• 09.03.2010, 14:32:13
  • /
  • OTS0236 OTW0236

Subsidiarität: Bundesrat mahnt Kommission, EU-Vorhaben zu begründen EU-Ausschuss begrüßt Internationalen Fonds für Irland

Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßte heute
ausdrücklich die geplante Verordnung zum Internationalen Fonds für
Irland als "wertvollen und notwendigen Beitrag zur Stärkung der
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und deren Völkern". Eine
entsprechende Ausschussfeststellung wurde einstimmig angenommen.

Allerdings kritisieren die BundesrätInnen darin scharf das Fehlen
jeglicher Begründung für die Verordnung im Hinblick auf die
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Artikel 5
des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verlange, dass die
Kommission detaillierte Angaben darüber zu machen hat, warum die EU
für den Vorschlag zuständig ist und nicht die Mitgliedstaaten,
betonte der Vorsitzende des Ausschusses, Bundesrat Georg Keuschnigg
(V/T). "Es geht nicht um die Substanz, sondern um den Stil", bemerkte
dazu Bundesrat Albrecht Konecny (S/W). Verträge seien auch im
Kleingedruckten einzuhalten.

Da jedoch die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
durch die vorliegende Verordnung aus der Sicht des Ausschusses nicht
verletzt werden, sah der Ausschuss von einer Rüge im Sinn von Artikel
6 ab.

Die EU leistet seit 1989 Finanzbeiträge zum Internationalen Fonds für
Irland, der jedoch heuer ausläuft. 2007 bis 2010 kamen jährlich 15
Mio. € zur Auszahlung. Österreichs Anteil liegt bei rund 330.000 €.

Ziel des Fonds ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt
zu fördern sowie die Kontakte, den Dialog und die Versöhnung zwischen
Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen. Der
Fonds ist vor allem in Nordirland und in den Grenzbezirken Irlands
tätig und soll dazu beitragen, eine friedliche und stabile
Gesellschaft zu schaffen. Es sei notwendig, dass in Nordirland
endlich Friede einkehrt, unterstrich auch Bundesrat Franz Eduard
Kühnel (V/W).

Die Arbeit des Fonds wird genau evaluiert. Der volle jährliche Betrag
wird erst nach Annahme des Jahresberichts und des Jahresabschlusses
ausbezahlt. Außerdem werden die Maßnahmen des Fonds von den
Kontrolldiensten der Generaldirektion REGIO geprüft.

Die diesbezügliche Verordnung aus 2006 war vom EuGH für nichtig
erklärt worden, da das Gericht die Rechtsgrundlage als ungenügend
beurteilte. Der vorliegende Vorschlag trägt dem genannten Urteil
Rechnung. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/172

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel