OTS0127 / 26.04.2010 / 12:10 / Channel: Chronik / Aussender: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Stichworte: Finanzen / Gesundheit / Justiz / Krankenkassen / Patienten / Salzburg


ÖBVP: Salzburger Gebietskrankenkasse muss Psychotherapie-PatientInnen künftig gleich behandeln!

Utl.: SGKK verliert Verfassungsklage zum Zuschuss für Psychotherapie! =


   Wien (OTS) - SGKK reagiert unverständlich: Statt alle PatientInnen
besser zu stellen, will sie PatientInnen noch kürzer halten! 
   Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 25.2.2010 entschieden,
dass alle PsychotherapeutInnen, die nach dem Psychotherapiegesetz
ausgebildet sind, in gleicher Weise zur Behandlung von psychischen
Störungen berechtigt und geeignet sind. Alle PatientInnen, die in
Psychotherapie sind, müssen daher den gleichen Behandlungszuschuss
von der Krankenkasse erhalten. Ein gestaffelter Zuschuss nach den von
der Kasse eingeführten Zusatzkriterien für PsychotherapeutInnen ist
künftig nicht mehr gestattet.
   Die Höhe des Zuschusses bestimmen die Kassen in ihren Satzungen,
wobei der allgemeine Zuschuss zur psychotherapeutischen Behandlung
seit 1992 ohne Wertanpassung bei Euro 21,80 stagniert.
   Daneben hat die SGKK den sogenannten erhöhten Zuschuss von Euro
31,80 für die Behandlung bei PsychotherapeutInnen mit den von den
Kassen festgelegten "Zusatzqualifikationen" eingeführt.
   Nun muss die SGKK den Zuschuss vereinheitlichen. Und was passiert:
Die SGKK kündigt an, den erhöhten Zuschuss ersatzlos zu streichen und
allen PatientInnen nur noch Euro 21,80 pro Behandlung zukommen zu
lassen, obwohl dafür weder die Notwendigkeit noch eine sachliche
Begründung besteht.
   Seit Jahren bemühen sich PatientInnen zusammen mit dem
Bundesverband und den Landesverbänden für Psychotherapie um
kassenfinanzierte Psychotherapie und die Erhöhung des Zuschusses!
Bereits 16.000 Personen haben unter www.psychotherapie.at für das
Recht auf leistbare Psychotherapie unterschrieben!
   Angesichts dessen erscheint die Reaktion der SGKK wie ein
Schildbürgerstreich! Statt die Gelegenheit beim Schopf zu packen und
den Zugang zur Psychotherapie zu verbessern, wird angekündigt, einen
alten, schlechteren Zustand wiederherzustellen.
   Die Salzburger Gebietskrankenkasse begründet ihre ablehnende
Haltung gegen einen einheitlichen Zuschuss von Euro 31,80 mit ihrem
Defizit. Für Psychotherapie würden laut SGKK-Obmann Siegfried
Schluckner ohnehin jährlich 4,1 Mio. Euro ausgegeben. Es zeigte sich
aber, dass die "bereitgestellte" Summe nie ausgeschöpft wurde. Man
kann davon ausgehen, dass in den letzten Jahren rund 4 Mio. Euro, die
für Psychotherapie "bereitgestellt" waren, nicht zur Auszahlung
kamen.
   Würde die SGKK den Psychotherapie-Zuschuss für alle Versicherten
auf Euro 31,80 erhöhen, so entstünden jährliche Mehrkosten von Euro
180.000,-. Die SGKK könnte diese Summe mühelos finanzieren und müsste
dabei ihr Psychotherapie-Budget mit keinem einzigen zusätzlichen Euro
belasten.
   Weder der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, noch die
finanzielle Lage der SGKK rechtfertigen daher die Streichung des
Psychotherapiezuschusses von Euro 31,80.
   Der seit 17 Jahren nicht erhöhte und nicht wertangepasste Zuschuss
deckt heute nur noch 25% bis 30% der durchschnittlichen Kosten einer
Psychotherapiestunde und führt zu hohen Selbstbehalten, die sich
viele Betroffene nicht leisten können.
   In der Tat ist die derzeitige Versorgungslage äußerst prekär und
deckt gerade 10 Prozent des Bedarfs ab.
   Gesundheitspolitik mit Weitblick muss sich mit der Zunahme von
psychischen Problemen auseinander setzen. Es muss endlich klar
werden, dass psychische Probleme genauso Behandlung brauchen wie
andere Erkrankungen!
   Seit 1992 sind alle Kassen gesetzlich verpflichtet,
kassenfinanzierte Psychotherapie in ihrem Leistungskatalog anzubieten
und kommen dieser Verpflichtung nur ansatzweise nach. Psychotherapie
macht derzeit 0,25% der allgemeinen Gesundheitsausgaben aus. Allein
für Psychopharmaka wird rund vier Mal soviel ausgegeben.
   Der ÖBVP fordert die SGKK und die politischen Verantwortlichen
daher auf, einen einheitlichen Psychotherapiezuschuss von Euro 40,00
zu beschließen.
Ansprechperson:
Dr.in Eva Mückstein
Rückfragehinweis:
   ÖBVP-Büro
   Tel.: 01/512 70 90
   oebvp@psychotherapie.at
   www.psychotherapie.at
	
							
												
							
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