Wien (OTS) - Die Zunahme von Falschparkern im Bereich Bäckerstraße
- Sonnenfelsgasse führte zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Lastkraftwagen und Schwerfahrzeuge wurden durch den schmalen
Straßenquerschnitt dazu gezwungen über den gegenüberliegenden
Gehsteig auszuweichen. Dadurch wurden teilweise Fahrbahnkanten und
Gehsteige beschädigt. Um weitere Schäden zu vermeiden wurden von der
Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische
Verkehrsangelegenheiten die Straßenzüge Bäckerstraße,
Dr.-Ignaz-Seipel-Platz, Sonnenfelsgasse, Schönlaterngasse, Lugeck und
Köllnerhofgasse als geschlossener Bereich zur Wohnstraße verordnet.
Durch diese Maßnahme wird die eindeutige Kennzeichnung legaler
Stellplätze, eine Verkehrsberuhigung, die Freihaltung einer
Mindestfahrbahnbreite von zumindest 3 Metern für Einsatz- und
Lieferfahrzeuge sowie deren Zufahrt gewährleistet.
In weiterer Folge wird 2010 die Umsetzung der baulichen Maßnahmen
gemeinsam mit einer umfassenden Sanierung des Straßenraums erfolgen.
Neue Verkehrsregelungen
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass mit der verordneten
Wohnstraße auch die entsprechenden Regelungen zu befolgen sind:
~
- in Wohnstraßen dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn
betreten.
- das Spielen ist auf der Fahrbahn gestattet.
- der Radverkehr ist nicht an die Einbahnregelung gebunden.
- Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h)
fahren.
- Fahrzeuge dürfen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen
geparkt werden.
~
Für weitere Fragen steht Ihnen auch das Verkehrsreferat des
Stadtpolizeikommandos Innere Stadt, Oberstleutnant Lang und
Chefinspektor Neubauer, unter der Telefonnummer 31310 Klappe 21230
oder 21231 gerne zur Verfügung.
(Schluss) dop
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Martin Schipany
Rückfragehinweis:
~
Manuela Doppler
Magistratsabteilung 46, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (+43 1) 81114-92767
E-Mail: manuela.doppler@wien.gv.at
http://www.verkehr-wien.at
Oberstleutnant Johann Golob
Bundespolizeidirektion Wien
Telefon: 01 31310-72118
~
http://www.ots.at/pressemappe/174
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0126 2010-02-05/12:15
051215 Feb 10
NRK0011 0253