• 29.04.2010, 14:08:23
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FPÖ-Kitzmüller an Grüne: "Bei Kindesmissbrauch über den Tellerrand blicken!"

Politspiel geht auf Kosten der Missbrauchsopfer

Wien (OTS) - Als "Politspiel" bezeichnete heute
FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller das von den Grünen
und der Plattform "Betroffene Kirchlicher Gewalt" einberufene Hearing
zum Thema Missbrauch in der Katholischen Kirche. "Sexueller
Missbrauch an Kindern ist gleichzusetzen mit dem Mord an der
Kinderseele und darf in unserer Gesellschaft keines falls geduldet
und toleriert werden", so die freiheitliche Abgeordnete. Über die
Missbrauchsfälle in der Kirche zeigt sich Kitzmüller zutiefst
entsetzt und fordert eine lückenlose Aufklärung der bekannt
gewordenen Fälle.

Abseits der kirchlichen Missbrauchsfälle ist Kindesmissbrauch auch in
anderen Institutionen wie beispielsweise in Internaten, Schulen,
Kindergärten, Vereinen und auch dem familiären Umfeld zu finden.
"Hier müssen wir im Sinne der Kinder parteiübergreifend agieren, um
vorbeugend rechtliche Rahmenbedingungen der Generalprävention sowie
staatlich geförderte Stellen zur Opferbetreuung zu schaffen", fordert
Kitzmüller

"Die Grünen müssen auch über den Tellerrand der Parteiideologie
blicken, um bestmögliche Aufklärung und vorbeugende Maßnahmen zu
schaffen sowie den Schutz unserer Kinder zu gewährleisten", so
Kitzmüller weiter. Wie schon in der letzten Nationalratssitzung werde
erneut versucht, einen Teil des Fundamentes unserer Kultur, diesmal
die katholische Kirche, zum Einsturz zu bringen. "Man darf nicht alle
in einen Topf werfen. Den Grünen würde es auch nicht gefallen, mit
Daniel Cohn-Bendit, dem Vorsitzender der Grünen im EU-Parlament,
verglichen zu werden, der in einem Buch über seine sexuellen
Erfahrungen mit Kindern erzählt", stellt Kitzmüller fest.

"Fakt ist, dass Lippenbekenntnisse zu wenig sind", so die
Familiensprecherin. Kitzmüller fordert die Justizministerin auf,
ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Angesichts der
enormen Dunkelziffer in diesem Bereich müssten die überführten Täter
möglichst hart bestraft werden, um andere wirkungsvoll von diesen
widerwärtigen Praktiken abzuschrecken.

Die Relationen mit anderen Straftaten stimmen nicht, denn der §207StG
"Sexueller Missbrauch an Unmündigen" hat dasselbe niedrige Strafmaß
(6 Monate bis 5 Jahre) wie der §129 "Einbruchsdiebstahl". Wenn man
weiß, dass Missbrauchsopfer oft ein Leben lang unter den Folgen
leiden, stehe das in keinem Verhältnis, erklärt Kitzmüller. Das Opfer
müsse im Vordergrund stehen.

Die Freiheitlichen fordern daher:

- die Abschaffung der Verjährungsfrist (§57ff StGB) und lebenslange
Haft für Personen, welche rechtskräftig nach §206 StGB (schwerer
sexueller Missbrauch von Unmündigen) verurteil wurden und für
Rückfallstäter, die schon zuvor einmal nach den §§ 201, 202, 205, 207
StGB verurteilt wurden.

- eine lebenslange Führungsaufsicht nach der Haftentlassung, welche
regelmäßige Kontrollen der Sicherheitsbehörden und eine Meldepflicht
des Verurteilten umfasst. Hierbei ist auch der Einsatz der
sogenannten Fußfessel zu bedenken.

- Bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und
Selbstbestimmung Unmündiger dürfen Hafterleichterungen wie Freigänge
nicht zur Anwendung kommen.

- eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit
Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des
physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht.

- die Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für
alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht nicht nachkommen.

- die Einführung der Möglichkeit einer medizinischen Kastration für
Personen, welche rechtskräftig nach §206 StGB (schwerer sexueller
Missbrauch von Unmündigen) verurteil wurden und für Rückfallstäter,
die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

- das Anheben der Strafsätze für sämtliche Straftatbestände gegen
Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität
und Selbstbestimmung, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden,
sowie ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter
Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen,
in denen die Opfer Minderjährige sind.

- einen eigenen Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten, vor
allem zur Finanzierung der medizinischen und psychologischen
Betreuung und Behandlung.

- ein Anstellungsverbot im Staatsdienst für Sexualstraftäter.

- eine Verlängerung des Mutter-Kind-Passes für verpflichtende
Untersuchungen.

- eine bessere Vernetzung der Spitäler, damit "Spitaltourismus" mit
missbrauchten Kindern abgestellt werden kann.

- eine bessere Vernetzung der diversen Dienststellen der
Kindeswohlfahrt, um Missbrauch rechtzeitig erkennen zu können.

- die Erstellung einer Datenbank zu Erfassung straffällig gewordener
Personen, welche strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
und Selbstbestimmung begangen haben.

- eine Meldepflicht der Gerichte an Schulen und
Kinderbetreuungs-Einrichtungen betreffend Sexualstraftäter.

- den Ausbau und ein flächendeckendes Angebot von
Psychotherapieplätzen für Kinder, Jugendliche und Familien, um eine
Opferhilfe sicherzustellen und vorbeugende Aufklärungsarbeit leisten
zu können.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

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