• 11.03.2010, 15:30:54
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  • OTS0303 OTW0303

Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen im RH-Ausschuss auf dem Prüfstand RH-Empfehlungen zum Großteil umgesetzt bzw. in Umsetzung

Wien (PK) - Ziel der Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofs im
Bereich bestimmter Ermittlungsmaßnahmen war die Beurteilung der
Effizienz und Effektivität der Aufgabenerfüllung des BMI und des BMJ
sowie des Zusammenwirkens von Justiz- und Sicherheitsbehörden und der
Sicherheitsexekutive im Zeitraum 2001 bis 2006 (III-21 d.B.). Der
entsprechende Bericht des Rechnungshofs bildete den letzten Punkt der
Tagesordnung im Rechnungshofausschuss.

Die - in den Geschäftsregistern der Verfahrensautomation Justiz -
automationsunterstützt erfassten Maßnahmen zur Überwachung der
Telekommunikation boten keine Möglichkeit zur Ermittlung
detaillierter und aussagekräftiger Informationen, heißt es im RH-
Bericht. Die Betreiber von Telekommunikationsdiensten erfüllten ihre
gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht in unzureichendem Ausmaß;
dies führte zum unwiederbringlichen Verlust von Inhaltsdaten (in der
Regel Gesprächsinhalten) sowie zur ungesetzlichen Fortführung von
Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte der Betroffenen verletzten.
Die Übermittlung gesetzwidriger Gerichtsbeschlüsse, mit denen
Telekommunikationsbetreibern Überwachungsmaßnahmen angeordnet wurden,
war geeignet, die Strafverfolgung zu erschweren oder zu verhindern
und verletzte überdies das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht
auf Datenschutz.

Geheimhaltungsvorschriften wurden durch Gerichte nicht ausreichend
beachtet. Diese Verletzungen waren geeignet, den Erfolg der
Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden, betonte der RH und merkte an, dass
die kontinuierlich geringe Anzahl kleiner Späh- und Lauschangriffe
aufgrund fehlender Erfahrungen zu Qualitätsmängeln führte; aus diesem
Grund wäre die Konzentration dieser Aufgabe bei der Sondereinheit für
Observation erforderlich.

Der RH gab u.a. folgende Empfehlungen ab: Die Sondereinheit für
Observation (SEO) sollte direkt dem Generaldirektor für die
öffentliche Sicherheit unterstellt werden. Ein Anschaffungsprogramm
für eine dem Stand der Technik entsprechende Ausrüstung der SEO wäre
nach vorangehender Bedarfsfeststellung und budgetärer Vorsorge zu
erarbeiten sowie ein Zeitplan für dessen Umsetzung festzulegen. Die
Durchführung kleiner Späh- und Lauschangriffe sollte bei der
Sondereinheit für Observation konzentriert werden. Der
Ausrüstungsstand sämtlicher Dienststellen für optische
Überwachungsmaßnahmen wäre zu evaluieren, der Ausrüstungsbedarf zu
erheben und ein nachhaltiges Beschaffungsprogramm zu erarbeiten.
Basierend auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte der
Nichteinsatz von IT zur Auswertung von Ergebnissen optischer
Überwachungsmaßnahmen überdacht werden.

Durch klare Vorgaben und Maßnahmen zur Qualitätssicherung wären die
einheitliche (einmalige) und richtige Erfassung der Daten in der
Verfahrensautomation Justiz sicherzustellen sowie verstärkte
Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen. Durch Verhandlungen mit
Betreibern sollte die sofortige Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen
sichergestellt sowie auf eine detaillierte Regelung der
Mitwirkungspflichten der Betreiber hingewirkt werden. Für die
Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften durch Gerichte wäre
verstärkt zu sorgen. Eine legistische Initiative zur
Befugnisausweitung des Rechtschutzbeauftragten auf länger dauernde
Telekommunikationsüberwachungen sollte überlegt werden. Im Erlassweg
wäre dafür Sorge zu tragen, dass Mitwirkungsanordnungen der
Staatsanwaltschaften künftig keine Daten enthalten, welche die
Strafverfolgung erschweren oder verhindern könnten.

Abgeordneter Werner Herbert (F) sprach die technische Ausrüstung und
die Personalressourcen der Sondereinheit für Observation (SEO) an.
Seine Kritik galt den rechtswidrigen Gerichtsbeschlüssen.

Bei dieser sensiblen Materie hat der RH mit Übersicht und Kompetenz
Einsicht genommen, sagte Abgeordneter Hermann Gahr (V) und erkundigte
sich, wie viele Empfehlungen des RH in der Zwischenzeit umgesetzt
wurden.

Der Großteil der Kritik des Abgeordneten Peter Pilz (G) richtete sich
an die Justizministerin. Die Videoüberwachung sei unbrauchbar, da
weder Zeit noch das Personal zur Verfügung stünden, sich die Bänder
anzuschauen, erklärte der Redner und fragte, ob der RH von
rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen informiert worden sei.

Für das Budget der SEO für 2008 bis 2010 und die Zahl der
angeordneten Überwachungen interessierte sich S-Abgeordnete Christine
Lapp.

Innenministerin Maria Theresia Fekter strich heraus, seit dem RH-
Bericht habe sich bei der SEO einiges getan, und zwar in engem
Kontakt mit den Rechtschutzbeauftragten des BMI und BMJ.

11 Punkte wurden vom RH im Bereich des Innenressorts beanstandet, 2
Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, acht weitere befinden sich im
Stadium der Umsetzung. Die SEO ist seit einem halben Jahr dem
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt, die
Änderung der Geschäftsordnung sei in Ausarbeitung. Das Budget wurde
aufgestockt, zumal 2007 und 2008 vermehrt Anschaffungen getätigt
wurden.

Bezüglich der EU-Richtlinie betreffend Vorratsdatenspeicherung (Frage
des Abgeordneten Hermann Gahr, V) sei Österreich säumig, die
Zuständigkeit liege beim BMVIT, das einen Entwurf in Begutachtung
verschickt habe, mit dem sie als Innenministerin nicht zufrieden sei,
denn es sollen Ermittlungsmethoden eingeschränkt werden; es gehe also
um einen Rückschritt, einen Schritt hinter das geltende Recht,
betonte die Ressortleiterin.

RH-Präsident Josef Moser bezog sich in seiner Wortmeldung vornehmlich
auf die Ausführungen des Abgeordneten Pilz und unterstrich, der RH
sei keine Strafverfolgungsbehörde und habe auch keine Möglichkeit,
sich im privaten Bereich Unterlagen zu beschaffen. Der RH prüfe, ob
Abläufe wirtschaftlich seien, der Gebarung entsprechen und der
Zielsetzung des Gesetzes Rechnung tragen.

In einer weiteren Wortmeldung schnitt F-Abgeordneter Werner Herbert
die Dienstzuteilungspolitik im Innenressort im allgemeinen und die
Dienstzuteilungen bei der SEO im besonderen an. - Ministerin Fekter
erklärte, die Zuteilungen seien notwendig; es handle sich zwar um
eine teure Form des Einsatzes, aber es sei die einzige Form, um
flexibel reagieren zu können. Die SEO-Dienstzuteilungen erfolgen in
Absprache mit der jeweiligen Dienststelle und seien freiwillig; es
handle sich um einen unregelmäßigen Dienst, aber der sei mit
Zusatzeinnahmen verbunden.

Der Bericht wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien zur
Kenntnis genommen; der Antrag der Oppositionsparteien, den Bericht
III-21 d.B. zu vertagen, fand keine Mehrheit.

Einhellig vertagt wurde die Behandlung des RH-Berichtes III-108 d.B.
(Schluss)

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