- 28.01.2010, 12:55:54
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Jarolim: In den letzten zehn Jahren Verwahrlosung der Wirtschaftskultur und der Effizienz des Wirtschaftsrechts
Was derzeit in Justizpolitik getan wird, ist zu wenig
Wien (OTS/SK) - "Die in den letzten zehn Jahren aufgetretenen
Delikte machen eine Verwahrlosung der Wirtschaftskultur und
insbesondere auch der Effizienz des Wirtschaftsrechts deutlich",
betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bezugnehmend insbesondere
auf die Causae Hypo Alpe Adria und BUWOG am Donnerstag in einer
Pressekonferenz. Als Verantwortliche dafür sieht Jarolim
Schwarz-Blau-Orange und das System Schüssel-Grasser. Es gelte, bei
den Verfahren im Kapitalmarktbereich den Anschluss an die
europäischen Rechtsstaaten zu finden. ****
Jarolim regt an, die Kontrollen weiter auszubauen und eine Art
"Finanzmarktpolizei" einzurichten. Eine enge Einbindung und
Zusammenarbeit von Finanzmarktaufsicht, Übernahmekommission und
Wettbewerbskommission sei anzustreben. Denn die Delikte in diesem
Bereich seien großteils auf die Fälschung der Bilanzen und die
verfälschte Darstellung von Rechtsgeschäften zurückzuführen. Auch die
Einbindungen der Universitäten und die Expertise von Professoren
seien sinnvoll und zu forcieren - bereits in der Ausbildung sollte
vermehrt angesetzt werden. "Was derzeit getan wird, ist zu wenig", so
Jarolim. Auch gelte es, die Systeme der Rechtsanwendung zu
optimieren, etwa die Kronzeugenregelung.
Martinz wegen Causa Hypo Alpe Adria für Jarolim rücktrittsreif
Der SPÖ-Justizsprecher verwies auf die Rolle des Kärntner
ÖVP-Landesrates Josef Martinz in der Causa Hypo. Martinz, der auch
Landesholding-Aufsichtsratschef ist, erteilte seinem Bekannten
Dietrich Birnbacher den Auftrag, die Sinnhaftigkeit des Verkaufs von
Hypo-Anteilen aus Kärntner Sicht zu prüfen. Allerdings wurde der
Vorstand erst ein Jahr später darüber informiert - nämlich als das
Honorar Birnbachers fällig wurde. Der Kostenpunkt für das Gutachten,
das nirgends dokumentiert ist und daher mündlich erfolgt sein muss,
wurde mit 12 Millionen Euro angesetzt. Eine, so Jarolim,
"unverschämte Forderung". Der SPÖ-Justizsprecher verdeutlichte, dass
man für diesen Betrag laut üblichem Stundensatz einer internationalen
Wirtschaftsprüfungskanzlei 34.000 Stunden tätig sein müsste. Jarolim
kündigte ein schriftliches Ersuchen um Stellungnahme an die
Wirtschaftskammer an, wie aus Sicht der Kammer diese Vorgänge zu
bewerten sind. Auch sollte der Betrag, der zuviel bezahlt wurde,
schlussendlich wurden 6 Millionen gezahlt, rückgefordert werden. "Es
geht ja schlussendlich um Steuermittel", betonte Jarolim. Martinz ist
für Jarolim rücktrittsreif, auch ÖVP-Obmann Josef Pröll sei hier
gefordert, "Klarheit zu schaffen".
Möglichkeit von Gruppenklagen vorantreiben
Jarolim betonte auch neuerlich seine Forderungen nach einer raschen
Umsetzung der Möglichkeit von Gruppenklagen. Dieses Instrument
ermöglicht wesentlich zügigere Verfahren für die Anspruchsteller und
entlastet die Justiz. "Da es nichts kostet und nur Vorteile bringt,
ist die Justizministerin gefordert, diese Möglichkeit
voranzutreiben", so der SPö-Justizsprecher.
Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Wahrung der
Grundrechte
Jarolim verwies darauf, dass bereits im Regierungsabkommen zur
Terrorismusbekämpfung ein Unterpunkt zu Hasspredigern festgehalten
ist. Der vom Justizministerium ausgearbeitete Ministerialentwurf sei
allerdings zurecht von zahlreichen Stellen sowie Expertinnen und
Experten kritisiert worden. Der SPÖ-Justizsprecher betonte, dass der
Entwurf eine ganz massive Einschränkung der Grundrechte darstelle und
außerdem die Falschen treffen könnte. "Wir werden diese Vorlage
ablehnen und Diskussionen fordern, damit unter Einbeziehung von
Justiz und Lehre vernünftige Bestimmungen zustande gebracht werden,
die unter Wahrung der Grundrechte dem im Regierungsabkommen
festgehaltenen Ziel gerecht werde."
Späte Reaktion und mangelndes Führungsverhalten der
Justizministerin bei Skandal-Urteil
Der SPÖ-Justizsprecher kritisierte auch das Verhalten der
Justizministerin in dem als "Skandal-Urteil" in die Medien
eingegangenen Fall von häuslicher Gewalt. Die Urteilsbegründung, in
der von einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung"
ausgelöst durch eine Ehe-Scheidung die Rede war, wurde zurecht
kritisiert. Erst nach etlichen Tagen und heftigen Protesten wurde in
einem Erlass des Justizministeriums klargestellt, dass eine
"allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" jedenfalls bloß
aufgrund einer Trennung oder Scheidung nicht geltend gemacht werden
kann.
Jarolim kritisierte, dass die Justizministerium ihre Rolle als
oberste Weisungsgeberin der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt habe.
Die Justizministerin verwies lediglich darauf, dass sie auf die
Judikatur keinen Einfluss nehmen wolle. Selbst den Erlass habe
Bandion-Ortner nicht selbst der Öffentlichkeit dargelegt und Stellung
bezogen, was die Staatsanwaltschaft zu tun habe und was nicht,
sondern sie habe lediglich einen Ministerialbeamten vorgeschoben.
Auch sei eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch
die Generalprokuratur anzudenken - auch hier ist die Justizministerin
die Weisungsspitze -,um den Fall vor den OGH zu bringen.
"Es stellt sich die Frage, ob die Weisungsspitze tatsächlich bei der
Justizministerin am besten aufgehoben ist. Ich hoffe, dass
ehebaldigst Führungsqualitäten gezeigt werden." Die Umstände rund um
diese Causa und den Erlass des Ministeriums würden allerdings
deutlich zeigen, dass die Einsetzung eines Bundesstaatsanwalts, wie
das die SPÖ seit langem fordere, überfällig ist. (Schluss) up
Rückfragehinweis:
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Tel.: 01/53427-275
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