OTS0188   20. Apr. 2010, 12:27

Bandion-Ortner: "Verbesserte Rahmenbedingungen für einen verstärkten Kampf gegen Geldwäsche"

Umfassendes Paket heute im Ministerrat beschlossen


"Geldwäsche schädigt die Wirtschaft und das Vertrauen
in den Rechtsstaat. Es fördert die Schattenwirtschaft, indem es die
Herkunft kriminell erworbenen Vermögens verschleiert, es vor dem
Zugriff der Strafverfolgungsbehörden verbirgt und diese Gewinne in
den legalen Bereich überführt. Hier wollen wir nun verstärkt
durchgreifen" so Justizministerin Bandion-Ortner anläßlich der
heutigen Beschlussfassung zu einem umfassenden Paket zur Bekämpfung
von Geldwäsche im Ministerrat.

"Aus illegalen Tätigkeiten, wie Drogen- oder Waffenhandel darf
niemandem ein Vorteil entstehen" betonte die Ministerin. Daher sollen
Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare
verstärkt werden - etwa bei höheren Risikokategorien, wie bei
Geschäftsbeziehungen mit Personen ohne regelmäßigen Aufenthaltsort im
Inland oder bei Geschäften mit Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz
in einem Land haben, welches die FATF-Empfehlungen nicht oder nur
ungenügend umgesetzt haben.

Weiters soll die Eigengeldwäscherei strafbar gemacht und nunmehr alle
Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht
sind, als Vortaten gelten (bisher waren im Wesentlichen alle
Verbrechen mit über drei Jahre Freiheitsstrafe erfasst).

Als weitere Maßnahme ist die Erleichterung der Ausforschung von
Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen bestehen und damit
auch die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten,
vorgesehen. Zu diesem Zweck sollen die Voraussetzungen für eine
Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte geändert werden.
"Zielführende Ermittlungen gegen Geldwäscherei müssen möglich sein.
Defizite in diesen Bereich spielen bei der zunehmenden Globalisierung
internationalen Verbrechern geradezu in die Hände" so die Ministerin.
"Eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte soll daher künftig
stets zulässig sein, wenn sie zur Aufklärung vorsätzlich begangener
Straftaten erforderlich erscheint" sagte sie abschließend.

Österreich ist Mitglied der Financial Action Task Force (FATF), die
Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
entwickelt und die Einhaltung dieser Standards in den
Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet. Österreich wurde
im letzten Prüfbericht zwar grundsätzlich ein funktionierendes System
zur Bekämpfung von Geldwäsche bestätigt, jedoch auf einige Defizite
hingewiesen, die nun beseitigt werden.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0188 2010-04-20 12:27 201227 Apr 10 NJU0001 0329



BM für Justiz Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
katharina.swoboda@bmj.gv.at

Aussendungen von BM für Justiz abonnieren: als RSS-Feed per Mail

Geokoordinaten: