• 23.04.2010, 09:02:07
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Bandion-Ortner: "Wirksamere Instrumente zur Abschreckung von Kriminaltouristen"

Bessere Kriminalitätsbekämpfung durch Einhebung einer Sicherheitsleistung

Wien (OTS) - "Dem Opfer eines Diebstahls oder einer anderen
Straftat bleibt oftmals bloß die Möglichkeit einer Anzeige. Ebenso
den Sicherheitsbehörden, wenn kein Haftgrund besteht. Gestohlene
Vermögenswerte sehen sie oft nie mehr wieder, vor allem bei so
genannten reisenden Tätergruppierungen. Dem möchte ich nun einen
Riegel vorschieben, in dem wir wirksamere Instrumente zur
Abschreckung von Kriminaltouristen schaffen. Konkret geht es mir um
die Einhebung einer Sicherheitsleistung" so Justizministerin
Bandion-Ortner.

"Ziel ist die Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die
bessere Absicherung der Ansprüche der Opfer und die Abschreckung der
Täter" so die Ministerin, die im heutigen Ö1-Morgenjournal ein
Beispiel nannte: "Wenn zum Beispiel jemand bei einem Ladendiebstahl
ertappt wird und man ihm keine gewerbsmäßige Tatbegehung nachweisen
kann, dann reicht das oft nicht für die Verhängung einer U-Haft. Wenn
derjenige nun aber eine Sicherheitsleistung leisten muss, bewegt es
ihn vielleicht doch, sich dem Verfahren nicht zu entziehen." Wenn er
sich dem Verfahren trotzedem entzieht, habe man zumindest das Geld.

So soll der Staatsanwalt/die Staatsanwältin, wenn bestimmte Hinweise
vorliegen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird,
künftig unter gerichtlicher Kontrolle von einem dringend verdächtigen
Beschuldigten eine unverzügliche Leistung einer angemessenen
Sicherheit - für eine zu erwartende Geldstrafe, die Kosten des
Verfahrens und die dem Opfer zustehende Entschädigung - verlangen
können. Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können
Geld, Schmuck oder andere geldwerte Gegenstände abgenommen werden,
die der Beschuldigte mit sich führt.

"Damit werden der Kriminalität, insbesondere der organisierten
Bandenkriminalität Ressourcen entzogen, Kriminaltouristen deutlich
wirksamer abgeschreckt und Verfahren besser sichergestellt" so die
Ministerin abschließend.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen mit 1. August 2010 in Kraft
treten.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

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