• 11.05.2010, 18:33:29
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Wirtschaftsausschuss nimmt Strom- und Gaspreise ins Visier Mitterlehner kündigt mehr Transparenz bei Ökostromzuschlägen an

Wien (PK) - Die Tarife bei Strom und Gas im Gefolge der
Preisliberalisierung sowie die Preisverrechnung bei Ökostrom
standen heute im Mittelpunkt einer Debatte im
Wirtschaftsausschuss. Ausgangspunkt war dabei zunächst ein
Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der
Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch die
Energieversorgungsunternehmungen, der zu dem Schluss kam, dass
diese Aufschläge möglicherweise nicht durch Mehrkosten gedeckt
sind, jedoch weit unter dem von den Medien kolportierten Betrag
von 77 Mill. € für das Jahr 2008 liegen.

Die Abgeordneten Alois Gradauer (F), Rainer Widmann (B) und
Christiane Brunner (G) reagierten durchwegs verärgert auf die
Ökostromaufschläge und forderten eine gesetzliche Regelung, um
eine exakte, transparente und nachvollziehbare Preisverrechnung
sicherzustellen. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) brachte
die allgemeine Einschätzung mit den Worten auf den Punkt, die
Kunden seien trotz der Liberalisierung nach wie vor den Anbietern
ausgeliefert.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner bezeichnete die Situation
als unbefriedigend, meinte aber, im konkreten Fall würden
keinerlei Gesetzesverstöße vorliegen. Die Risikoaufschläge
erklärte der Ressortchef mit Unsicherheiten in der Prognose, etwa
über das zu erwartende Energieaufkommen. Im Rahmen der kommenden
Novelle des Ökostromgesetzes werde aber eine Verpflichtung zur
exakten, transparenten Darstellung der Kosten verankert werden,
kündigte er an. Verbesserungen für die Konsumenten in dieser
Richtung erwartete er sich auch von der Umsetzung des 3.
Binnenmarktpakets.

Energie-Control für mehr Wettbewerb unter EVUs

Das Thema der Strom- und Gaspreise wurde auch anlässlich der
Debatte über den Tätigkeitsbericht 2009 der Energie-Control
angesprochen, wobei die Abgeordneten vor allem spürbare positive
Auswirkungen der Preisliberalisierung auf die Konsumenten
vermissten. So sprach etwa Abgeordneter Alois Gradauer (F) von
einer Entwicklung, die von sinkenden Großhandelspreisen bei
gleichzeitigen Preissteigerungen für die Kleinkunden und
Haushalte gekennzeichnet ist, und stellte resümierend fest, das
Gerede von der Liberalisierung seien nur schöne Worte.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) forderte einen Ausbau des
Wettbewerbs und die Schaffung von Transparenz mit dem Ziel von
günstigeren Strompreisen für die Konsumenten und trat überdies
mit Nachdruck für Gesetzesänderungen ein, die einen rascheren
Anbieterwechsel ermöglichen.

Abgeordneter Franz Riepl (S) übte Kritik an der Preispolitik an
der Verbund-Gesellschaft und stellte fest, die Erhöhung der
Tarife nach einer erfolgreichen Kundenakquirierung habe bei
vielen Haushalten zu dem Gefühl geführt, "dass man bei der
Liberalisierung sowieso immer abgezockt wird".

Abgeordnete Christiane Brunner (G) drängte auf die Umsetzung des
3. Binnenmarktpakets, während Abgeordneter Gerhard Deimek (F) die
Forderung nach Wiedereinführung des Preisregulativs in den Raum
stellte.

Walter Boltz (Geschäftsführer der Energie-Control) erinnerte
grundsätzlich, man habe die Liberalisierung der Energiepreise in
der Annahme vorgenommen, dass der Wettbewerb einen fairen Preis
schaffen werde. In einer ersten Phase hätten die Kunden
tatsächlich davon profitiert, ein Teil der Kostensenkungen sei
jedoch durch Steuererhöhungen kompensiert worden. Derzeit habe
die Energie-Control kaum Eingriffsmöglichkeiten auf die
Preisgestaltung. Dies werde sich aber nach der Umsetzung des 3.
Binnenmarktpakets ändern, zumal die Regulierungsbehörde dann
zusätzliche Kompetenzen wie das Monitoring erhält, kündigte Boltz
an und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass seine Behörde
auf diesem Wege Verbesserungen für die Konsumenten durchsetzen
werde können. Zur Energiepreissituation in Österreich merkte
Boltz grundsätzlich an, viele der Preisentscheidungen würden
nicht in privatwirtschaftlichen Unternehmen, sondern in
Unternehmungen fallen, die sich zu einem gewissen Teil auch im
Eigentum der Öffentlichen Hand befinden. Auf Grund der
Verflechtung der EVUs könne sich in Österreich kein wirklicher
Wettbewerb entwickeln.

Was den Anbieterwechsel betrifft verwies Boltz auf relativ lange
Fristen in Österreich. Die Binnenmarkt-Richtlinie schreibe aber
verbindlich eine Frist von maximal 3 Wochen vor, so dass die
Umsetzung auch auf diesem Gebiet Verbesserungen für die
Konsumenten bringen werde. Vorteile für die Haushalte durch das
Binnenmarktpaket erwartete sich Boltz auch bezüglich
Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Strom- und Gasrechnungen,
warnte aber, die Abrechnungen würden nie so gestaltet werden
können, "dass sich jeder Kunde auskennt".

Verständnis zeigte Boltz für die Irritation der Abgeordneten über
die Strompreispolitik der Verbund-Gesellschaft, schränkte aber
ein, der Verbund zähle nach wie vor zu den günstigsten
Stromlieferanten. Eine Lösung könne nur in einem Mehr an
Wettbewerb und in den damit verbundenen Wahlmöglichkeiten für die
Kunden liegen, meinte Boltz und sprach sich gegen neuerliche
Preisregulierungen aus.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner kündigte eine Beschleunigung
des Anbieterwechsels im Rahmen des 3. Binnenmarktpakets an. Im
Juni werden die entsprechenden Bestimmungen in Begutachtung
gehen, die Umsetzung werde dann innerhalb der Frist von 18
Monaten erfolgen. Insgesamt trat auch Mitterlehner für mehr
Wettbewerb ein und erteilte Forderungen nach Wiedereinführung der
Preisregulierung eine klare Absage. Das System der
Liberalisierung habe sich an sich bewährt. Sozial kalkulierte
Preise werde es am Markt aber nicht geben, Aufgabe des
Gesetzgebers könne es nur sein, für den entsprechenden Wettbewerb
zu sorgen. Allgemein rechnete der Ressortchef damit, dass sich
die österreichischen Energiepreise in Richtung des europäischen
Durchschnitts bewegen werden.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde
mit S-V-F-G-Mehrheit zur Kenntnis genommen. Den Tätigkeitsbericht
der Energie-Control genehmigte der Ausschuss mit S-V-G-B-
Mehrheit.

Schwellenwerte beim Bund: Mitterlehner für
Verordnungsverlängerung

Auf der Tagesordnung stand weiters der Tätigkeitsbericht 2009 des
Bundesvergabeamts, den der Ausschuss ebenfalls mit S-V-G-B-
Mehrheit zur Kenntnis nahm. Zu der in der Debatte von den
Abgeordneten Hubert Kuzdas (S), Ruperta Lichtenecker (G) und
Bernhard Themessl (F) angesprochenen Erhöhung der Schwellenwerte
auf 100.000 € durch eine befristete Verordnung teilte
Bundesminister Reinhold Mitterlehner mit, diese Maßnahme diene
der Belebung der Wirtschaft und habe Vorzieheffekte von insgesamt
400 Mill. € ausgelöst. Derzeit werde geprüft, inwieweit eine
Verlängerung der Verordnung stattfinden könne. Maßgeblich sei
dabei das Vorgehen der anderen EU-Länder. Wenn Deutschland seine
Verordnung verlängert, werde sich jedenfalls auch Österreich
anschließen, kündigte Mitterlehner an. (Forts.)

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