OTS0332 / 11.03.2010 / 17:12 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Banken / Bankenpaket / Hauptausschuss / Parlament


Hauptausschuss diskutiert Umsetzung des Bankenpakets Regierung will Haftungsobergrenzen für Bundesländer =


   Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand heute der 
vierteljährliche Bericht des Finanzministers über jene Maßnahmen, die 
im vierten Quartal 2009 im Rahmen des Bankenpakets 
(Interbankmarktstärkungsgesetz - IBSG und 
Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG) gesetzt wurden.
Darin nimmt die Übernahme der Anteile an der Hypo Group Alpe Adria 
durch die Republik einen zentralen Teil ein. Das gesamte 
Maßnahmenpaket selbst wurde noch im Vorjahr durch den Gesetzgeber bis 
31. Dezember 2010 verlängert, die EU-Kommission hat zunächst einer 
Verlängerung bis Ende Juni 2010 zugestimmt.
Bis Ende 2009 wurde der finanzielle Gesamtrahmen des Bankenpakets in 
der Höhe von 90 Mrd. € mit einer Summe von 34,79 Mrd. € ausgenützt. 
Dabei entfallen auf Garantien für Wertpapieremissionen und 
Aktivitäten der Clearingbank 27,36 Mrd. € (Rahmen 65 Mrd. €) sowie 
auf Partizipationskapital und Garantien für bestimmte Assets 7,43 
Mrd. € (Rahmen 15 Mrd. €). Von den 10 Mrd. €, die für die 
Einlagensicherheit zur Verfügung stehen, wurden noch kein einziger 
Euro in Anspruch genommen.
Bankenrettung ist Stabilisierung des Finanzmarkts und kein Geschäft 
Im Zuge der Debatte entwickelte sich eine grundsätzliche Debatte 
darüber, ob die Bankenrettung tatsächlich ein Geschäft ist. 
Abgeordneter Robert Lugar (B) hatte nämlich kritisiert, dass der 
Einsatz von Partizipationskapital die schlechtere Variante sei, zumal 
bislang eine Rendite von lediglich einem Prozent übrig geblieben ist. 
Darauf reagierte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), Banken zu retten, 
habe nichts mit einem Geschäft zu tun. Das einzige, worauf man achten 
müsse, sei, dass die Kosten für die SteuerzahlerInnen am Ende des 
Tages Null ausmachen. Abgeordneter Günter Stummvoll (V) ergänzte, das 
Bankenpaket habe eine notwendige Stabilisierung der Finanzmärkte 
gebracht. Insgesamt sei das Bankenpaket kein Geschäft, Teilbereiche 
jedoch schon. 
Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka erläuterte dazu, dass die 
Banken Haftungsentgelte in der Höhe von 260 Mio. € zu leisten hatten. 
Hätten alle Banken beim Partizipationskapital Dividenden 
ausgeschüttet, hätte der Bund 425 Mio. € eingenommen. Tatsächlich 
hätte jedoch nur die Erste Bank 98 Mio. €, die Raiffeisen Bank 140 
Mio. € und die BAWAG 22 Mio. € gezahlt. 
Eine Verbesserung der Bankenaufsicht wurde vehement von Abgeordnetem 
Ewald Stadler (B) gefordert. Bereits der Bankenausschuss habe 
ergeben, dass die Bankenaufsicht professioneller agieren müsse. 
Trotzdem gebe es nach wie vor Aufsichtsdefizite, die bis heute nicht 
behoben sind, merkte er scharf an. 
Die Oppositionsabgeordneten Robert Lugar (B), Werner Kogler (G) und 
Johannes Hübner (F) stellten darüber hinaus einmal mehr kritische 
Fragen zur Hypo Alpe Adria, zur Kommunalkredit und zur Constantia 
Privatbank. 
In diesem Zusammenhang bestätigte Staatssekretär Lopatka, dass die 
Haftungen für die Constantia Privat Bank mit Ende Juni wegfallen 
werden. Von den Volksbanken kämen keine Forderungen nach 
Partizipationskapital mehr. Bei der Hypo Alpe Adria sei man nun 
mitten in den Prüfungen, sagte er, die Bankenaufsicht habe nun das zu 
tun, was bisher nicht bewerkstelligt worden ist. 
Im Zusammenhang mit dem Fall der Hypo Alpe Adria wurden von den 
Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) und Werner Kogler (G) auch die 
Hypobanken anderer Bundesländer angesprochen. Es gibt eine Reihe von 
Hypobanken, die sich von den Kernaufgaben entfernt und Geschäfte 
gemacht haben, von denen sie nichts verstehen, bemerkte Krainer. Er 
trat daher für eine gesetzliche Regelung ein, die dem Handeln von 
Hypobanken bestimmte Grenzen setzt. Kogler erkundigte sich allgemein 
nach Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung für die 
Bundesländer. 
Dazu führte Lopatka aus, derzeit würden mit den Landeshauptleuten 
Gespräche in Richtung einer 15a-Vereinbarung geführt, mit der 
Haftungsobergrenzen für die Bundesländer eingezogen werden. 
Der Bericht wurde schließlich mehrheitlich mit S-V-Mehrheit zur 
Kenntnis genommen. 
Der Bericht im Einzelnen
Sämtliche Anteile der Hypo Group Alpe Adria wurden von der Republik 
Österreich am 30. Dezember 2009 um je einen Euro von den vier 
Alteigentümern, Bayerische Landesbank (67,08%), Grazer Wechselseitige 
Versicherungs-AG (20,48%), Kärntner Landesholding (12,42%) und 
Mitarbeiterprivatstiftung (0,02%) erworben. Die von ihnen erbrachte 
Kapitalisierung beläuft sich somit auf 1,055 Mrd. €. Darüber hinaus 
wird die Republik Österreich voraussichtlich weiteres 
Partizipationskapital bis zu 450 Mio. € zur Verfügung stellen. Durch 
diese Maßnahmen wird eine Kapitalausstattung von 8 % erreicht. Zur 
Liquiditätsstärkung der Bank wurden darüber hinaus Maßnahmen im 
Ausmaß von rund 3,6 Mrd. € durch die BayernLB und im Ausmaß von 100 
Mio. € durch die Grazer Wechselseitige vereinbart. Der Bund hat 
darüber hinaus eine Bürgschaft von 100 Mio. € für definierte 
Kreditforderungen als Ausfallhaftung übernommen.
Gegenwärtig findet laut Bericht in der Bank ein Restrukturierungs- 
und Aufarbeitungsprozess statt.
Die Teilung der Kommunalkredit Austria AG in eine Kernbank und eine 
Sondergesellschaft erfolgte mit Wirkung 28. November 2009. Der Bund 
hat der Kommunalkredit Eigenmittel im Ausmaß von 249,5 Mio. € zur 
Stärkung der Kapitalbasis zugeführt. Die aliquote Beteiligung des 
Österreichischen Gemeindebundes belief sich auf 0,22 %, das sind 
550.000 €, womit der Bank insgesamt 250 Mio. € zur Verfügung gestellt 
wurden. Die ursprüngliche Bürgschaft von 1,2 Mrd. € wurde durch eine 
vom Bund garantierte Kapitalstruktur in der Höhe von 1 Mrd. € 
abgelöst. Die Sondergesellschaft (KA Finanz AG) erhielt ein Darlehen 
von 60 Mio. €, das in einen Restrukturierungsbeitrag umgewidmet 
wurde. Dieser Beitrag wird wahrscheinlich jährlich durch den Bund zu 
entrichten sein, wobei man diesen bis 2013 mit 75 Mio. € begrenzt. 
Die KA Finanz AG hat auch eine staatsgarantierte Wertpapieremission 
von 1,25 Mrd. € emittiert. 
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, liegt noch keine Zustimmung der EU-
Kommission zur zukünftigen Ausrichtung der beiden Banken vor.
Hinsichtlich der Constantia Privatbank AG, die als "distressed bank" 
eingestuft wurde, waren bereits im November 2008 Haftungen in der 
Höhe von 400 Mio. € für die Forderungen auf Fremdkapital übernommen 
worden. Da der Verkaufsprozess des Kernbereichs der Bank noch nicht 
rechtswirksam abgeschlossen werden konnte, kam es zu einer weiteren 
Nachtragsvereinbarung bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses, 
längstens aber bis zum 30. Juni 2010. Im Zuge dessen wurde der 
Haftungsrahmen auf 200 Mio. € reduziert. 
Für Forderungen der BAWAG PSK wurde im Dezember des Vorjahres eine 
auf 5 Jahre befristete Garantie in der Höhe von 400 Mio. € 
übernommen. Diese Haftung hat laut Finanzministerium ausschließlich 
bilanzstützenden und temporären Charakter und ist seitens der BAWAG 
PSK teilweise besichert. Weiters kam es nach "vorläufiger 
Genehmigung" der EU-Kommission zum Abschluss der Zeichnung von 
Partizipationskapital im Gesamtwert von 550 Mio. €, aufgeteilt in 
zwei Tranchen zu 385 Mio. € und 165 Mio. €. 
Das Geschäftsvolumen der Clearingbank betrug per 31. Dezember 2009 
rd. 1,2 Mrd. €. Ihre Geschäfte sollen der Stärkung des Vertrauens in 
den österreichischen Interbankmarkt durch Clearing von 
Interbankmarktgeschäften dienen. Der Haftungsrahmen belief sich 
unverändert auf 4 Mrd. € und wurde bis 30. Juni 2010 verlängert.
Inzwischen ist auch das Monitoring der FIMBAG angelaufen. Daraus geht 
hervor, dass die begünstigten Banken in den ersten drei Quartalen 
2009 neue Kredite an inländische, nicht finanzielle Unternehmen und 
Private in der Gesamthöhe von 17,9 Mrd. € vergeben haben, davon rund 
4,9 Mrd. € an KMU. Der Gesamtstand der im Rahmen des Meldeumfangs 
aushaftenden Inlandskredite belief sich per 30. September 2009 auf 
ca. 90,6 Mrd. €. 
Im Interesse einer transparenten Vorgangsweise wird die FIMBAG 
Übersichten zu den Auflagen der im Rahmen des Bankenpakets 
getroffenen Maßnahmen auf einer eigenen - derzeit im Aufbau 
befindlichen - Homepage veröffentlichen. Auf der Homepage des 
Finanzministeriums sind darüber hinaus unter dem Menüpunkt 
"Finanzmarkt - Maßnahmenpaket zur Sicherung und Stabilisierung des 
österreichischen Finanzmarktes" Informationen zu den Maßnahmen des 
Bankenpakets verfügbar. (Fortsetzung Hauptausschuss)
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