• 10.03.2010, 17:35:02
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Bildungsdokumentation: Sozialversicherungsnummer bleibt vorerst Zahlreiche Anträge dem Unterrichts-Unterausschuss zugewiesen

Wien (PK) - Bundesministerin Claudia Schmied sieht auch in Hinkunft
keine machbare Alternative zur Verwendung der
Sozialversicherungsnummer für die Zwecke der Bildungsdokumentation.
Das betonte sie heute in der Sitzung des Unterrichtsausschusses. Ein
Umstieg würde einen erhöhten Verwaltungsaufwand und damit mehr Kosten
verursachen, argumentierte sie. Außerdem befürchtet die Ressortchefin
einen Verlust an Datenqualität. Sie wird in dieser Auffassung von
einer Expertise unterstützt, die dem Nationalrat in Form eines
Berichts vorliegt.

Die Expertise, die vier verschiedene Varianten unter die Lupe
genommen hat, wurde von Universitätsprofessor Nikolaus Forgo vom
Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ausgearbeitet.
In seinem Resümee stellt er fest, dass sich der Status Quo mit der
Verwendung der Sozialversicherungsnummer "als eine durchaus gangbare
Vorgehensweise gezeigt hat". Forgo entkräftet auch die Befürchtung,
Bildungsdaten könnten mit sonstigen personenbezogenen Daten verknüpft
werden, mit dem Hinweis, dass dieser Identifikationsfaktor außerhalb
des Anwendungsbereichs der Bildungsdokumentation keine Verwendung
findet.

Widersprochen wurde Forgo von Abgeordnetem Johann Maier (S). Beide
waren heute als Experten geladen, wobei Abgeordneter Maier in seiner
Funktion als Vorsitzender des Datenschutzrates den Abgeordneten für
Fragen zur Verfügung stand.

Experten und Abgeordnete uneinig

Professor Forgo hielt in seiner kurzen Stellungnahme neben dem Status
quo auch die Verwendung eines bereichsspezifischen
Personenkennzeichens oder einer SchülerInnenmatrikelnummer für
durchaus möglich. Jede Zugangsweise habe ihre Vor- und Nachteile,
sagte er. Die Verwendung eines Personenkennzeichens nach dem E-
Government-Gesetz wäre zwar eine gute Lösung, würde aber zu einem
erheblichen Implementierungsaufwand an den Schulen und zu äußerst
komplexen datensicherheitsrechtlichen Fragen führen, erläuterte er.

Diese Begründung wollte der Vorsitzende des Datenschutzrats,
Abgeordneter Johann Maier (S), nicht gelten lassen. Er plädierte
dafür, mittelfristig auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen
umzustellen. An erster Stelle müsste die Datensicherheit stehen. Eine
Verminderung der Datenqualität ist aus seiner Sicht nicht zu
befürchten.

Dem schloss sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) an. Kosten
dürften kein Argument dafür sein, von einem Höchstmaß an
Datensicherheit abzugehen, stellte er fest. Die Verwendung der
Sozialversicherungsnummer sei äußerst problematisch, daher trat er
dafür ein, auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen
umzusteigen. In gleicher Weise äußerte sich Abgeordnete Ursula
Haubner (B).

Abgeordneter Werner Amon (V) wies demgegenüber darauf hin, dass es
seit Einführung der Bildungsdokumentation vor 10 Jahren bislang zu
keinerlei Missbrauch der Daten gekommen ist. Die eingezogenen
Sicherungen haben offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt, bemerkte er.
Die Umstellung auf ein anderes System würde in keinem Verhältnis zum
Aufwand und zu den Kosten stehen.

Schmied: Keine mittelfristige Alternative zum Status quo

Auch Bundesministerin Claudia Schmied unterstrich, dass das System
relativ gut eingespielt sei und sie aus den genannten Gründen derzeit
keine Alternative zur jetzigen Vorgangsweise sehe. Schon allein auf
Grund der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern im Schulsystem und
auch im Hinblick auf die zahlreichen Privatschulen würde der Aufwand
enorm sein. Sie sagte aber zu, die Strategien mittelfristig im
Zusammenhang mit dem E-Government im Auge behalten und andere
Optionen weiter prüfen zu wollen.

Die Heranziehung der SV-Nummer im Rahmen der Bildungsdokumentation
wurde aus Gründen des Datenschutzes seit Bestehen des
Bildungsdokumentationsgesetzes von verschiedenen Seiten kritisiert.
Der Gesetzgeber hat darauf durch eine Novelle im Jahr 2008 reagiert
und die Bundesanstalt "Statistik Österreich" miteinbezogen. Somit
wird die SV-Nummer nun an die Statistik Austria geschickt, die eine
Umcodierung in die so genannte Bildungsevidenzkennzahl vornimmt.
Diese wird wiederum an das BMUKK übermittelt, das auf Grund der
Umcodierung von der Kennzahl nicht mehr auf die SV-Nummer schließen
kann. In der Novelle wurde weiters festgelegt, dass die SV-Nummer
zwei Jahre nach Schulaustritt der jeweiligen SchülerInnen aus dem
Datenbestand der Schule gelöscht werden muss. Die maximale
Speicherdauer für Erhebungsmerkmale wurde von 60 auf 20 Jahre
gesenkt.

Der Bericht wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ
mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Initiativen für mehr Demokratie an Schulen Unterausschuss zugewiesen

Die von der Österreichischen Schülerunion initiierte Bürgerinitiative
"Demokratie macht Schule - Meine Meinung ist nicht wuascht!" sowie
die Initiative des SchülerInnenvereins "Coole Schule" betreffend "Wir
wollen mitbestimmen - Bürgerinitiative für mehr
SchülerInnenmitbestimmung und der Schuldemokratie" wurde dem
bestehenden Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen.
Beide Bürgerinitiativen waren bereits Thema des Petitionsausschusses
(siehe PK-Meldung Nr. 20/2010). Erstmals haben dabei Jugendliche die
Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre genützt, um sich mittels
Bürgerinitiativen mit ihren Forderungen an das Parlament zu wenden.

Ebenso wurden die Entschließungsanträge des BZÖ (864/A[E]) und der
Grünen (985/A[E]) zur Ausweitung des Modellversuchs "Neue
Mittelschule" sowie der Entschließungsantrag der Grünen zur
Neuregelung des Privatschulsektors an den genannten Unterausschuss
weitergeleitet. Die Grünen verlangen darin eine klare Regelung für
die Eröffnung von Privatschulen und die finanzielle Gleichstellung
der nichtkonfessionellen mit den konfessionellen Privatschulen.

HLW Wiener Neustadt - Forderung nach Übernahme durch den Bund vertagt

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie den Bund
auffordern, die die städtische Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
Berufe in Wiener Neustadt zu übernehmen, wurde mit den Stimmen der
Koalitionsparteien vertagt.

In der Diskussion hatte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G)
auf die lange Tradition der Schule und auf ihre Bedeutung für die
Region verwiesen. Die Stadt sei nun offenbar nicht länger in der
Lage, die Schule zu erhalten, sodass der Bund einspringen möge. Dies
umso mehr, als die Eltern Schuldgeld zahlen müssten, wofür sie ein
Anrecht auf eine entsprechende Qualität besäßen, die nun nicht mehr
länger gewährleistet werden könne.

Abgeordneter Werner Amon (V) erinnerte daran, dass der Bund bereits
seit 1980 zur Gänze die Personalkosten trage. Man müsse sich die
Sache also ganz genau anschauen, da man möglicherweise einen
Präzedenzfall schaffen würde, wenn man diesem Antrag jetzt stattgäbe.
Immerhin liege die Verantwortung für solche Einrichtungen primär beim
Schulerhalter. Amon plädierte daher dafür, die Sache eingehend zu
prüfen und stellte einen Vertagungsantrag.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) vertrat die Ansicht, die Gemeinden
müssten finanziell entlastet werden. Zudem solle die
Schulverantwortung zentralisiert werden. Ein zeitgemäßes
Bildungssystem in Österreich brauche eine entsprechende Organisation,
weshalb seine Fraktion den Antrag unterstütze.

Abgeordneter Christian Faul (S) meinte, man müsse sich ansehen, wie
der Bedarf, der Standard und die Bedeutung des Standortes zu bewerten
seien. Dann solle man eine Entscheidung treffen, weshalb er den
Vertagungsantrag unterstütze.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bezeichnete die Schule als gut und
wichtig, sie werde auch hervorragend angenommen, weshalb sie für die
Annahme des Antrages votiere, der auch eine wichtige Unterstützung
für die Gemeinde wäre.

Der Antrag auf Vertagung wurde mehrheitlich angenommen. (Forts.)

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