- 16.03.2010, 14:19:38
- /
- OTS0244 OTW0244
ÖGB-Achitz: Höhere Notstandshilfe kann Menschen vor Armut bewahren
Nächste notwendige Schritte: partnerunabhängige Notstandshilfe, höheres Arbeitslosengeld
Wien (OTS/ÖGB) - "Mehr Geld für drei Viertel aller Menschen, die
Notstandshilfe bekommen - das ist ein ganz wichtiger Schritt zur
Bekämpfung der Armut", sagt der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard
Achitz, anlässlich des heutigen Beschlusses im Ministerrat. Er
betont, dass es dabei nicht um Bagatellbeträge geht, sondern um
durchschnittlich 100 Euro monatlich.++++
Die heute beschlossenen Änderungen bei der Notstandshilfe-Berechnung
werden vor allem Frauen zugute kommen, ebenso wie die Verbesserungen
bei der Anrechnungen des Partnereinkommens. "Die meisten abgelehnten
Notstandshilfe-Anträge kommen von Frauen, da das Einkommen der
Partner angerechnet wird - und die Einkommen der Männer sind in der
Regel höher", sagt Achitz. Der ÖGB fordert den kompletten Entfall der
Anrechnung des Partnereinkommens - also "eine partnerunabhängige
Armutsversicherung".
Eine weitere Verbesserung für BezieherInnen der Notstandshilfe wäre
die Erhöhung des Arbeitslosengeldes, da sich die Höhe der
Notstandshilfe nach dem zuvor bezogenen Arbeitslosengeld richtet.
Achitz: "Im EU-Schnitt ist das Arbeitslosengeld deutlich höher als in
Österreich." Das Arbeitslosengeld muss von derzeit 55 Prozent des
vorhergehenden Nettoeinkommens auf mindestens 60 Prozent erhöht
werden. "In Zeiten der Krise, wo so viele Menschen ihre Arbeit
verlieren, ist höheres Arbeitslosengeld eine wichtige Maßnahme, um
Armut zu verhindern", sagt Achitz.
Dass der Sozialstaat nicht mehr leistbar wäre, lässt er nicht gelten.
"Der Außenminister meint, Österreich sei ein reiches Land, aber ein
armer Staat. Daran kann man aber etwas ändern. Man muss den Reichtum
nur fair teilen, schließt Achitz.
www.fairteilen.at
www.facebook.at/fairteilen
Rückfragehinweis:
ÖGB Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
(01)53 444-39 264
[email protected]
www.oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






