• 08.03.2010, 13:40:08
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Justizministerin zur Überprüfung des Ortstafelverfahrens durch die Volksanwaltschaft

Bandion-Ortner für politische Lösung der Ortstafelfrage

Wien (OTS) - "Ich sehe mich in den von uns bereits im Sommer 2009
betroffenen Maßnahmen im Sinne erhöhter Transparenz bestätigt" sagte
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner anlässlich der Übermittlung
eines Schreibens der Volksanwaltschaft zur Überprüfung der
Einstellung des Strafverfahrens u.a. gegen den Kärntner
Landeshauptmann Gerhard Dörfler.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz war die Einstellung
des Verfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler zwar juristisch
vertretbar und geboten, manche Formulierungen der Begründung der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt waren jedoch unglücklich gewählt und
daher nicht ganz schlüssig. "Deshalb habe ich auch Verständnis für
die Kritik an der damaligen Entscheidung. Dennoch, auch eine
schlüssigere Begründung hätte nichts am Ergebnis geändert" so die
Justizministerin.

Ausdrücklich festgehalten wurde in dem Schreiben der
Volksanwaltschaft, dass sich ihre Prüfung nicht darauf bezog, wie das
Ermittlungsverfahren zu erledigen gewesen wäre. Beanstandet wird die
Begründung der Einstellung des Strafverfahrens.

"Ich habe dieses Verfahren jedoch zum Anlass genommen Änderungen im
Sinne der Transparenz und der besseren Nachvollziehbarkeit in den
justizinteren Abläufen vorzunehmen." So muss nunmehr das Ministerium
eine andere Rechtsansicht auch dann der Oberstaatsanwaltschaft und
der Staatsanwaltschaft mitteilen, wenn schlussendlich das Vorhaben
der Staatsanwaltschaft geteilt wird. "War also das Ergebnis richtig,
aber die Begründung nicht - so wie im vorliegenden Fall - kommt das
jetzt zum Ausdruck" so die Ministerin.

Die Oberstaatsanwaltschaften und das Justizministerium überprüfen in
den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Vorhaben der
Staatsanwaltschaften auf ihre rechtliche und sachliche Vertretbarkeit
auf Basis der Berichte und Akten. Es handelt sich hierbei um eine
reine Ergebnisprüfung. Staatsanwaltschaften führen
eigenverantwortlich Strafverfahren und entscheiden, ob ein Verfahren
eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wiederholte einmal mehr ihre
feste Überzeugung, dass es an der Zeit wäre eine politische Lösung in
der Ortstafelfrage herbei zu führen. Zuständig ist das
Bundeskanzleramt. "Österreich sollte in dieser Frage nicht in einer
Endlosschleife verharren" so Bandion-Ortner abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/44

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