus von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe
werde von den BürgerInnen außerdem gut angenommen. Sie wolle
daher die Ergebnisse im Zusammenhang mit dem
Ministerratsbeschluss zur Vereinfachung von Behördenwegen
abwarten.

Auch Staatssekretärin Christine Marek sprach sich gegen die
geforderte Zusammenlegung aus. Was das Kinderbetreuungsgeld
betrifft, gebe es einen hohen Beratungsbedarf, die Qualität
dieser Beratungen dürfe über eine scheinbare Vereinfachung des
Systems nicht aus den Augen verloren werden.

Der Antrag des BZÖ wurde mit Stimmenmehrheit vertagt.

Auf Basis eines Entschließungsantrags der Grünen diskutierte der
Ausschuss außerdem über das Thema Gewalt an Kindern und
Jugendlichen. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill urgiert zu
diesem Thema einen Bericht des Familienministeriums, der auch ein
Maßnahmen- und Finanzierungskonzept beinhalten soll. Sie wies in
diesem Zusammenhang u. a. auf die Situation von Kindern hin, die
Gewalt in Partnerschaften miterleben müssten. In Wien seien 2009
rund 4.000 Kinder von solchen traumatischen Erlebnissen betroffen
gewesen, sagte die Abgeordnete.

Die beiden S-Abgeordneten Angela Lueger und Gisela Wurm hielten
die Zielrichtung des Antrags für grundsätzlich richtig, doch gehe
er nicht weit genug. Während Lueger dafür eintrat, auch einen
effektiven Maßnahmenkatalog zu fordern, wollte Wurm auch den
Bereich der Gewalt an Frauen einbezogen wissen. In Bezug auf den
zweiten Punkt gelte es aber auch mit den Ländern zu verhandeln,
die die Frauenhäuser finanzierten.

Der Entschließungsantrag der Grünen wurde vertagt.

In Zusammenhang mit den massiven Vorwürfen gegen Kirchenvertreter
und kirchennahe Einrichtungen fordern die Grünen außerdem eine
kirchenunabhängige Opferhotline für Missbrauchs- und Gewaltopfer
(1087/A[E]), wie G-Abgeordnete Daniela Musiol näher erläuterte.
Die Ergebnisse des Runden Tischs im Familienministerium und die
kirchliche Opferhotline seien nicht nur für ihre Fraktion,
sondern auch für Betroffene und Opferschutzinstitutionen nicht
zufriedenstellend.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) attestierte allen Stellen, an die
sich Opfer sexuellen Missbrauchs wenden könnten, hohe Effizienz.
Für ihn ist der Antrag von Abgeordneter Musiol daher obsolet.
Auch kritisierte Steindl die Tendenz, nur kirchliche Gewalt in
den Fokus zu rücken. Diesen Kritikpunkt griff auch F-Abgeordnete
Anneliese Kitzmüller auf. Ihre Fraktion begrüße den Antrag zwar,
doch sei die Beschränkung auf Fälle kirchlicher Gewalt zu
hinterfragen.

In einer abschließenden Wortmeldung wies Staatssekretärin
Christine Marek den Vorwurf, die "Möwe" sei mit der Betreuung der
Betroffenen überfordert, zurück. Die massiv steigenden
Beratungszahlen bei dieser Einrichtung zeigten, dass ein Bedarf
nach solchen Leistungen bestehe und auch genutzt werde.

Der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich vertagt. (Schluss)

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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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