OTS0303 / 11.03.2010 / 15:30 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Ermittlungsmethoden / Parlament / Rechnungshofausschuss


Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen im RH-Ausschuss auf dem Prüfstand RH-Empfehlungen zum Großteil umgesetzt bzw. in Umsetzung =


   Wien (PK) - Ziel der Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofs im 
Bereich bestimmter Ermittlungsmaßnahmen war die Beurteilung der 
Effizienz und Effektivität der Aufgabenerfüllung des BMI und des BMJ 
sowie des Zusammenwirkens von Justiz- und Sicherheitsbehörden und der 
Sicherheitsexekutive im Zeitraum 2001 bis 2006 (III-21 d.B.). Der 
entsprechende Bericht des Rechnungshofs bildete den letzten Punkt der 
Tagesordnung im Rechnungshofausschuss.
Die - in den Geschäftsregistern der Verfahrensautomation Justiz - 
automationsunterstützt erfassten Maßnahmen zur Überwachung der 
Telekommunikation boten keine Möglichkeit zur Ermittlung 
detaillierter und aussagekräftiger Informationen, heißt es im RH-
Bericht. Die Betreiber von Telekommunikationsdiensten erfüllten ihre 
gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht in unzureichendem Ausmaß; 
dies führte zum unwiederbringlichen Verlust von Inhaltsdaten (in der 
Regel Gesprächsinhalten) sowie zur ungesetzlichen Fortführung von 
Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte der Betroffenen verletzten. 
Die Übermittlung gesetzwidriger Gerichtsbeschlüsse, mit denen 
Telekommunikationsbetreibern Überwachungsmaßnahmen angeordnet wurden, 
war geeignet, die Strafverfolgung zu erschweren oder zu verhindern 
und verletzte überdies das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht 
auf Datenschutz.
Geheimhaltungsvorschriften wurden durch Gerichte nicht ausreichend 
beachtet. Diese Verletzungen waren geeignet, den Erfolg der 
Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden, betonte der RH und merkte an, dass 
die kontinuierlich geringe Anzahl kleiner Späh- und Lauschangriffe 
aufgrund fehlender Erfahrungen zu Qualitätsmängeln führte; aus diesem 
Grund wäre die Konzentration dieser Aufgabe bei der Sondereinheit für 
Observation erforderlich.
Der RH gab u.a. folgende Empfehlungen ab: Die Sondereinheit für 
Observation (SEO) sollte direkt dem Generaldirektor für die 
öffentliche Sicherheit unterstellt werden. Ein Anschaffungsprogramm 
für eine dem Stand der Technik entsprechende Ausrüstung der SEO wäre 
nach vorangehender Bedarfsfeststellung und budgetärer Vorsorge zu 
erarbeiten sowie ein Zeitplan für dessen Umsetzung festzulegen. Die 
Durchführung kleiner Späh- und Lauschangriffe sollte bei der 
Sondereinheit für Observation konzentriert werden. Der 
Ausrüstungsstand sämtlicher Dienststellen für optische 
Überwachungsmaßnahmen wäre zu evaluieren, der Ausrüstungsbedarf zu 
erheben und ein nachhaltiges Beschaffungsprogramm zu erarbeiten. 
Basierend auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte der 
Nichteinsatz von IT zur Auswertung von Ergebnissen optischer 
Überwachungsmaßnahmen überdacht werden.
Durch klare Vorgaben und Maßnahmen zur Qualitätssicherung wären die 
einheitliche (einmalige) und richtige Erfassung der Daten in der 
Verfahrensautomation Justiz sicherzustellen sowie verstärkte 
Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen. Durch Verhandlungen mit 
Betreibern sollte die sofortige Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen 
sichergestellt sowie auf eine detaillierte Regelung der 
Mitwirkungspflichten der Betreiber hingewirkt werden. Für die 
Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften durch Gerichte wäre 
verstärkt zu sorgen. Eine legistische Initiative zur 
Befugnisausweitung des Rechtschutzbeauftragten auf länger dauernde 
Telekommunikationsüberwachungen sollte überlegt werden. Im Erlassweg 
wäre dafür Sorge zu tragen, dass Mitwirkungsanordnungen der 
Staatsanwaltschaften künftig keine Daten enthalten, welche die 
Strafverfolgung erschweren oder verhindern könnten.
Abgeordneter Werner Herbert (F) sprach die technische Ausrüstung und 
die Personalressourcen der Sondereinheit für Observation (SEO) an. 
Seine Kritik galt den rechtswidrigen Gerichtsbeschlüssen.
Bei dieser sensiblen Materie hat der RH mit Übersicht und Kompetenz 
Einsicht genommen, sagte Abgeordneter Hermann Gahr (V) und erkundigte 
sich, wie viele Empfehlungen des RH in der Zwischenzeit umgesetzt 
wurden.
Der Großteil der Kritik des Abgeordneten Peter Pilz (G) richtete sich 
an die Justizministerin. Die Videoüberwachung sei unbrauchbar, da 
weder Zeit noch das Personal zur Verfügung stünden, sich die Bänder 
anzuschauen, erklärte der Redner und fragte, ob der RH von 
rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen informiert worden sei.
Für das Budget der SEO für 2008 bis 2010 und die Zahl der 
angeordneten Überwachungen interessierte sich S-Abgeordnete Christine 
Lapp.
Innenministerin Maria Theresia Fekter strich heraus, seit dem RH-
Bericht habe sich bei der SEO einiges getan, und zwar in engem 
Kontakt mit den Rechtschutzbeauftragten des BMI und BMJ.
11 Punkte wurden vom RH im Bereich des Innenressorts beanstandet, 2 
Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, acht weitere befinden sich im 
Stadium der Umsetzung. Die SEO ist seit einem halben Jahr dem 
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt, die 
Änderung der Geschäftsordnung sei in Ausarbeitung. Das Budget wurde 
aufgestockt, zumal 2007 und 2008 vermehrt Anschaffungen getätigt 
wurden.
Bezüglich der EU-Richtlinie betreffend Vorratsdatenspeicherung (Frage 
des Abgeordneten Hermann Gahr, V) sei Österreich säumig, die 
Zuständigkeit liege beim BMVIT, das einen Entwurf in Begutachtung 
verschickt habe, mit dem sie als Innenministerin nicht zufrieden sei, 
denn es sollen Ermittlungsmethoden eingeschränkt werden; es gehe also 
um einen Rückschritt, einen Schritt hinter das geltende Recht, 
betonte die Ressortleiterin.
RH-Präsident Josef Moser bezog sich in seiner Wortmeldung vornehmlich 
auf die Ausführungen des Abgeordneten Pilz und unterstrich, der RH 
sei keine Strafverfolgungsbehörde und habe auch keine Möglichkeit, 
sich im privaten Bereich Unterlagen zu beschaffen. Der RH prüfe, ob 
Abläufe wirtschaftlich seien, der Gebarung entsprechen und der 
Zielsetzung des Gesetzes Rechnung tragen.
In einer weiteren Wortmeldung schnitt F-Abgeordneter Werner Herbert 
die Dienstzuteilungspolitik im Innenressort im allgemeinen und die 
Dienstzuteilungen bei der SEO im besonderen an. - Ministerin Fekter 
erklärte, die Zuteilungen seien notwendig; es handle sich zwar um 
eine teure Form des Einsatzes, aber es sei die einzige Form, um 
flexibel reagieren zu können. Die SEO-Dienstzuteilungen erfolgen in 
Absprache mit der jeweiligen Dienststelle und seien freiwillig; es 
handle sich um einen unregelmäßigen Dienst, aber der sei mit 
Zusatzeinnahmen verbunden.
Der Bericht wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien zur 
Kenntnis genommen; der Antrag der Oppositionsparteien, den Bericht 
III-21 d.B. zu vertagen, fand keine Mehrheit.
Einhellig vertagt wurde die Behandlung des RH-Berichtes III-108 d.B. 
(Schluss)
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