- 23.04.2010, 13:02:58
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Prozessbegleitung: Klarstellung des Justizministeriums
Fünf Millionen Euro werden zielgerichtet eingesetzt, keine Kürzung gegenüber dem Vorjahr
Wien (OTS) - In Österreich gibt es 47 Institutionen, die
juristische und psychosoziale Prozessbegleitung anbieten. Die Aufgabe
des Ministeriums ist es, das dafür zur Verfügung stehende Budget von
fünf Mio. Euro zielgerichtet einzusetzen.
Angesichts stark schwankender Fallzahlen in den einzelnen
Einrichtungen ist das Ministerium heuer dazu übergegangen, zuerst nur
die Mittel für drei Quartale auszuschütten. Der Rest wird mit
Nachfinanzierungsanträgen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf
eingesetzt.
Diese Vorgangsweise liegt darin begründet, dass im Hinblick auf die
bei einzelnen Einrichtungen oft stark schwankenden Fallzahlen eine
bessere Flexibilität im Budgetvollzug gewährleistet werden kann. Fix
zugesagte Mittel werden nämlich haushaltsrechtlich gebunden und
stehen bei Nichtverbrauch für andere Einrichtungen erst am Jahresende
zur Verfügung.
Alle Vereine wurden darüber informiert, dass eine Nachfinanzierung
möglich ist.
Die Aussagen von Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner, denen zu
Folge die Mittel der Prozessbegleitung in Summe nicht gekürzt werden,
entsprechen unabhängig davon den Tatsachen.
Für die Prozessbegleitung stehen heuer wie im Vorjahr fünf Mio Euro
zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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