- 29.01.2010, 10:19:03
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Die Europäische Bürgerinitiative nimmt Konturen an Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission im EU-Unterausschuss
Wien (PK) - Die im Reformvertrag von Lissabon verankerte Europäische
Bürgerinitiative nimmt langsam Gestalt an. In Hinkunft verfügen EU-
Bürgerinnen und -Bürger erstmals über ein EU-weites Instrument der
direkten Demokratie. Mittels einer EU-Bürgerinitiative, die von einer
Million Unterschriften aus einer erheblichen Anzahl von
Mitgliedsländern unterstützt werden muss, besteht die Möglichkeit,
die Europäische Kommission aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag
auszuarbeiten.
Ziel ist es, damit der europäischen Demokratie eine neue Dimension zu
verleihen und unter anderem die öffentliche Debatte über europäische
Themen zu beleben. Die Bürgerinitiative soll zu einer besseren
Einbindung der BürgerInnen und der organisierten Zivilgesellschaft in
die Gestaltung der EU-Politik beitragen.
Da der Reformvertrag nur die Grundsätze für die genannte
Bürgerinitiative festlegt, müssen das konkrete Verfahren und die
Bedingungen vom EU-Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission
in einer eigenen Verordnung festgelegt werden. In einem eigens dafür
erstellten Grünbuch hat nun die EU-Kommission Vorschläge zur
genaueren Durchführung ausgearbeitet und im Interesse einer
koordinierten Vorgangsweise die EU-Mitgliedstaaten gebeten, dazu
Stellung zu nehmen.
Die Mitglieder des EU-Unterausschusses haben in diesem Zusammenhang
heute einstimmig eine Stellungnahme beschlossen.
Darin vertreten sie die Auffassung, dass die UnterzeichnerInnen einer
Bürgerinitiative aus mindestens sechs Mitgliedstaaten kommen sollten.
Damit wäre das geforderte Kriterium der "erheblichen Anzahl von
Mitgliedstaaten" erfüllt, andererseits könnte man damit einen allzu
hohen Schwellenwert vermeiden, heißt es in dem Papier. Die
Abgeordneten machen in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam,
dass das Anliegen einer Bürgerinitiative nicht notwendigerweise ein
flächendeckendes Unionsanliegen betreffen muss. Darüber hinaus
sprechen sie sich dafür aus, dass die Mindestzahl von Unterschriften
aus jedem der beteiligten Mitgliedstaaten mit 0,2 % der
Wahlberechtigten des betreffenden Landes festgelegt werden sollte.
Das Mindestalter für die Beteiligung an einer Europäischen
Bürgerinitiative wäre laut Stellungnahme der Ausschussmitglieder an
das jeweilige Wahlalter des Mitgliedstaats zu koppeln.
Weiters sollten sich Gegenstand und Ziele des Vorschlags, zu dem die
EU-Kommission aufgefordert wird tätig zu werden, klar aus der
Bürgerinitiative ergeben. Die Verpflichtung, die Initiative in einen
Gesetzestext zu kleiden, würde eine unüberwindbare Hürde darstellen,
argumentieren die Abgeordneten. Des weiteren äußern sich die
Ausschussmitglieder zu organisatorischen Fragen.
Die Stellungnahme wird nun durch die Präsidentin des Nationalrats an
die zuständigen Institutionen der EU weitergeleitet. (Schluss)
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