• 08.02.2010, 19:23:50
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" 9. Februar 2010, von Wolfgang Sablatnig: "Nur die Justiz kann Grafen reinwaschen"

Die Einstellung des Verfahrens gegen Mensdorff-Pouilly in Wien wäre rechtens, aber nicht ausreichend.

Innsbruck (OTS) - Im Fall Alfons Mensdorff-Pouilly prallen zwei
völlig unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander. Dort das
britische, das einen breiten Ermessensspielraum kennt, ob statt einer
formellen Anklage nicht andere Wege der Bestrafung gefunden werden
können. So geschehen vorige Woche. Der Rüstungskonzern BAE Systems
bekannte sich schuldig, in der Buchhaltung Fehler gemacht und falsche
Aussagen getroffen zu haben. Dafür zahlt das Unternehmen die
unglaubliche Strafe von 286 Millionen Pfund, mehr als 300 Millionen
Euro.
Alle Beteiligten - und die Öffentlichkeit - wissen, dass diese
Strafe nicht die Sühne für kleine Schlampereien ist. BAE Systems hat
sich die Ruhe vor weiteren Korruptionsermittlungen erkauft. Und weil
BAE Systems Waffen produziert und verkauft, kann auch der britische
Staat zufrieden sein. Rüstungsdeals betreffen immer auch die
öffentliche Sicherheit - und zu viel Öffentlichkeit ist da mehr
hinder- als förderlich. Mensdorff-Pouilly ist der lachende Dritte und
geht ebenfalls frei.
Mit unserem Rechtsverständnis verträgt sich das nicht. Schuld und
Unschuld sind hierzulande immer Sache des Gerichts. Die
Staatsanwaltschaft muss eine Straftat vor Gericht bringen, es sei
denn, die sprichwörtliche Suppe ist zu dünn.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Systemen: Nur
unseres stellt sicher, dass die Justiz auch inhaltlich entscheidet.
Und genau aus diesem Grund wäre wünschenswert, wenn das
österreichische Verfahren gegen Mensdorff-Pouilly nach
österreichischen Maßstäben weiter durchgeführt wird.
Eine durch europäische Verträge erzwungene Einstellung wäre da
zwar rechtens, derartige Abkommen sind einzuhalten. Befriedigend wäre
sie nicht. Auch nicht für Mensdorff-Pouilly, der mit dem Makel der
Korruptionsvorwürfe weiterleben müsste. Dabei will er doch selbst
seine Unschuld beweisen.

Rückfragehinweis:
Tiroler Tageszeitung, Chefredaktion , Tel.: 05 04 03 DW 610

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/213

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