- 13.04.2010, 12:13:39
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Bandion-Ortner: "Mehr Rechte für Verbraucher und erstmals klare Regelungen bei Kreditverträgen"
Verbraucherkreditgesetz passiert einstimmig den Justizausschuss des Parlaments
Wien (OTS) - Justizministerin Bandion-Ortner hat heute im
Justizausschuss ausführlich zum neuen Verbraucherkreditgesetz
Stellung genommen. "Mit diesem Gesetz ist uns ein großer Schritt im
Hinblick auf mehr Transparenz und Klarheit im Kreditwesen gelungen.
Es beinhaltet nicht nur zahlreiche Regelungen, die den Kreditnehmern
größeren Schutz und umfassende Informationspflichten im Vorfeld eines
Vertragsabschlusses und Rechte beim Abschluss eines Kreditvertrages
sichern, sondern ihnen auch bestimmte begründete oder zeitlich
fixierte Rücktrittsrechte vom aufrechten Vertrag in die Hand geben"
zeigte sich Bandion-Ortner erfreut.
So müssen Kreditgeber in ihrer Werbung für Kreditverträge künftig
Angaben zu Zinsen und Kosten anhand eines repräsentativen Beispieles
darstellen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Kreditgebers
wird wesentlich erweitert: der Kreditgeber hat ein vorgegebenes
Formular mit umfassenderen Informationen zu verwenden. Dadurch wird
die Vergleichbarkeit deutlich gesteigert. Die notwendigen Angaben im
Kreditvertrag sind nun auch detaillierter geregelt. Ebenso neu ist
die Verpflichtung des Kreditgebers, vor Abschluss des Vertrags die
Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers zu prüfen und diesen
bei Zweifel an dessen Bonität auf Bedenken hinzuweisen.
"Der Verbraucher erhält die Informationen dann, wenn er sie benötigt:
nämlich vor und bei Abschluss des Vertrags. Nur so kann der Konsument
rechtzeitig Angebote vergleichen und eine fundierte Entscheidung über
den Abschluss eines Kreditvertrags treffen" so Bandion-Ortner.
Der Verbraucher kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einen
Tilgungsplan vom Kreditgeber verlangen. Dieser enthält eine
Aufstellung der Rückzahlungsraten, Zinsen und Kosten des Kredits.
Ebenso sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers ohne
Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, aber auch
Vorschriften darüber vor, dass der Rücktritt vom finanzierten Vertrag
automatisch zum Rücktritt vom Kreditvertrag führt.
"Insgesamt beinhaltet das vorliegende Gesetz ein Mehr an
Informationen und Rechten für die Kreditnehmer. Gleichzeitig wird
aber auch das Signal ausgesendet, dass Verbraucher selbständig und
eigenverantwortlich Entscheidungen über eine Kreditaufnahme zu
treffen haben" so Bandion-Ortner abschließend.
Das Verbraucherkreditgesetz setzt die Verbraucherkreditrichtlinie
2008/48/EG in innerstaatliches Recht um, soll - mit einzelnen
Übergangsfristen - im Juni 2010 in Kraft treten und wurde soeben im
Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
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