Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bekräftigte am
Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressdienst sein Unverständnis für den
ÖVP-Vorstoß nach härterer Bestrafung religiös motivierter Delikte.
"Im Zentrum der Rechtssprechung hat das Gesetz zu stehen und nicht
die Religion", betonte Jarolim und wies darauf hin, dass der Erlass
des Justizministeriums von letzter Woche mit der jetzigen
ÖVP-Forderung nach einer gesetzlichen Verschärfung bei Gewalt oder
Nötigung aufgrund religiöser Motive "regelrecht ad absurdum geführt"
werde. Vielmehr sei sinnvoll, dass die Justizministerin im
Zusammenhang mit dem Skandal-Urteil, das Auslöser dieser
ÖVP-Forderung ist, endlich Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH
veranlasse. ****
Jarolim erinnerte daran, dass der Erlass des Justizministeriums
festgestellt habe, dass im Zusammenhang mit Gewaltdelikten "nach
Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im
Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich
genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die
allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen
vermögen". "Selbstverständlich muss das auch für die
Religionszugehörigkeit des Täters gelten", sagte Jarolim.
Das Justizministerium hatte mit dem Erlass auf das umstrittene
Totschlag-Urteil reagiert, mit dem einem gebürtigen Türken, der seine
scheidungswillige Frau niedergestochen hatte, eine allgemein
begreifliche, heftige Gemütsbewegung zugebilligt wurde. "Entscheidend
kann nicht die Herkunft und auch nicht die Religion sein. Zur
allgemeinen Begreiflichkeit bedarf es neben den sonstigen
Voraussetzungen immer auch der Verständlichkeit aus österreichischer
Sicht", betonte Jarolim.
Das mutmaßliche Fehl-Urteil, "das im Übrigen überhaupt nicht mit dem
religiösen Hintergrund begründet wurde sondern mit dem
Migrationshintergrund", so Jarolim, soll nicht dazu führen, einen Weg
der Strafgesetzgebung einzuschlagen, wie er in einer säkularen
Demokratie nicht denkbar sein kann. "Dass religiöse Begründungen im
Strafrecht eine Rolle spielen, gebe es nur in Theokratien wie im
Iran, und gab es im klerikal-faschistischen Regierungen wie der
Dollfuß-Diktatur", sagte Jarolim.
Zwtl.: Bandion-Ortner sollte Generalprokuratur veranlassen, Fall vor
OGH zu verhandeln
Für den gebürtigen Türken, dem versuchter Totschlag zugebilligt
worden war, nachdem er seine scheidungswillige Ehefrau mit einem
Messer und einem Stahlrohr lebensgefährlich verletzt hatte, bleibe
der Erlass wohl ohne Folgen, wenn die Justizministerin nicht die
Generalprokuratur veranlasse, zur Wahrung des Gesetzes tätig zu
werden. Der Schuldspruch sei bereits rechtskräftig. Allein eine
Wiederaufnahme vor dem OGH könnte das mutmaßliche Fehlurteil aufgrund
einer falschen rechtlichen Beurteilung des Paragraph 76 StGB
(Totschlag) revidieren. "Die Justizministerin ist aufgefordert, hier
endlich ihre Rolle als Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft
wahrzunehmen und die oberste staatsanwaltliche Behörde im OGH in
diesem Sinne einzuschalten", so Jarolim.
Zwtl.: Kaltenegger zeigt Unkenntnis der Rechtsordnung und der Werte
der Rechtsstaatlichkeit
Gegenüber dem ÖVP-Generalsekretär Kaltenegger, der die Forderung nach
einer härteren Bestrafung religiös motivierter Gewalttaten
aufgestellt hatte, meinte Jarolim, dass man diesem bestenfalls den
Milderungsgrund der "absoluten Unkenntnis der Rechtsordnung und der
Werte der Rechtsstaatlichkeit zubilligen" könne. Bezüglich der
Forderung nach einer strengeren Bestrafung von Ehrenmorden erklärte
Jarolim, dass Ehrenmorde selbstverständlich unter den Straftatbestand
des Mordes fallen würden und hier gebe es einen Strafrahmen bis
lebenslänglich. "Wie sollte man das strenger bestrafen als mit der
Höchststrafe lebenslänglich? Das ist ja absurd!", so Jarolim
abschließend (Schluss) up
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