Salzburg (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am
25.2.2010 entschieden, dass alle eingetragenen PsychotherapeutInnen
in gleicher Weise zur Behandlung von psychischen Störungen berechtigt
und geeignet sind. Alle PatientInnen müssen daher den gleichen
Behandlungszuschuss von der Krankenkasse erhalten. Der VfGH bezieht
sich dabei auf Psychotherapiegesetz und ASVG.
Ein gestaffelter Zuschuss - für einen Teil der Behandlungen Euro
21,80, für einen anderen Euro 31,80 - nach den von der Kasse
eingeführten "Zusatzkriterien" war und ist unzulässig.
Die Reaktion der SGKK besteht in übler Polemik. Sie kündigt an, den
erhöhten Zuschuss ersatzlos zu streichen und allen PatientInnen nur
noch 21,80 Euro pro Behandlung zukommen zu lassen, obwohl dafür weder
Notwendigkeit noch irgendeine sachliche Begründung besteht.
Der SLP schlägt vor, den Psychotherapie-Zuschuss für alle
Versicherten auf Euro 40,- pro Stunde zu erhöhen.
Dabei entstünden jährliche Mehrkosten von Euro 430.000,-. Die SGKK
hat die für Psychotherapie "bereitgestellten" Mittel nie vollständig
zur Auszahlung gebracht. In den letzten Jahren flossen daher rund
Euro 4,000.000.- ungenützt zurück ins normale Kassenbudget. Das Geld
für die Versorgung ist also da!
Der SLP fordert die SGKK auf, einen einheitlichen Kassenzuschuss
von Euro 40,00 für Psychotherapie zu beschließen und ersucht alle
politisch Verantwortlichen im Bundesland Salzburg, diese Forderung zu
unterstützen. Die SGKK hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag!
Rückfragehinweis:
Dr. Bernhard Handlbauer
SLP-Vorsitzender
Tel. 0664 / 73 83 72 76
E-mail: handlbauer@utanet.at
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OTS0122 2010-04-26/12:02
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