- 11.02.2010, 08:34:58
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Vbgm. Ludwig: Höhere Ökoförderungen für Niedrigenergie- und Passivhäuser
Aktion "Ökoförderungen" unabhängig vom Einkommen noch attraktiver gestaltet
Wien (OTS) - Die Stadt Wien fördert unter anderem
Biomasseheizungsanlagen, solarthermische Anlagen oder die Errichtung
von Niedriegenergie- und Passivhäusern als aktiven Beitrag zu Klima-
und Umweltschutz. Die Ökoförderungs-Aktion der Stadt Wien wird
deutlich erweitert und die Förderungen erhöht - unabhängig vom
Einkommen und ohne Wohnnutzflächenbeschränkungen. "Die Stadt Wien
setzt dadurch für alle Häuslbauer noch stärkere Anreize,
klimafreundlich zu bauen und - auch nachträglich - effiziente
Energieversorgungssysteme einzurichten. Als wesentliche Änderung im
Bereich der bestehenden Öko-Förderung und Biomasseförderung werden
die Fördermittel für Niedrigenergiehäuser, Niedrigenergiehäuser-Plus
und Passivhäuser um jeweils 4.000 Euro erhöht. Jährlich stellt die
Stadt rund 4 Mio. Euro für die Ökoförderungen bereit. Davon
profitieren nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch die Wirtschaft
und das schafft Arbeitsplätze", erklärte Wohnbaustadtrat
Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig heute, Donnerstag. ****
Neue Förderschiene speziell für kleinere Häuser
Um eine noch bessere Abstufung der Förderungen zu erreichen,
werden die neuen Förderschienen "Niedrigenergiehaus Light" in der
Höhe von 5.000 Euro und "Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage"
in der Höhe von 8.000 eingeführt. Für kleinere Häuser, im speziellen
Kleingartenwohnhäuser mit limitierter verbaubarer Fläche, wird damit
die Möglichkeit einer sinnvollen Ökoförderung geboten. Für die
Errichtung von Passivhäusern wird die Fördersumme von derzeit 14.000
auf 18.000 Euro angehoben; bei Niedrigenergiehäusern erfolgt eine
Anhebung der Förderhöhe von derzeit 7.000 auf 11.000 Euro. "Damit
greifen wir Häuslbauern, die einerseits Energie sparen und
andererseits durch einen sehr geringen CO2-Ausstoß Umwelt und Klima
schonen wollen, noch stärker unter die Arme. Immer mehr Wienerinnen
und Wiener, die ein Einfamilien-, Zweifamilien- oder
Kleingartenwohnhaus errichten wollen, entscheiden sich für ein
optimal wärmegedämmtes Gebäude und für innovative klimaschonende
Heizungssysteme. Diesen positiven Trend wollen wir unterstützen. Ich
bin davon überzeugt, dass wir mit den neuen Förderschienen
,Niedrigenergiehaus Light? und ,Niedrigenergiehaus Light mit
Lüftungsanlage? punktuell die Menschen, die ein kleineres Haus - etwa
in einem Kleingarten - errichten wollen, besser unterstützen können "
so der Vizebürgermeister.
Die Neuerungen im Überblick
Erhöhte Fördersätze für Niedrigenergie- und Passivhäuser:
Bei der Förderung für Niedrigenergiehäuser, Niedrigenergiehäuser-Plus
und Passivhaus-Förderung werden die Förderungssätze um jeweils 4.000
Euro erhöht. Beim Einsatz einer Wasser/Wasser-, Sole/Wasser- oder
Luft/Wasser-Wärmepumpe kann an Stelle der thermischen Solaranlage
Photovoltaik zum Einsatz kommen. Die Kollektorfläche muss mindestens
2 m2 betragen. Niedrigenergiehäuser können einen einmaligen
nichtrückzahlbaren Zuschuss bis zu 11.000 Euro, Passivhäuser sogar
bis zu 18.000 Euro erhalten.
"Niedrigenergiehaus Light" und "Niedrigenergiehaus Light mit
Lüftungsanlage":
Beim Niedrigenergiehaus - Light Standard beträgt die Förderung 5.000
Euro, beim Niedrigenergiehaus - Light mit zentraler mechanischer Be-
und Entlüftungsanlage und Wärmerückgewinnung 8.000 Euro.
Fördersätze für Biomasseheizungen mit und ohne Solar:
Die Bemessungsobergrenze der Förderhöhe beträgt 15.000 Euro. Die
Förderung richtet sich nach dem sich nach der Höhe der Investition
und dem Emissionsverhalten. Für eine durchschnittliche Anlage für ein
Einfamilienhaus lässt sich die lukrierbare Förderung mit rund 6.500
Euro abschätzen. Zu der berechneten Förderung wird bei einer solaren
Unterstützung der Biomasseanlage eine zusätzliche Förderung gewährt.
Die Solaranlage muss zumindest zur Unterstützung der
Warmwasserbereitung dienen.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche zwischen mindestens 2 m2 und 5 m2
in der Höhe von 1.000 Euro.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche über 5 m2 in der Höhe von 2.000
Euro.
Förderung für Mini-Blockkraftheizwerke:
Für "Mini-Blockheizkraftwerke" für Heizung und Warmwasserbereitung
sowie
Stromerzeugung mit den Brennstoffen Erdgas oder Biomasse (Holz) wird
eine Förderung in der Höhe von 8.000 Euro gewährt. Es muss ein
thermischer Speicher mit mindestens 800 Liter Speicherinhalt
vorgesehen werden.
Zusätzlich zu den Förderungen wird bei einer solaren Unterstützung
der Wärmepumpe eine zusätzliche Förderung gewährt. Die Solaranlage
muss zumindest zur Unterstützung der Warmwasserbereitung dienen.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche zwischen mindestens 2 m2 und 5 m2
in der Höhe von 1.000 Euro.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche über 5 m2 in der Höhe von 2.000
Euro.
Ergänzungen bestehender Ökoförderungen:
Adsorptionswärmepumpen in Verbindung mit thermischen Solarkollektoren
werden zukünftig mit 5.000 Euro gefördert. Bei
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahrarbeitszahl (Quotient aus
Wärmeabgabe und aufgenommener elektrischer Energie bei Betrieb), die
größer als vier ist, beträgt die Förderung 3.500 Euro.
Fördervoraussetzungen
Im Verfahren zur Zuerkennung von Neubau-Förderungsmittel im Rahmen
der Wiener Wohnbauförderung sind bei allen Eigenheimen,
Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschossausbauten bestimmte
Förderungsvoraussetzungen einzuhalten. Im Sinne des § 2 Abs 3
Neubauverordnung vom 13. Juli 2007 dürfen bei der Ausführung keine
treibhauswirksamen (halogenierte und teilhalogenierte)
Wärmedämmstoffe (FCKW, H-FKW, H-FCKW) sowie keine
polyvinylchloridhältigen (PVC) Baumaterialien, insbesondere keine
PVC-Fenster- und Türkonstruktionen, verwendet werden. Für alle
Bauvorhaben ist zwingend ein Energieausweis vorzulegen.
Gültigkeit der Ökoförderungen "neu"
Die Adaptierung der Ökoförderungen soll am 15. Februar 2010 im
gemeinderätlichen Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
beschlossen werden.
Folgende Befristungen der Ökoförderungen sind, in Abhängigkeit der
Notwendigkeit, technische Erneuerungen einfließen zu lassen,
vorgesehen:
Die Aktionen Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz (5
Förderungsaktionen) gelten bis 31.12.2011. Die Förderaktionen für den
Einbau von innovativen Heizungssystemen gelten bis 31.12.2012.
Förderungsberechtigt sind alle Eigenheim- und
Kleingartenwohnhausbesitzer, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und deren
Wohnbauvorhaben die nunmehr notwendigen energetischen und
bauökologischen Anforderungen erfüllen. Eine Antragstellung ist ab
16. Februar möglich.
Einreichstellen für Ökoförderungen
MA 50, Gruppe Neubauförderung,
Tel.: 4000-74843 bis 74852
Gruppe Wohnungsverbesserung,
Tel.: 4000-74860
Muthgasse 62, 1190 Wien
MA 25, Gruppe Ökoförderungen,
(Technische Informationen und Einreichstelle für Biomasseheizungen)
Tel.: 4000-25221, 25223 bis 25228
Muthgasse 62, 1190 Wien
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik (Schluss) kau
Rückfragehinweis:
Christian Kaufmann, Mediensprecher Vbgm. StR Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81277
mailto:christian.kaufmann@wien.gv.at
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174
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