- 09.03.2010, 10:26:12
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Mitbestimmen am 25. April: Bundespräsidentenwahl 2010 in Wien
Erstinformation für BürgerInnen unter www.wahlen.wien.at online
Wien (OTS) - Am Sonntag, dem 25. April 2010, findet in Österreich
die Bundespräsidentenwahl 2010 statt. Erstinformationen für die
BürgerInnen sind bereits unter www.wahlen.wien.at online. "Wien hat
jedenfalls wieder ein umfassendes Service- und Informationspaket zur
Bundespräsidentenwahl geschnürt, denn nur wer gut informiert ist, ist
auch motiviert zur Wahl zu gehen," betonte die zuständige Stadträtin
Sandra Frauenberger. ****
Wer ist in Wien wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle ÖsterreicherInnen, die bis zum 25. April 1994
geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 2. März 2010 in
Wien begründet haben.
AuslandsösterreicherInnen, die in der Wiener Wählerevidenz
eingetragen sind, dürfen an dieser Wahl teilnehmen. Sie müssen zur
Ausübung ihres Wahlrechts eine Wahlkarte beantragen.
Reklamationsverfahren
Ab Mitte März 2010 werden Hauskundmachungen mit der Information,
wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung eines Hauses im
Wählerverzeichnis eingetragen sind, versandt. Ab Dienstag, dem 23.
März 2010, liegt in allen Wahlreferaten in den Magistratischen
Bezirksämtern das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht auf. Im
anschließenden Reklamationsverfahren (23. März bis 1. April 2010)
kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder
mündlich Einspruch erhoben bzw. eine fehlende Eintragung beantragt
werden.
Wo kann gewählt werden?
Spätestens eine Woche vor der Wahl sollten WählerInnen in ihren
Briefkästen die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese
informiert, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal gewählt werden kann.
Wer die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal nimmt, hat den
Vorteil, schneller im Wählerverzeichnis gefunden zu werden.
Wann kann gewählt werden?
Die Wahllokale in Wien sind am Wahltag, am 25. April 2010, in der
Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus wird auch die
Möglichkeit bestehen am Westbahnhof zu wählen, und zwar ab 5.30 Uhr.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten
Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per
Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die
ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu bis spätestens 30. April 2010,
14.00 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der
zuständigen Wahlbehörde einlangen.
Alternativ zur Briefwahl kann man bei der Bundespräsidentenwahl 2010
mit einer Wahlkarte in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich
wählen.
Wählen im Krankenbett
BürgerInnen, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt oder
einem Geriatriezentrum befinden, können sich über die
Spitalsverwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen. WählerInnen, die
ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und
Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen können, können beim
Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes eine
Wahlkarte beantragen. Damit haben sie die Möglichkeit, per Brief zu
wählen oder sie werden auf speziellen Antrag am Wahltag von einer
Wahlkommission besucht.
Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann bis zum 21. April 2010 schriftlich (E Mail,
Fax oder formloser schriftlicher Antrag) bzw. bis zum 23. April 2010,
12.00 Uhr, persönlich beim zuständigen Wahlreferat des
Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Eine telefonische
Beantragung ist nicht möglich! Wahlkarten werden allerdings
voraussichtlich erst ab Anfang April 2010 ausgegeben, da erst ab
diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl 2010
vorliegen.
Am Wahltag
Am Wahltag ist in den Wahllokalen ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,
Studierendenausweis, etc.) vorzuweisen. Wer zusätzlich eine Wahlkarte
hat, übergibt diese der Wahlbehörde.
Unterstützungserklärungen
Bis 26. März 2010, 17 Uhr, haben WahlwerberInnen die Möglichkeit,
die für die Kandidatur notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu
sammeln. Unterschreiben können wahlberechtigte ÖsterreicherInnen mit
Hauptwohnsitz in Wien die Unterstützungserklärung in jedem
Magistratischen Bezirksamt oder in der Magistratsabteilung 62 -
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, 1080 Wien,
Lerchenfelder Straße 4, 3. Stock.
Weitere Informationen sind beim Wiener Stadtinformationszentrum
unter der Telefonnummer 01/525 50 oder im Internet unter
www.wahlen.wien.at erhältlich. (Schluss) gph
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Gabriele Philipp
Tel.: +43 1 4000 81295
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174
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