OTS0278 / 17.03.2010 / 18:30 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Parlament / Verkehrsausschuss


Verkehrsausschuss: Für und gegen die Traisental-Schnellstraße Oppositionelle Anträge wurden abgelehnt bzw. vertagt =


   Wien (PK) - Bevor sich der Verkehrsausschuss mit dem Bau der S 34 
auseinandersetzte, wurden zwei Berichte (gemeinwirtschaftliche 
Leistungen der ÖBB, Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats) 
zur Kenntnis genommen sowie einer Enderledigung zugeführt und die 
Änderung des BG über die Verkehrs-Arbeitsinspektion einhellig 
angenommen.
2008: 616 Mio. € gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB 
Laut Bericht der Verkehrsministerin bezahlte der Bund 347 Mio. € 
an die ÖBB für die unter dem Titel Ökobonus zusammengefassten 
geförderten Zeitkarten und diversen Halbpreispässe, der 
Kilometerleistungszuschuss des Quantitätsbonus wiederum schlug 
sich mit rund 122 Mio. € zu Buche, für den Qualitätsbonus wurden 
29 Mio. € ausgegeben. 4,6 Mio. € bezahlte der Bund an die ÖBB für 
die Aufrechterhaltung von Nebenbahnen in Niederösterreich, im 
Wesentlichen die Mariazellerbahn und die Ybbstalbahn, sowie für 
den Betrieb der Autoschleuse durch den Tauerntunnel. Für 
Kombitickets, die im Rahmen der EURO 2008 zur kostenlosen 
Benützung der ÖBB-Züge berechtigten, wurden 4,96 Mio. € 
vereinbart und abgerechnet. 
Was den Güterverkehr betrifft, verfolgt der Bund mit den von ihm 
bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen das Ziel der 
Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene. In 
diesem Sinn wurden im Rahmen des Kombinierten Verkehrs 2008 
seitens der Rail Cargo Austria AG 47,257 Mio. € und unter dem 
Titel des Gefahrengutverkehrs 62,160 Mio. € abgerechnet. 
In Beantwortung von Anfragen meinte Ministerin Doris Bures, ein 
längerfristiger Vergleich sei angesichts der Tatsache, dass es 
sich erst um den zweiten Bericht handle, nicht möglich. Der 
Bericht zeige auf, wie viel öffentliches Geld von der Bahn für 
Vorteils- und Zeitkarten aufgewendet wurde; die Stützung habe 
über ein Viertel des Ticketpreises betragen. 
2008 gab es 38 % weniger Unfälle als vor 10 Jahren
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat, das die Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer der Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, der 
Österreichischen Post AG, der ÖBB-Postbus GmbH, der 
Telekommunikationsunternehmen, Flughäfen, Luftfahrtunternehmen 
und Schifffahrtsbetriebe betreut, verweist in seinem 
Tätigkeitsbericht über das Jahr 2008 auf eine Fortsetzung der 
seit Jahren rückläufigen Tendenz sowohl bei den Unfallzahlen als 
auch bei der Unfallrate. So wurden im Berichtsjahr um 38 % 
weniger Unfälle gemeldet als noch vor zehn Jahren, im gleichen 
Zeitraum hat sich auch die Unfallrate (die Zahl der Unfälle pro 1 
000 ArbeitnehmerInnen) um 26 % verringert.
Zu einer Frage die Zusammenlegung der Arbeitsinspektionen 
betreffend wurde seitens des Ressorts mitgeteilt, dass durch das 
Zusammenführen keine Synergien zu erzielen seien und es sich beim 
Verkehrsbereich um einen speziellen Bereich handle. Das 
bestehende Modell sei effizienter, sowohl die Wirtschaftskammer 
als auch die Arbeiterkammer sprechen sich für die bestehende 
Lösung aus, wurde hinzugefügt.
Nach der einhelligen Annahme der Änderung des Europäischen 
Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen 
Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals und der Änderung des 
BG über die Verkehrsinspektion stand im Rahmen der Behandlung der 
Änderung des Bundesstraßengesetzes Rechtsanwalt Matthias Göschke 
als Auskunftsperson zur Verfügung. Mitverhandelt wurden vier G-
Anträge (370/A[E], 918/A[E], 983/A[E], 371/A[E]).
Matthias Göschke, der bereits in einem Schreiben den Mandataren 
seine Rechtsmeinung samt Begründung zum Bau der S 34 (Traisental-
Schnellstraße) bekannt gegeben hat, wies in seinen Ausführungen 
darauf hin, dass sich im Jahr 2005 die Asfinag gegen den Bau 
dieser Straße ausgesprochen, 2009 im Rahmen einer zweiten 
strategischen Prüfung aber gesagt habe, dass diese Straße als 
Schnellstraße gebaut werden müsse. Nach Rechtsauffassung von 
Göschke erfüllt der vorliegende Gesetzesvorschlag sowohl in 
objektiver als auch in verkehrswissenschaftlicher Hinsicht nicht 
die Voraussetzungen für eine hochrangige Straße.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) warf ein, dass 84 % der 
Bevölkerung gegen den Bau dieses Straßenstücks seien. Es werde 
viel Geld "verpulvert", ohne dass eine Entlastung eintritt, 
betonte sie.
Für Abgeordneten Bernhard Vock (F) war nicht einsichtig, warum 
man von der Variante Ost abgegangen ist und nun die Variante 
West, die durch ein Naherholungsgebiet führen soll, bauen will.
Abgeordneter Johann Hell (S) verwies auf die strategische Prüfung 
seitens der Asfinag, wonach die West-Variante Vorteile bringen 
würde. Die Prognosen gingen davon aus, dass bis zu 40.000 
Fahrzeuge diesen Streckenabschnitt benützen würden. Bei der 
Straße handle es sich um einen Zubringer ins Traisental.
Abgeordneter Christoph Hagen (B) warf ein, die S 34 sei kein 
Zubringer zur A 1 oder nach St. Pölten. Seiner Ansicht nach sei 
das Land Niederösterreich daran interessiert, die Baukosten auf 
den Bund abzuwälzen.
In einem S-V-Abänderungsantrag geht es darum, die Umfahrung 
Schützen am Gebirge - es soll als kleinräumiges 
Landesstraßenprojekt verwirklicht werden - aus dem 
Bundesschnellstraßenverzeichnis herauszunehmen.
Verkehrsministerin Doris Bures stellte klar, die S 34 sei bereits 
als hochrangige Straße ins Gesetz aufgenommen worden und daher 
kein neues Projekt. In einem erweiterten Begutachtungsverfahren 
sei man aber zur Auffassung gekommen, dass eine West-Variante 
ökologisch verträglicher und wirtschaftlich günstiger wäre. Eine 
UVP müsse trotzdem in jedem Fall durchgeführt werden.
Die Änderung des Bundesstraßengesetzes wurde mit den Stimmen der 
Regierungsparteien angenommen.
Anträge von Abgeordneten der Grünen betreffend Ausbau des LKW-
Kontrollstellennetzes (370/A(E)) bzw. Beseitigung von Nachteilen 
für Radfahrer beim Kilometergeld (371/A(E)), die der Ausschuss 
gemeinsam mit der Novelle behandelte, wurden vertagt. Keine 
Mehrheit fanden Forderungen der Grünen nach einem Überdenken 
unwirtschaftlicher, klimabelastender Straßenprojekte im 
Burgenland (983/A(E)) sowie hinsichtlich Evaluierung der im 
Bundesstraßengesetz vorgesehenen hochrangigen Straßenbauprojekte 
(918/A(E)).
Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) kommentierte die Anträge 
betreffend Straßenbauprojekte mit den Worten, die Grünen wollten 
überhaupt keine Straßen, sie würden am liebsten überall hin mit 
dem Fahrrad fahren. Es gehe bei den kritisierten Projekten aber 
um die wirtschaftliche Aufschließung von Regionen, die durch den 
Eisernen Vorhang jahrzehntelang benachteiligt waren. Auch sollte 
man bereits getroffene Entscheidungen nicht ständig wieder in 
Frage stellen, meinte Donnerbauer an die Adresse der Grünen. 
Verkehrsausschuss fordert Einführung der Rettungsgasse auf 
Autobahnen
Im Sinne eines von den Abgeordneten Johann Rädler (V) und Anton 
Heinzl (S) eingebrachten Entschließungsantrags plädierte der 
Ausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit für die Einführung der sogenannten 
Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit baulicher 
Mitteltrennung. Die Lenker sollen demnach verpflichtet werden, 
sich bei Staus am jeweiligen Rand ihres Fahrstreifens 
aufzustellen und zwischen den angehaltenen Kolonnen eine 
Fahrgasse für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
Abgeordnete Gabriela Moser (G), die die Einführung der 
Rettungsgasse grundsätzlich unterstützte, meldete hingegen Kritik 
hinsichtlich der Freigabe des Pannenstreifens für andere Zwecke 
als Rettungseinsätze an.
Eine Initiative des BZÖ betreffend Überprüfung sämtlicher 
schallgeschützter Autobahnstrecken auf technische Verbesserungen 
für Notausstiege und Rettungsnischen sowie Flächen für 
Schneeräumung und ungehinderten Wasserablauf wurde vertagt.
Gebühren im Austro Control-Gesetz werden valorisiert
Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Austro Control 
GesmbH wird nun die Grundlage für eine Anpassung der Gebühren an 
die allgemeine Preisentwicklung geschaffen. Der vom 
Verkehrsausschuss mit S-V-G-Mehrheit gefasste Beschluss bringt in 
diesem Sinn eine entsprechende Verordnungsermächtigung für die 
Verkehrsministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Abgeordneter Christoph Hagen (B) sah in dem Gesetz die Gefahr 
einer Automatisierung bei der Gebührenerhöhung und lehnte die 
Valorisierung ab.
Forderungen der FPÖ nach Zulassung von Gyrokoptern als 
Ultraleichtflugzeuge (853/A(E)), Schaffung eines 
Luftfahrzeugregisters (354/A(E)), Festsetzung der 
Immissionsschwellenwerte für Fluglärm nach Maßgabe der 
Empfehlungen der WHO (996/A(E)) sowie auf Zulassung der 
Hubschrauber von Heli-Austria zum Rettungsflugdienst (997/A(E)) 
wurden abgelehnt.
Abgeordneter Dietmar Keck (S) erklärte, die Verwendung von 
Gyrokoptern sei sehr wohl auch in Österreich zulässig. Ein 
Luftfahrzeugregister wiederum sei nicht notwendig, schließlich 
gebe es beim Autokauf auch kein Register. Was den Fluglärm 
betrifft, verwies Abgeordneter Wilhelm Haberzettel (S) auf eine 
entsprechende Lärmschutzverordnung des Ministeriums.
Verkehrsministerin Doris Bures bemerkte zum Antrag betreffend 
Heli-Austria, es habe eine Übergangsfrist von eineinhalb Jahren 
gegeben, die Verordnung sei also nicht überfallsartig gekommen. 
Die entsprechenden Umrüstungen seien bereits vorgenommen worden 
und dienten der Sicherheit. Kein Unternehmen habe wegen der 
Verordnung den Rettungsbetrieb einstellen müssen.
Vertagt wurde ein Antrag der FPÖ auf Legalisierung des Kunstflugs 
für Hänge- und Paragleiter (410/A(E)). 
Fahrgastrechte durch Umsetzung von EU-Richtlinien
Die Richtlinien und Verordnungen des dritten Eisenbahnpakets der 
EU wird in Hinkunft mehr Fahrgastrechte bringen. Ein 
entsprechendes Gesetz, das mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedet 
wurde, sieht neben der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts überdies 
eine innerstaatliche Regelung vor, die speziell den Personen, die 
regelmäßig mit Jahreskarten die Bahn benützen, zugutekommt. Die 
Grünen verlangten weitergehende Fahrgastrechte, insbesondere 
Entschädigungen bei Verspätungen bereits ab 30 Minuten - und 
nicht, wie im Gesetz vorgesehen, erst ab 60 Minuten -, konnten 
sich mit ihren beiden Entschließungsanträgen (851/A(E) und 
788/A(E)) aber nicht durchsetzen.
Während Abgeordneter Christoph Hagen (B) von einer verwirrenden 
Regelung sprach, die für die Kunden kaum Fortschritte bringe, sah 
Verkehrsministerin Doris Bures in dem Gesetz einen ersten 
Schritt, der mit der Einbeziehung auch des Nahverkehrs über die 
EU-Richtlinie hinausgeht. Vorstellbar waren für die Ressortchefin 
nun auch Fahrgastrechte beim Busverkehr. Hinsichtlich der 
Entschädigungen bei Verspätungen meinte sie, was im Flugverkehr 
möglich sei, müsse auch bei anderen Verkehrsmitteln möglich sein.
Vertagt wurde ein Antrag des BZÖ, der eine Erweiterung der 
Seniorenermäßigungen im Rahmen der ÖBB-Vorteilscard auch auf 
Frühpensionisten zum Inhalt hatte. 
Änderungen der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion
Einstimmig angenommen wurden Änderungen der Satzung der 
Internationalen Fernmeldeunion, die v.a. neue Fristen für die 
Bekanntgabe der von den Mitgliedstaaten vorläufig und endgültig 
gewählten Beitragsklassen, Intervalle für die Einberufung von 
weltweiten Funkkonferenzen und Funkversammlungen sowie Regelungen 
für die beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens 
bringen. 
Grüne und BZÖ thematisierten im Zuge der Debatte mögliche 
Gesundheitsrisken durch Mobilfunk. Ein Antrag der Abgeordneten 
Gabriela Moser (G) betreffend dauerhafte Speicherung und 
Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunk-Daten zum Zweck 
der epidemiologischen Forschung wurde aber ebenso abgelehnt wie 
eine Initiative des Abgeordneten Christoph Hagen (B) auf 
Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für 
Mobilfunkanlagen.
(Schluss)
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