• 17.04.2010, 09:02:26
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  • OTS0014 OTW0014

Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Justiz und der Bischofskonferenz

Gespräch zwischen Bandion-Ortner und Schönborn am 16. Apri 2010

Wien (OTS) - Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner und der
Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Dr.
Christoph Schönborn, sind am 16. April im Bundesministerium für
Justiz zu einer Unterredung betreffend den Umgang mit Fällen des
sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zusammengetreten.

Der Kardinal wurde von Generalvikar Franz Schuster und dem Leiter des
Amtes für Rechts- und Liegenschaftsangelegenheiten der Erzdiözese
Wien, RA Dr. Erich Ehn begleitet. Bundesministerin Bandion-Ortner,
die auch mit der Opferbeauftragten der Katholischen Kirche Waltraud
Klasnic im ständigen Gespräch ist, erläuterte die Ergebnisse des von
ihr und Staatssekretärin Christine Marek initiierten Runden Tisches,
den sie als Startschuss für eine nachhaltige Entwicklung im Kampf
gegen Kindesmissbrauch bezeichnete: So soll es unter anderem zur
stärkeren Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche und Ebenen
kommen, es werden bei den Staatsanwaltschaften eigene
Kontakt-Staatsanwälte für Missbrauchsopfer eingerichtet und, wie
Staatssekretärin Christine Marek bereits nach dem Runden Tisch
bekannt gegeben hat, soll die Hotline der MÖWE-Kinderschutzzentren
ausgebaut und ab sofort unter 0800 80 80 88 täglich kostenlos von
9.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung stehen.

Während hier bewusst eine von der Kirche unabhängige Institution
beauftragt worden ist, verwies Kardinal Schönborn darauf, dass die
katholische Kirche eine Homepage eingerichtet hat, auf der über die
kircheneigenen Hilfsangebote für Opfer von Gewalt und sexuellem
Missbrauch informiert wird (www.ombudsstellen.at).

Bandion-Ortner und Schönborn waren sich darin einig, dass Gewalt und
sexueller Missbrauch ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, dem es
gelte in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften
entgegenzutreten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verwies
darauf, dass staatliche Stellen auf Basis von Medienberichten oder
Anzeigen tätig würden und Ermittlungsverfahren ganz unabhängig davon
eingeleitet werden, aus welchem Bereich die Täter stammen.

Kardinal Schönborn verwies seinerseits darauf, dass staatliche
Gesetze zur Meldung von Vergehen natürlich stets und überall befolgt
werden sollen, wie dies auch in einem vor kurzem veröffentlichtem
päpstlichem Schreiben festgehalten ist. Jedenfalls kommt es
kirchlicherseits zur Anzeige, wenn dies das Opfer wünscht oder eine
Anzeige im Sinne der Prävention notwendig ist.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Justiz
   Mag. Paul Hefelle,  Pressesprecher
   T: 01-52152-2873
   Mail: [email protected]
   
   Erzdiözese Wien
   Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
   Stephansplatz 4/Stiege 7/1. Stock, 1010 Wien
   T: 01/51552-3555 oder  0664/51 552 69
   Mail: [email protected]

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