- 11.03.2010, 15:52:26
- /
- OTS0311 OTW0311
FPÖ-Herbert: Rechnungshofbericht kritisiert Justiz- und Innenministerium im Bereich der besonderen Ermittlungsmaßnahmen
Wien (OTS) - "Die Wiedervorlage des gegenständlichen Berichts des
Rechnungshofes zu den besonderen Ermittlungsmaßnahmen (großer und
kleiner Späh- und Lauschangriff, sowie Videofalle) bestätigt einmal
mehr erhebliche Mängel des Justiz- und des Innenministeriums in
diesem Bereich", stellte heute der freiheitliche NAbg. Werner Herbert
in Anschluss an die heutige Sitzung des Rechnungshofausschusses fest.
"So wurde in der gegenständlichen Ausschusssitzung seitens der FPÖ
einmal mehr die mangelhafte technische Ausrüstung der Sondereinheit
für Observation und die dort fehlenden Personalressourcen kritisiert,
sowie die auch unzureichende Mitwirkung der
Telekommunikationsanbieter im Rahmen der angeordneten Überwachungen
angesprochen und eine qualitative Verbesserung in Bezug auf die
Begleitung der Justiz bei den gegenständlichen Überwachungsmaßnahmen
gefordert", berichtet Herbert weiter.
"Insbesondere wurde aber - wie auch bei der Sondereinheit für
Observation praktiziert - die gängige Personalzuteilungspraxis des
BM.I zu deren Sondereinheiten kritisiert. Anstelle nämlich dort die
erforderlichen Planstellen für die wichtige Einsatz- und
Aufgabenstellung dieser Sondereinheit zu schaffen, erfolgt die
Sicherstellung des notwendigen personellen Bedarfes durch temporäre
Personalzuteilungen", so Herbert weiter.
"Gerade für speziell geschulte Exekutivbeamte, wie jene der
Sondereinheit für Observation - welchen übrigens vom Rechnungshof
trotz der kritisierten Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige
Aufgabenerfüllung bescheinigt wurde - ein absolut unbefriedigender
Zustand, der die angeführte Kritik des Rechnungshofes noch einmal
kräftig unterstreicht", so Herbert abschließend.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK






