• 11.03.2010, 15:33:15
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Umsatzsteuer, Energieabgaben, Schwarzarbeit Sitzung des Rechnungshofausschusses

Wien (PK) - Insgesamt vier Kapitel des Rechnungshofberichts standen
heute auf der Tagesordnung einer Sitzung des Rechnungshofausschusses.
Außerdem befassten sich die Abgeordneten im Rahmen einer aktuellen
Aussprache mit dem Thema Gemeindeprüfung durch den Rechnungshof
(siehe PK Nr. 159/2010).

Als erstes nahm der Ausschuss die Verhandlungen zum Thema
"Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer" (III-97 d.B.) wieder
auf. Der Bericht des Rechnungshofs hatte dazu festgehalten, dass das
bundesweit zuständige Finanzamt Graz-Stadt in den Jahren 2003 bis
2007 rd. 4,6 Mrd. € Umsatzsteuer an ausländische UnternehmerInnen
überwies. Das waren pro Jahr mehr als 5 % des Umsatzsteueraufkommens.
Aufgrund der stark steigenden Arbeitsbelastung konnten ab 2007 nur
mehr ausgewählte Fälle kontrolliert werden. Da jedoch die im
Verantwortungsbereich des BMF gelegene elektronische Fallauswahl für
einen ganzen Bereich noch nicht ausgereift war, wurden in den Jahren
2007 und 2008 rund 1 Mrd. € ohne risikoadäquate Kontrollen
ausbezahlt. Für die Betrugsbekämpfung gab es weder Unterstützung
durch das BMF noch stand dafür Personal zur Verfügung.

Abgeordneter Johann Singer (V) erläuterte den Hintergrund des
gegenständlichen Berichts und verwies darauf, dass der Rechnungshof
das zuständige Finanzamt Graz geprüft und verschiedene Feststellungen
getroffen habe. Bemerkenswert seien dabei die ungeprüft ausgefolgten
Gelder im Gesamtwert von 1 Mrd. €, wozu ihn die Meinung des
Staatssekretärs interessierte.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, durch die laufenden
Personalreduktionen seien die Kontrollmöglichkeiten erschwert worden,
was bedauerlich sei, da jeder Experte bestätige, dass sich jeder
zusätzliche Kontrollbeamte doppelt rentiere. Sie fragte den
Staatssekretär, was dieser zu tun gedenke, um den vorliegenden
Kontrollnotstand zu beenden.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) wollte wissen, ob dem
Finanzministerium die Praxis in Graz bekannt war. Hier seien USt-
Nummern ohne Kontrolle vergeben worden, man habe mit fremdsprachigen
Dokumenten ohne Übersetzungen gearbeitet und dergleichen mehr.
Kräuter begehrte die Information, ob mittlerweile alles aufgeklärt
sei und ob es stimme, dass ausländische Unternehmen USt-Nummern ohne
Vorliegen der Voraussetzungen bekommen hätten.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) meinte, eine richtige Kontrolle
könnte einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten. So wie bisher dürfe
es nicht weitergehen. Der Abgeordnete fragte, welcher Schaden durch
die Angelegenheit insgesamt entstanden sei und um wie viele
MitarbeiterInnen der Bereich aufgestockt werde, um eine bessere
Kontrolle zu ermöglichen.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) zeigte sich an der Beurteilung des
Berichts durch den Staatssekretär und daran, welche Empfehlungen er
umsetzen werde und welche nicht, interessiert.

Abgeordnete Christine Lapp (S) hegte die Befürchtung, dass die in
Aussicht genommenen sechs zusätzlichen Beamten sich als zu wenig
erweisen könnten, weil das Personal zwischen 2003 und 2007 massiv
vermindert worden sei, sodass man jetzt gerade den Stand von 2003
erreiche. Es brauche adäquate Maßnahmen, um Fehlentwicklungen
verhindern zu können.

Abgeordneter Roman Haider (F) erläuterte, wie sich auch
österreichische Firmen durch die in Graz gängige Praxis viel Geld
ersparen könnten. Bislang seien die Kontrollkriterien nicht
überarbeitet worden, was die Frage aufwerfe, wann hier endlich Taten
gesetzt würden. Auch Haider zeigte sich an der Gesamthöhe des
entstandenen Schadens interessiert.

Abgeordneter Christian Faul (S) votierte für europäische Komponenten,
um das Problem in seiner Gesamtheit lösen zu können. Abgeordneter
Konrad Steindl (V) erkundigte sich nach internationalen
Vergleichszahlen.

Staatssekretär Reinhold Lopatka sagte, bislang sei auf diesem Gebiet
ein Manko vorhanden gewesen, auf das der Rechnungshofbericht
hingewiesen habe. Bisher seien 25 MitarbeiterInnen mit der Materie
befasst gewesen, diese würden nun um 6 Beamte aufgestockt, um die
personellen Voraussetzungen zu schaffen, die Kontrollarbeit effizient
ausüben zu können. Das Faktum, dass seit Jahresbeginn über
grundsätzliche Überprüfungen durch den Ansässigkeitsstaat vorzunehmen
sind, werde die Arbeit erleichtern.

Betrugsbekämpfung sei Teil des Arbeit des Finanzministeriums, es gebe
immer wieder Fälle, in denen in betrügerischer Absicht gehandelt
werde, dagegen gehe das Ministerium auch entsprechend vor. Im
gegenständlichen Fall aber konnte auch der Rechnungshof keinen
einzigen Fall von unzulässiger Auszahlung nennen, es habe also keine
Fahrlässigkeit gegeben.

Die Zahl der Prüfungen sei zuletzt deutlich erhöht worden, Kriterien
habe man bereits erarbeitet, sie würden gerade evaluiert. Die
Kontrolle wurde ganz allgemein und auch in anderen Bereichen
effizienter gestaltet, zudem versuche man, gemeinsam auf europäischer
Ebene Lösungen zu finden, um diesen Bereich besser in den Griff zu
bekommen.

Rechnungshofpräsident Josef Moser hinterfragte, ob genügend Personal
zur Verfügung stehe, um die diesbezügliche Arbeit effizient erledigen
zu können. Es gehe darum, wie die Kontrolle durchgeführt wurde, und
die geübte Praxis war weder risikoadäquat, noch reichte sie für eine
Präventivwirkung. Man müsse die Kontrollen so durchführen, dass
Missbrauch und Betrug verhindert werden könnten. In der Vergangenheit
war dieser Bereich oftmals kontrollfreier Raum, doch anerkenne der
Rechnungshof, dass das Finanzministerium bereits konkrete Schritte
setzte, um die Lage zu verbessern.

Konkret führte Moser aus, dass in den Jahren 2007 und 2008 nur 187
von mehr als 12.000 Fällen überprüft worden seien, dass sei zu wenig
und lege nahe, dass beim Kontrollsystem dringender Handlungsbedarf
bestehe. Die bisherige Praxis sei ungenügend, die MitarbeiterInnen
überlastet, sodass sie ihre Arbeit nicht bewältigen könnten. Hier sei
also ein neuer Zugang vonnöten. Der Präsident regte auch an, jene
interne Grenze abzuschaffen, bis zu der man sich derzeit ungeprüft
die Vorsteuer holen könne. Generell forderte Moser im Einklang mit
den Ausführungen des Europäischen Rechnungshofs verbesserte
Kontrollmechanismen zur Betrugsbekämpfung und kündigte an, der
Rechnungshof werde sich ansehen, ob sich die vom Ministerium
gesetzten Maßnahmen als genügend erweisen.

Der Tagesordnungspunkt wurde sodann einstimmig vertagt.

In weiterer Folge befasste sich der Rechnungshofausschuss mit zwei
Follow-up-Prüfungen des Rechnungshofs im Wirkungsbereich des
Finanzministeriums. Zum einen geht es um die Energiebesteuerung in
Österreich, wo die Rechnungshofprüfer der Politik und den zuständigen
Stellen ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellen. Im Bereich der
Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) überwiegt
hinsichtlich der Umsetzung der vom Rechnungshof ausgesprochenen
Empfehlungen hingegen das Lob.

Rechnungshof mahnt ökologische Ausrichtung der Energieabgaben ein

Der Rechnungshof hatte im Jahr 2005 die Energiebesteuerung in
Österreich überprüft und in diesem Zusammenhang fünf Empfehlungen
ausgesprochen. Keine dieser Empfehlungen wurde, wie nun im Bericht
des Rechnungshofs 2009/06 festgehalten wird, vollständig und
flächendeckend umgesetzt. Lediglich in einzelnen Teilbereichen kam es
zu Verbesserungen.

Der Rechnungshof moniert unter anderem, dass die von der EU
eingeräumten Möglichkeiten für eine ökologische Ausrichtung der
Energieabgaben bisher nicht verfolgt wurden. Zwar wird Elektrizität,
Erdgas und Kohle speziell besteuert, die Unternehmen bekommen jedoch,
wie der Rechnungshof aufzeigt, etwa 40 % der auf Abgabenkonten
verbuchten Energieabgaben im Zuge der Energieabgabenvergütung wieder
rückerstattet. Durch diese "weitgehend undifferenzierte
Steuerentlastung" werde auf ökologisch sinnvolle Lenkungseffekte
verzichtet, halten die PrüferInnen fest.

Grobe Mängel zeigt der Rechnungshof aber auch bei der Abwicklung der
Energieabgabenvergütung auf. Nach wie vor gibt es kein
automatisiertes Verfahren, obwohl sich die Anzahl der Vergütungsfälle
seit dem Jahr 2004 fast verdreifacht hat. Die Finanzbeamten sind
überdies zum Teil schlecht geschult und es mangelt immer noch an
prozessintegrierten Kontrollen. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls
wird Vergütungsanträgen laut Bericht vielfach ohne nähere Überprüfung
entsprochen. Eine Automatisierung der Abwicklung würde den Prüfern
zufolge nicht nur den Eingabeaufwand senken, sondern auch die
Kontrolle erleichtern.

Im Rahmen der Debatte im Ausschuss bekräftigte Rechnungshofpräsident
Josef Moser die Forderung nach einer stärkeren ökologischen
Ausrichtung des Steuersystems. Er wies darauf hin, dass die in der
Vergangenheit eingeführten Energieabgaben nicht den erwünschten
Lenkungseffekt bewirkt hätten. Durch das geltende System der
Sockelbeträge hätten Unternehmen, die ihren Ressourcenverbrauch
minimierten, keine steuerlichen Vorteile.

Eine Automatisierung bei der Abwicklung der
Energieabgabenrückvergütung erachtet Moser angesichts der hohen
Vergütungssummen für dringend notwendig, dadurch würden auch
Plausibilitätsprüfungen erleichtert und Kontrollrisken gemindert.
Immerhin habe eine über einen Zeitraum von zwei Monaten durchgeführte
Prüfung eines Finanzamts ergeben, dass 10 % der Bescheide fehlerhaft
gewesen seien.

Von Seiten der Abgeordneten erkundigten sich Christian Faul (S),
Daniela Musiol (G), Norbert Hofer (F), Konrad Steindl (V), Wolfgang
Spadiut (B) und Ewald Sacher (S) nach den vom Finanzressort gesetzten
Maßnahmen. Abgeordneter Hofer gestand zwar zu, dass niemand eine
Abwanderung österreichischer Unternehmen ins Ausland aus
Kostengründen wolle, seiner Ansicht nach ist es aber höchst an der
Zeit, die Ökologisierung des Steuersystems in Angriff zu nehmen. Er
forderte Staatssekretär Lopatka auf, EU-weit einen Vorstoß zu
unternehmen, Energie aus erneuerbaren Energieträgern niedriger zu
besteuern.

Abgeordneter Steindl gab zu bedenken, dass energieintensive Betriebe
eine Unterstützung brauchten, weil sie sonst auf internationaler
Ebene nicht konkurrenzfähig wären. Man müsse sich aber Gedanken
machen, wie man erneuerbare Energie bevorzugen könne, sagte er.

Abgeordneter Sacher hielt fest, er könne sich des Gefühls nicht
erwehren, dass die im Bereich der Energieabgabenrückvergütung tätigen
FinanzbeamtInnen in ihrer Arbeit nicht ausreichend von der Politik
unterstützt würden. Es fehle nicht nur an ausreichendem Personal,
sondern auch an Schulungsmaßnahmen und Unterlagen.

Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka führte aus, die Zahlen des
Rechnungshofberichts würden täuschen. Zwar sei die Zahl der
Vergütungsfälle tatsächlich von 4.500 auf 12.000 gestiegen, das
Volumen der Rückvergütung habe sich von 2005 auf 2007 allerdings
lediglich von 484 Mio. € auf 580 Mio. € erhöht, skizzierte er. Es
gebe viele kleine Fälle. Jene 30 bis 40 Firmen, die 80 % der
Rückvergütung lukrieren, würden sehr genau geprüft.

Was die Automatisierung der Abwicklung betrifft, hat es nach
Darstellung Lopatkas Verzögerungen durch die notwendige Umsetzung
einer EU-Richtlinie im Bereich der Verbrauchssteuern gegeben, die IT-
Lösung für die Energieabgabenrückvergütung werde nun aber in Angriff
genommen.

KIAB: Rechnungshof drängt auf mehr Kontrolltätigkeit vor Ort

Auch die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB)
wurde vom Rechnungshof im Jahr 2005 überprüft und nun einer Follow-
up-Prüfung unterzogen. Im Gegensatz zur Überprüfung der
Energiebesteuerung überwiegt hier allerdings das Lob der PrüferInnen.
Immerhin wurden, wie der Bericht festhält, von neun Empfehlungen fünf
vollständig und zwei weitere teilweise umgesetzt. So gibt es etwa
verbesserte Rahmenbedingungen für eine behördenübergreifende
Zusammenarbeit und eine bessere Personalverteilung. Auch die
Eingliederung der KIAB-Teams in die Finanzämter wird vom Rechnungshof
positiv bewertet.

Noch nicht umgesetzt wurde hingegen die Empfehlung des Rechnungshofs,
die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit vor Ort zu intensivieren, wobei
der Anteil des Außendienstes an der Gesamtarbeitszeit zwischen den
einzelnen KIAB-Teams beträchtlich voneinander abweicht und zwischen
10 % und 53 % liegt. Auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom
Zeitpunkt der Kontrolle bis zum Strafantrag schwankt erheblich. Die
PrüferInnen empfehlen in diesem Sinn, die Arbeitsabläufe der
einzelnen KIAB-Teams zu analysieren und "best-practise"-Modelle zu
entwickeln. Aus Gründen der Generalprävention regt der Rechnungshof
an, für die KIAB-Teams im Bedarfsfall auch Sonn- und
Feiertagsüberstunden zur Verfügung zu stellen.

Sowohl die Abgeordneten als auch Rechnungshofpräsident Josef Moser
zeigten sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs
durch das Finanzministerium grundsätzlich zufrieden. So wies Moser
darauf hin, dass die internen Arbeitsabläufe durch ein im August 2008
veröffentlichtes Organisationshandbuch deutlich verbessert werden
konnten. Er sprach sich dennoch dafür aus, best-practise-Modelle zu
entwickeln.

Staatssekretär Reinhold Lopatka bekräftigte, die KIAB arbeite
durchaus erfolgreich, auch was die Vernetzung mit anderen Behörden
betreffe. Lediglich bei Städten mit eigenem Statut gebe es noch
Probleme bei elektronischen Schnittstellen. Im Sinne der Empfehlungen
des Rechnungshofs arbeite man hausintern daran, die Effizienz weiter
zu steigern, unterstrich Lopatka.

Die Beratungen über den Bericht des Rechnungshofs III-64 d.B. wurden
einhellig vertagt. (Forts.)

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