• 29.01.2010, 13:03:10
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AK und ÖGB: Heimische ArbeitnehmerInnen werden eingeschränkt

Gesetzesänderungen in Österreich bei Konkurrenzklauseln und Ausblidungen nötig

Brüssel (OTS) - (ÖGB/AK) "Mobilität und Freizügigkeiten von
Menschen ist einer der Grundsätze der Europäischen Union, in
Österreich wird die Mobilität der ArbeitnehmerInnen allerdings mit
Konkurrenzklauseln und Bestimmungen über das Rückzahlen von
Ausbildungskosten stark eingeschränkt", sagte Bernhard Achitz,
Leitender Sekretär im ÖGB, bei einem Pressegespräch in Brüssel.
"Diese Probleme betreffen inzwischen alle Branchen, ArbeitnehmerInnen
werden an ihrer beruflichen Weiterentwicklung gehindert", ergänzte
Hans Trenner, in der Arbeiterkammer Bereichsleiter für Beratung und
Rechtsschutz.++++

"Mit der Neuregelung der Abfertigung haben wir den ArbeitnehmerInnen
in Österreich ein großes Stück an Mobilität auf dem Arbeitsmarkt
gegeben", sagt Achitz. "Seither merken wir, dass Unternehmen
verstärkt auf Konkurrenzklauseln und Rückzahlungsverpflichtungen
zurückgreifen, um ihre Beschäftigten ans Unternehmen zu binden."
"Das Problem liegt in den meisten Fällen darin, dass zu Beginn eines
Arbeitsverhältnisses ein Vertrag unterschrieben wird, der
Pauschalklauseln enthält", berichtete Hans Trenner aus der
Beratungspraxis der Arbeiterkammer. "Dann sind die ArbeitnehmerInnen
aber meist in keiner starken Verhandlungsposition und denken auch
nicht schon ans Ende des Arbeitsverhältnisses."

Konkurrenzklauseln waren ursprünglich vor allem für den Bereich von
leitenden Angestellten vorgesehen, haben sich aber vor rund 20 Jahren
mit dem Wachsen der Leiharbeitsbranche in den Bereich der
ArbeiterInnen ausgedehnt. "Es geht den Unternehmen bei
Konkurrenzklauseln - also dem Verbot, nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses in einem anderen Unternehmen der gleichen
Branche zu arbeiten - oft gar nicht darum, dass die Betroffenen zur
Konkurrenz gehen", sagte Trenner. "Es geht darum Druck auszuüben und
dass das Unternehmen bestimmt, wann ein Arbeitnehmer ausscheidet."

"Im europäischen Vergleich werden in Österreich für ArbeitnehmerInnen
extrem große Hürden beim Arbeitsplatzwechsel aufgebaut", berichtete
Achitz. "Das schränkt die Erwerbschancen der Menschen ein, auf der
anderen Seite haben die Unternehmen alle Vorteile." ÖGB und AK
verlangen daher rasch Neuregelungen, die die Österreichische
Rechtslage an die besseren Regelungen, die es in der EU gibt,
heranführen: In Arbeitsverträgen soll es keine Pauschalklauseln mehr
geben. Achitz: "Vereinbarung von Kostenrückerstattung für
Ausbildungen soll es nur im Fall konkreter Ausbildungsmaßnahmen
geben."

Weiters fordern ÖGB und AK u. a.:
Das Privileg von Firmen in Österreich, die Erwerbsmöglichkeiten von
ehemaligen MitarbeiterInnen ohne eigene Gegenleistungen beschränken
zu können, muss endlich fallen.
Die derzeitige Verdienstuntergrenze (1.952,57 Euro brutto im Monat -
14 Mal jährlich) ist viel zu niedrig, sie soll nach belgischem
Vorbild auf 4.247,14 Euro angehoben werden.
Bei Rückzahlungsverpflichtungen von Ausbildungen (die meistens vom
Unternehmen angeordnet wurden) sollen auf gesetzlicher Basis präzise
Relationen zwischen Ausbildungsdauer und maximaler Dauer er
Rückzahlungsverpflichtung geschaffen werden.

Rückfragehinweis:

ÖGB Öffentlichkeitsarbeit  
         Nani Kauer  
         (01)53 444-39261  
         www.oegb.at 
   
   AK-Presse 
   
   Thomas Angerer
   50165/2578
   
   [email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/143

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