OTS0321 / 10.03.2010 / 17:35 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Bildungsdokumentation / Parlament / Unterrichtsausschuss


Bildungsdokumentation: Sozialversicherungsnummer bleibt vorerst Zahlreiche Anträge dem Unterrichts-Unterausschuss zugewiesen =


   Wien (PK) - Bundesministerin Claudia Schmied sieht auch in Hinkunft 
keine machbare Alternative zur Verwendung der 
Sozialversicherungsnummer für die Zwecke der Bildungsdokumentation. 
Das betonte sie heute in der Sitzung des Unterrichtsausschusses. Ein 
Umstieg würde einen erhöhten Verwaltungsaufwand und damit mehr Kosten 
verursachen, argumentierte sie. Außerdem befürchtet die Ressortchefin 
einen Verlust an Datenqualität. Sie wird in dieser Auffassung von 
einer Expertise unterstützt, die dem Nationalrat in Form eines 
Berichts vorliegt. 
Die Expertise, die vier verschiedene Varianten unter die Lupe 
genommen hat, wurde von Universitätsprofessor Nikolaus Forgo vom 
Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ausgearbeitet. 
In seinem Resümee stellt er fest, dass sich der Status Quo mit der 
Verwendung der Sozialversicherungsnummer "als eine durchaus gangbare 
Vorgehensweise gezeigt hat". Forgo entkräftet auch die Befürchtung, 
Bildungsdaten könnten mit sonstigen personenbezogenen Daten verknüpft 
werden, mit dem Hinweis, dass dieser Identifikationsfaktor außerhalb 
des Anwendungsbereichs der Bildungsdokumentation keine Verwendung 
findet.
Widersprochen wurde Forgo von Abgeordnetem Johann Maier (S). Beide 
waren heute als Experten geladen, wobei Abgeordneter Maier in seiner 
Funktion als Vorsitzender des Datenschutzrates den Abgeordneten für 
Fragen zur Verfügung stand. 
Experten und Abgeordnete uneinig
Professor Forgo hielt in seiner kurzen Stellungnahme neben dem Status 
quo auch die Verwendung eines bereichsspezifischen 
Personenkennzeichens oder einer SchülerInnenmatrikelnummer für 
durchaus möglich. Jede Zugangsweise habe ihre Vor- und Nachteile, 
sagte er. Die Verwendung eines Personenkennzeichens nach dem E-
Government-Gesetz wäre zwar eine gute Lösung, würde aber zu einem 
erheblichen Implementierungsaufwand an den Schulen und zu äußerst 
komplexen datensicherheitsrechtlichen Fragen führen, erläuterte er.
Diese Begründung wollte der Vorsitzende des Datenschutzrats, 
Abgeordneter Johann Maier (S), nicht gelten lassen. Er plädierte 
dafür, mittelfristig auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen 
umzustellen. An erster Stelle müsste die Datensicherheit stehen. Eine 
Verminderung der Datenqualität ist aus seiner Sicht nicht zu 
befürchten. 
Dem schloss sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) an. Kosten 
dürften kein Argument dafür sein, von einem Höchstmaß an 
Datensicherheit abzugehen, stellte er fest. Die Verwendung der 
Sozialversicherungsnummer sei äußerst problematisch, daher trat er 
dafür ein, auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen 
umzusteigen. In gleicher Weise äußerte sich Abgeordnete Ursula 
Haubner (B). 
Abgeordneter Werner Amon (V) wies demgegenüber darauf hin, dass es 
seit Einführung der Bildungsdokumentation vor 10 Jahren bislang zu 
keinerlei Missbrauch der Daten gekommen ist. Die eingezogenen 
Sicherungen haben offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt, bemerkte er. 
Die Umstellung auf ein anderes System würde in keinem Verhältnis zum 
Aufwand und zu den Kosten stehen. 
Schmied: Keine mittelfristige Alternative zum Status quo
Auch Bundesministerin Claudia Schmied unterstrich, dass das System 
relativ gut eingespielt sei und sie aus den genannten Gründen derzeit 
keine Alternative zur jetzigen Vorgangsweise sehe. Schon allein auf 
Grund der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern im Schulsystem und 
auch im Hinblick auf die zahlreichen Privatschulen würde der Aufwand 
enorm sein. Sie sagte aber zu, die Strategien mittelfristig im 
Zusammenhang mit dem E-Government im Auge behalten und andere 
Optionen weiter prüfen zu wollen. 
Die Heranziehung der SV-Nummer im Rahmen der Bildungsdokumentation 
wurde aus Gründen des Datenschutzes seit Bestehen des 
Bildungsdokumentationsgesetzes von verschiedenen Seiten kritisiert. 
Der Gesetzgeber hat darauf durch eine Novelle im Jahr 2008 reagiert 
und die Bundesanstalt "Statistik Österreich" miteinbezogen. Somit 
wird die SV-Nummer nun an die Statistik Austria geschickt, die eine 
Umcodierung in die so genannte Bildungsevidenzkennzahl vornimmt. 
Diese wird wiederum an das BMUKK übermittelt, das auf Grund der 
Umcodierung von der Kennzahl nicht mehr auf die SV-Nummer schließen 
kann. In der Novelle wurde weiters festgelegt, dass die SV-Nummer 
zwei Jahre nach Schulaustritt der jeweiligen SchülerInnen aus dem 
Datenbestand der Schule gelöscht werden muss. Die maximale 
Speicherdauer für Erhebungsmerkmale wurde von 60 auf 20 Jahre 
gesenkt. 
Der Bericht wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ 
mehrheitlich zur Kenntnis genommen. 
Initiativen für mehr Demokratie an Schulen Unterausschuss zugewiesen
Die von der Österreichischen Schülerunion initiierte Bürgerinitiative 
"Demokratie macht Schule - Meine Meinung ist nicht wuascht!" sowie 
die Initiative des SchülerInnenvereins "Coole Schule" betreffend "Wir 
wollen mitbestimmen - Bürgerinitiative für mehr 
SchülerInnenmitbestimmung und der Schuldemokratie" wurde dem 
bestehenden Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen. 
Beide Bürgerinitiativen waren bereits Thema des Petitionsausschusses 
(siehe PK-Meldung Nr. 20/2010). Erstmals haben dabei Jugendliche die 
Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre genützt, um sich mittels 
Bürgerinitiativen mit ihren Forderungen an das Parlament zu wenden. 
Ebenso wurden die Entschließungsanträge des BZÖ (864/A[E]) und der 
Grünen (985/A[E]) zur Ausweitung des Modellversuchs "Neue 
Mittelschule" sowie der Entschließungsantrag der Grünen zur 
Neuregelung des Privatschulsektors an den genannten Unterausschuss 
weitergeleitet. Die Grünen verlangen darin eine klare Regelung für 
die Eröffnung von Privatschulen und die finanzielle Gleichstellung 
der nichtkonfessionellen mit den konfessionellen Privatschulen.
HLW Wiener Neustadt - Forderung nach Übernahme durch den Bund vertagt
Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie den Bund 
auffordern, die die städtische Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche 
Berufe in Wiener Neustadt zu übernehmen, wurde mit den Stimmen der 
Koalitionsparteien vertagt.
In der Diskussion hatte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) 
auf die lange Tradition der Schule und auf ihre Bedeutung für die 
Region verwiesen. Die Stadt sei nun offenbar nicht länger in der 
Lage, die Schule zu erhalten, sodass der Bund einspringen möge. Dies 
umso mehr, als die Eltern Schuldgeld zahlen müssten, wofür sie ein 
Anrecht auf eine entsprechende Qualität besäßen, die nun nicht mehr 
länger gewährleistet werden könne.
Abgeordneter Werner Amon (V) erinnerte daran, dass der Bund bereits 
seit 1980 zur Gänze die Personalkosten trage. Man müsse sich die 
Sache also ganz genau anschauen, da man möglicherweise einen 
Präzedenzfall schaffen würde, wenn man diesem Antrag jetzt stattgäbe. 
Immerhin liege die Verantwortung für solche Einrichtungen primär beim 
Schulerhalter. Amon plädierte daher dafür, die Sache eingehend zu 
prüfen und stellte einen Vertagungsantrag.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) vertrat die Ansicht, die Gemeinden 
müssten finanziell entlastet werden. Zudem solle die 
Schulverantwortung zentralisiert werden. Ein zeitgemäßes 
Bildungssystem in Österreich brauche eine entsprechende Organisation, 
weshalb seine Fraktion den Antrag unterstütze. 
Abgeordneter Christian Faul (S) meinte, man müsse sich ansehen, wie 
der Bedarf, der Standard und die Bedeutung des Standortes zu bewerten 
seien. Dann solle man eine Entscheidung treffen, weshalb er den 
Vertagungsantrag unterstütze. 
Abgeordnete Ursula Haubner (B) bezeichnete die Schule als gut und 
wichtig, sie werde auch hervorragend angenommen, weshalb sie für die 
Annahme des Antrages votiere, der auch eine wichtige Unterstützung 
für die Gemeinde wäre.
Der Antrag auf Vertagung wurde mehrheitlich angenommen. (Forts.)
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