• 01.03.2010, 15:00:20
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Bandion-Ortner: "Modernes Insolvenzverfahren unterstützt Unternehmen in der Wirtschaftskrise und sichert Arbeitsplätze"

Justizministerin präsentiert Einigung über eine Insolvenzrechtsreform für Unternehmen

Graz (OTS) - "Wir haben einen wichtigen Durchbruch in Zeiten der
Wirtschaftkrise erzielt. Ich habe mir zum Ziel gesetzt, die
österreichische Wirtschaft mit der Insolvenzrechtsreform unter dem
Motto "Retten statt Ruinieren" bestmöglich zu unterstützen. Dieses
Ziel habe ich nun erreicht" so Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner, die heute anlässlich der Regierungsklausur die
Grundzüge der neuen Insolvenzrechtsreform für Unternehmen
präsentierte.

"Von der Reform profitieren die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz
behalten können; die Unternehmer, die nach einem harten Weg der
Sanierung ihr Unternehmen weiterführen können; es profitieren
Gläubiger durch eine frühere Sanierung und höhere Quoten; es
profitiert der Wirtschaftsstandort Österreich. Die Reform ist das
Ergebnis harter Verhandlungen zum Nutzen aller" so die
Justizministerin.

"2010 wird kein einfaches Jahr für die österreichische Wirtschaft."
Allein in den letzten drei Jahren (2007-2009) ist die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen um rund 800 Fälle pro Jahr angestiegen.
Wurden 2007 österreichweit noch rund 13.300 Konkursanträge gestellt,
waren es im Jahr 2008 rund 14.100 und 2009 rund 14.900. Das bedeutet
einen jährlichen Anstieg der Konkursanträge um rund 5,8 Prozent "Die
Insolvenzrechtsreform ist notwendig. Sie kommt genau zur richtigen
Zeit." Sie soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Ausgangspunkt der Reform war, den Makel des Scheiterns zu beseitigen,
die Sanierungschancen für Unternehmen zu erhöhen,
Konkursverschleppungen zu verhindern, Konkursabweisungen mangels
Masse zurückzudrängen und die Verfahrensstrukturen zu vereinfachen
und zu modernisieren. Anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und
Ausgleichverfahrens soll es künftig ein einheitliches
Insolvenzverfahren geben.

"Ich möchte es Unternehmen, die unverschuldet in Schwierigkeiten
geraten sind, nun attraktiver machen, frühzeitig Zahlungsprobleme
einzugestehen, bei Gericht möglichst rasch einen Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens zu stellen und sich selbständig zu
sanieren. Dadurch sollen Konkursverschleppungen vermieden werden" so
Bandion-Ortner.

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist der neu geschaffene
Sanierungsplan. Jene Unternehmen, die ein Verfahren besonders
sorgfältig vorbereiten, sollen für diese Tatsache belohnt werden und
ein Sanierungsverfahren beantragen können. Je nach wirtschaftlicher
Ausstattung und auch abhängig von den Unterlagen, die vom Schuldner
vorgelegt werden, wird es künftig zwei Möglichkeiten geben:

? Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan mit einer 20%igen
Schuldnerquote
? Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mit einer 30%igen
Schuldnerquote. Hier kann ein Schuldner, der das Sanierungsverfahren
besonders sorgfältig vorbereitet, das Unternehmen selbständig
fortführen.

Bisher wurden Unternehmen, die bereits einen Konkurs hinter sich
hatten, von den übrigen Marktteilnehmern äußerst kritisch beäugt, und
zwar auch dann, wenn sie an einer wirtschaftlich schlechten Lage des
Unternehmens keine Schuld traf. "Daher war es mir ein Anliegen die
Löschung des Sanierungsverfahrens aus der Insolvenzdatei und aus dem
Firmenbuch zu beschleunigen und den Makel des Scheiterns zu nehmen.
Unternehmer sollen durch Bekanntmachung eines früheren
Insolvenzverfahrens nicht mehr behindert werden."

Als wesentliche Neuerung bezeichnete Bandion-Ortner auch einen
teilweisen Kündigungsschutz während der ersten Phase des
Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hindert
ab nun die Vertragspartner für die Dauer von sechs Monaten an der
Auflösung der überlebenswichtigen Dauerverträge eines Unternehmens
(Strom, Telefon, Internet, Miete) zB wegen alter Rückstände. Wegen
Rückständen während des Sanierungsverfahrens kann aber weiterhin
gekündigt werden. "Durch diese Maßnahme wird die Fortführung des
Unternehmens erleichtert" zeigte sich die Ministerin überzeugt.

"Vorrangiges Anliegen war mir ebenfalls die Zurückdrängung der
Konkursabweisungen mangels Masse." Sie schädigen die Gläubiger
massiv, haben den Nachteil, dass dem Gericht Anhaltspunkte für ein
mögliches strafbares Verhalten des Schuldners nicht bekannt werden
und hindern die Überprüfung, ob nicht vielleicht doch verwertbares
Vermögen vorhanden ist. Nunmehr sollen nicht nur die Geschäftsführer,
sondern auch die Mehrheitsgesellschafter (50%+) verpflichtet sein,
einen Kostenvorschuss zu erlegen. Hinzu kommt der automatische Entzug
der Gewerbeberechtigung-

Des Weiteren präsentierte Bandion-Ortner eine erste Einigung am Weg
zur Reform des Privatkonkurses. "Neben der Unternehmensinsolvenz, die
auch für die Sicherung hunderter Arbeitsplätze unerlässlich ist, gilt
es nun auch überschuldeten privaten Personen unter die Arme zu
greifen. Ich möchte sozial schwachen oder unverschuldet
wirtschaftlich gescheiterten Menschen eine Chance geben, sich nach
ernsthaftem Bemühen um Schuldentilgung wieder am wirtschaftlichen
Kreislauf zu beteiligen. Das heißt nicht, dass sich Private ohne
Konsequenzen überschulden können. Schulden müssen weiterhin bezahlt
werden" so die Ministerin. Im Vergleich zum Jänner 2009 sind
Privatkonkurse im Jänner 2010 angestiegen.

Ziel ist verstärkte Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden
zu schaffen und soziale Härtefälle angemessen zu behandeln. Dabei
soll insbesondere eine Restschuldbefreiung in jenen Fällen gewährt
werden, in denen eine Verbesserung der Zahlungsmöglichkeit des
Schuldners in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist und der
Schuldner an seiner Lage kein Verschulden trägt. Darüber hinaus soll
das übermäßige Anwachsen von Zinsen im Verzug verhindert werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/44

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