Wien (PK) - Im vergangenen September hat sich der Nationalrat in Form
einer Entschließung einhellig dafür ausgesprochen, die Kompetenzen
des Rechnungshofs in Bezug auf die Gemeindeprüfung auszuweiten.
Innerhalb von sechs Monaten sollte die Regierung einen entsprechenden
Entwurf ausgearbeitet haben. Dieser Zeitplan wird nun zwar nicht ganz
eingehalten werden können, die Koalitionsparteien äußerten sich in
der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses aber zuversichtlich,
bald zu einem Gesetzesbeschluss zu kommen.
Laut ÖVP-Bereichssprecher Hermann Gahr gibt es bereits eine "grobe
Einigung" zwischen den Koalitionsparteien, die jedoch intern noch
abgeklärt werden müsse. In weiterer Folge soll, wie Gahr und seine
SPÖ-Kollegin Christine Lapp betonten, die Opposition in die
Verhandlungen einbezogen werden. Ziel sei es, das Thema noch im April
im Nationalrat zu behandeln, bekräftigte Gahr. Die Opposition sprach
sich einhellig dafür aus, alle Gemeinden der Prüfaufsicht des
Rechnungshofs zu unterwerfen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl und
ihrem Budget.
Eingangs der aktuellen Aussprache erinnerte Ausschussvorsitzender
Werner Kogler (G) an die gemeinsame Entschließung des Nationalrats
vom September. Er betonte, dass es nach den Bemühungen der Koalition,
zunächst untereinander zu einem Konsens zu kommen, nunmehr an der
Zeit sei, die anderen Fraktionen in die Verhandlungen einzubinden.
Kogler verwies darauf, dass die Gemeinden immer mehr Aufgaben
erhielten, aus denen sich verpflichtende Ausgaben ergeben, ohne dass
die Einnahmen immer mithalten könnten. Gerade in kleinen Gemeinden
fragten sich immer mehr Bürgermeister, warum sie sich das antun
sollten.
Von Seiten der Koalitionsparteien stellten Abgeordneter Gahr und
Abgeordnete Lapp Gespräche mit der Opposition innerhalb der nächsten
14 Tage in Aussicht. Lapp selbst sprach sich dabei dafür aus,
sämtliche Gemeinden in die Prüfkompetenz des Rechnungshofs
einzubeziehen, wobei sie sich die Anwendung verschiedener
Prüfkriterien für unterschiedlich große Gemeinden vorstellen kann.
Die Gespräche seien jedenfalls auf einem guten Weg, bekräftigte Lapp.
Als VertreterInnen der Oppositionsparteien traten Daniela Musiol (G),
Alois Gradauer (F) und Wolfgang Spadiut (B) dafür ein, bei der
Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs keinen Unterschied
zwischen den Gemeinden zu machen. Alle Gemeinden sollten der
Prüfaufsicht unterliegen, so der allgemeine Tenor. Abgeordneter
Gradauer wies darauf hin, dass beispielsweise in Oberösterreich von
444 Gemeinden 300 nicht mehr in der Lage seien, ein ausgeglichenes
Budget zu erstellen.
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) unterstrich, dass die Ausweitung
der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs bei der Gemeindeprüfung
ursprünglich ein Wunsch der Opposition gewesen sei. Sie plädierte
daher dafür, die Oppositionsparteien rechtzeitig in die Verhandlungen
einzubinden und nicht erst dann, wenn sich die Regierungsparteien
bereits festgelegt haben. Den Gemeinden sei es wichtig, dass es keine
Willkür gebe, sagte Schönpass, alle sollten, unabhängig von ihrer
Einwohnerzahl oder ihrem Budgetumfang, gleich behandelt werden. Sie
plädierte auch dafür, dass die Landesrechnungshöfe nach den gleichen
Kriterien prüfen sollten wie der Bundesrechnungshof.
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) machte darauf aufmerksam, dass
die niederösterreichischen Gemeinden bereits umfassend geprüft
würden. Es gebe laufende Prüfungen durch den Prüfungsausschuss, den
Landesrechnungshof und die Gebietskrankenkasse, skizzierte sie. Die
Gemeinden würden sich vor keiner Prüfung fürchten, meinte
Schittenhelm, man müsse aber dafür sorgen, dass eine
Rechnungshofprüfung die Arbeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der
Gemeinde nicht lähme. Eine Prüfungslücke sehen Schittenhelm und ihr
Fraktionskollege Erwin Hornek bei ausgegliederten Unternehmen und
Strukturen.
Rechnungshofspräsident Josef Moser sprach sich für eine umfassende
Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofs in Bezug auf Gemeinden aus. Er
gab zu bedenken, dass aufgrund der derzeitigen Faktenlage keine
generellen Aussagen darüber getroffen werden könnten, inwieweit die
Gemeinden die ihnen übertragenen Aufgaben überhaupt noch erfüllen
könnten und in welcher finanziellen Lage sie sich befinden. Moser
sieht in diesem Sinn eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des
Rechnungshofs eher als Hilfe und als kostenloses Beratungsangebot für
die Gemeinden.
Dem Einwand, dass bereits die Gemeindeaufsicht die Gemeinden
umfassend kontrolliere, hielt Moser entgegen, hier stünde die
Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Beschlüsse im Vordergrund, während
der Rechnungshof seinen Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
und Effizienz lege. Er sicherte außerdem zu, keine Doppelprüfungen
durchzuführen, sprach sich aber dagegen aus, Prüfungseinschränkungen
gesetzlich festzulegen.
Von Abgeordnetem Gradauer und Abgeordneter Musiol zu den
Fortschritten bei der Verwaltungsreform angesprochen, merkte Moser
an, die geplante ausgabenseitige Budgetsanierung werde ohne Reformen
im Verwaltungsbereich nicht möglich sein. Ihm zufolge liegen bereits
in mehreren Bereichen, etwa bei den Förderungen, der
Bildungsverwaltung und der Verwaltungseffizienz, konkrete Konzepte
auf dem Tisch, bei denen nur noch der Wille zur politischen Umsetzung
fehle. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss)
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