Wien (OTS/ÖGB) - "Endlich bekommen auch Lehrlinge in
überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen das Recht, ihre
Vertrauensleute zu wählen, wie das in Betrieben mit den
Jugendvertrauensräten selbstverständlich ist. Damit erfüllt die
Regierung eine zentrale Forderung der Gewerkschaftsjugend, die im
April am ÖGB-Jugendkongress beschlossen worden ist", sagt
ÖGJ-Vorsitzender Jürgen Michlmayr zur heute im Ministerrat
beschlossenen Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG): "Jetzt
muss Minister Mitterlehner per Verordnung zeigen, dass ihm die
Demokratie in den Lehrwerkstätten wirklich ein Anliegen ist. Die
Einbindung der Jugendlichen ist auch ein wichtiger Beitrag, um die
Qualität der Ausbildung zu sichern"++++
Es kommt nämlich auf die konkrete Ausgestaltung an. "In der
Verordnung muss Mitterlehner die Rechte, aber auch die Pflichten der
Vertrauensleute regeln. Mitbestimmung braucht Rahmenbedingungen,
Demokratie braucht Bildung. Drei Wochen Bildungsfreistellung sind das
Minimum", fordert Michlmayr. Die ÖGJ ist selbstverständlich gerne
bereit, an der Verordnung mitzuarbeiten. "Die Gewerkschaftsjugend
betreut Tausende JugendvertrauensrätInnen in allen Branchen und
Betriebsarten und kennt daher die Anliegen und Probleme der
jugendlichen ArbeitnehmerInnen."
JVR-Wahlrecht für alle Lehrlinge!
Auch nach den heutigen Beschlüssen, die ein wichtiger Schritt sind,
haben noch nicht alle Lehrlinge das Recht auf demokratische
Vertretung im Betrieb. "Damit der JVR in Zukunft auch wirklich alle
Lehrlinge vertreten kann, ist eine Wahlrechtsänderung überfällig",
sagt Michlmayr. Immer mehr Jugendliche treten nicht mit Beendigung
des Pflichtschulalters in die Lehre ein, sondern erst, nachdem sie
einige Jahre eine weiterbildende Schule oder einen anderen
Ausbildungszweig besucht haben.
Viele dieser Lehrlinge können weder aktiv noch passiv an einer
Jugendvertrauensratswahl teilnehmen, obwohl sie in der betrieblichen
Praxis vom Jugendvertrauensrat informiert und betreut werden. "Die
ÖGJ fordert daher die Anhebung des Wahlalters zum aktiven Wahlrecht
von derzeit 18 Jahren auf 21 Jahre für alle ArbeitnehmerInnen, und
auf alle, die darüber hinaus in einem Lehrverhältnis stehen", so
Michlmayr. Auch die Rechte der JugendvertrauensrätInnen, zum Beispiel
auf Bildungsfreistellung, müssen gestärkt werden.
SERVICE: Alle rechtlichen und organisatorischen Infos über den
Jugendvertrauensrat (JVR) finden Sie unter
www.oegj.at/jugendvertrauensrat (fk)
Rückfragehinweis:
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ÖGB Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
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OTS0167 2010-03-16/12:22
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